fbpx

Die GVO wird um fünf Jahre verlängert

Veröffentlicht am 06.04.2022

Vor einigen Wochen hat die Europäische Kommission ihre Absicht bekannt gegeben, die „Kerngesetzgebung“, die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) selbst „unverändert“ um fünf Jahre zu verlängern und ihre ergänzenden Leitlinien zu aktualisieren, um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Ergänzenden Leitlinien können einen Effekt auf den Aftermarket haben.


Hintergrund der Gesetzgebung

Der sektorspezifische Wettbewerbsrahmen besteht aus der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 461/2010 und einer Reihe von ergänzenden Leitlinien, die beide aus dem Jahr 2010 stammen und bis 2023 gelten sollten. Der Rechtsrahmen trägt dazu bei, den Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen zu gewährleisten, indem er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Fahrzeugherstellern und ihren zugelassenen Werkstätten oder Herstellern von OE-Teilen verbietet. Der Rechtsrahmen enthält wichtige Leitlinien für Garantien, die doppelte Markenführung und die Möglichkeit unabhängiger Großhändler, Originalteile bzw. Teile in entsprechender Qualität an zugelassene Werkstätten zu verkaufen. Somit wird eine Monopolstellung der Fahrzeughersteller in Bezug auf Produkte und technischen Informationen vermieden.
Im Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission vom Mai 2021 werden Marktdaten angeführt, die zeigen, dass die GVO recht nützlich ist, u. a. um den Handel mit Originalersatzteilen und Ersatzteilen gleicher Qualität sowie den Zugang zu technischen Informationen zu erleichtern und wettbewerbswidrige Garantiebedingungen zu verhindern.

Der freie Aftermarket begrüßt die Fortsetzung der GVO

Der europäische Verband des „unabhängigen Aftermarket“ FIGIEFA begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, die darauf hindeutet, dass die sektorspezifische Regelung beibehalten wird, also auf keinen Fall aufgegeben wird, was bereits ein sehr positives Signal ist. FIGIEFA sprach sich dafür aus, dass der sektorspezifische Wettbewerbsrahmen, bestehend aus einer Verordnung und Leitlinien, beibehalten werden sollte, um den Wettbewerb auf dem Kfz-Aftermarket zu schützen. Der Verband teile mit:

„Der derzeitige Rahmen muss in der Tat aktualisiert werden und zwar nicht nur die Leitlinien, sondern auch die GVO selbst. Die Europäische Kommission hat jedoch ihre Bereitschaft signalisiert, begrenzte Aktualisierungen der Leitlinien in Betracht zu ziehen, und angekündigt, dass sie beabsichtigt, die GVO zu „verlängern“, was bedeutet, dass Änderungen an der GVO selbst wahrscheinlich nur sehr schwer zu erreichen sein werden. Nichtsdestotrotz ist selbst eine „einfache“ Verlängerung der GVO, die mit einer Aktualisierung der ergänzenden Leitlinien einhergeht, ein erster positiver Schritt nach vorn, da einige Interessengruppen begonnen hatten, die weitere Notwendigkeit sektorspezifischer Vorschriften in Frage zu stellen.“

Neue Leitlinien für den unabhängigen Aftermarket?

FIGIEFA wird weitere Vorschläge für Verbesserungen der sogenannten zusätzlichen GVO Leitlinien unterbreiten, die angesichts der jüngsten technischen und Marktentwicklungen erforderlich sind. Mögliche Änderungen der Leitlinien enthalten wesentliche und sehr konkrete Bestimmungen über den Handel mit Ersatzteilen, den Zugang zu technischen Informationen und die Wartung von Fahrzeugen im Rahmen der Garantie. Die Überarbeitung dieser Leitlinien zielt insbesondere darauf ab, die jüngsten technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen.
FIGIEFA beabsichtigt, zu der bevorstehenden öffentlichen Konsultation mit konkreten, praktischen Vorschlägen beizutragen, um diese wesentlichen Rechtsvorschriften sowohl für die heutigen als auch für die künftigen Aftermarket Herausforderungen fit zu machen. Abhängig von marktbasierten Erkenntnissen und regulatorischen Entwicklungen wird FIGIEFA auf die folgenden Punkten bestehen, um die ergänzenden Leitlinien zu verbessern:


  1. Handel mit Ersatzteilen
  2. Zugang zu technischen Informationen
  3. Wartung von Fahrzeugen im Rahmen der Garantie

Der FIGIEFA Verband arbeitet derzeit eng mit verschiedenen Arbeitsgruppen nationaler Verbänden zusammen, sowie mit externen Rechtsexperten, um Argumente zu entwickeln und Beweise zu sammeln. Quelle: FIGIFA / Europäische Kommission / EU / HAR

4.2/5 - (5 votes)
Teile diesen Beitrag

Teile diesen Beitrag

scroll to top