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FIGIEFA und die Gruppenfreistellungsverordnung

Veröffentlicht am 16.02.2023

Seit mehr als 10 Jahren bildet die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) den rechtlichen Rahmen, der es unseren Teilevertriebs- und Reparaturunternehmen ermöglicht, wettbewerbsfähige Aftermarket-Dienstleistungen im fairen Wettbewerb mit dem Netz der Vertragswerkstätten anzubieten. Diese wichtige Rechtsvorschrift wird jedoch im Mai 2023 auslaufen.


Die Europäische Kommission prüft diese sektorspezifische Gesetzgebung und bewertet derzeit die Erfolge der MVBER-Gesetzgebung und ihr Potenzial für die Zukunft. Bereits im April des vorherigen Jahres, hat die EU Kommission die Absicht bekannt gegeben die GVO um fünf Jahre zu verlängern.

Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass die GVO aktualisiert wird und ergänzenden Leitlinien ergänzt werden, wobei es zwei verschiedene Unterszenarien gibt: Sie könnte verwässert werden, indem einige Schutzmaßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit des Aftermarket gestrichen werden, oder sie könnte im Gegenteil aktualisiert werden, um neuen technologischen, wirtschaftlichen, kommerziellen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Was macht FIGIEFA?

Der Verband FIGIEFA, der bei der Ausarbeitung der aktuellen Fassung der GVO im Jahr 2010 eine zentrale Rolle gespielt hat, setzt sich bei der Europäischen Kommission für eine Erweiterung und Aktualisierung der bestehenden GVO ein. Insbesondere beteiligt es sich aktiv an dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Konsultationsprozess und trifft sich regelmäßig mit Beamten, vor allem in der Generaldirektion Wettbewerb, die für die Gesetzgebung zuständig ist.

FIGIEFA hat mit Unterstützung seiner Mitglieder untersucht, welche positiven Auswirkungen die GVO im Laufe der Jahre auf den Wettbewerb auf dem Aftermarket hatte, aber auch, wo sie nicht so wirksam war. Zu diesem Zweck hat FIGIEFA einen detaillierten Bericht erstellt, in dem die Wirksamkeit der verschiedenen Klauseln der GVO bewertet, Empfehlungen zu ihrer Verbesserung ausgesprochen, konkrete Belege für seine Behauptungen vorgelegt und ein Vergleich mit Drittländern angestellt wird.

FIGIEFA plädiert insbesondere dafür, neue Formen von Hindernissen zu berücksichtigen, wie z.B. die Einführung von Aktivierungscodes und Softwares für Ersatzteile durch die Fahrzeughersteller, die die Reparatur mit unabhängigen Ersatzteilen wettbewerbsunfähig oder sogar unmöglich machen. Auch die Durchsetzung der Vorschriften sollte vereinfacht und verstärkt werden.

FIGIEFA arbeitet eng mit anderen Fachverbänden zusammen, die verschiedene Segmente des Kfz-Ersatzteilmarktes (Werkstätten, Datenverlage, Lieferanten von Werkstattausrüstung, Schmierstofflieferanten usw.) in der AFCAR, der Allianz für die Freiheit der Autoreparatur in der Europäischen Union, vertreten, um mit einer gemeinsamen Stimme zu sprechen und zu betonen, wie wichtig es für unser gesamtes Ökosystem ist, die derzeitige gesetzliche Regelung beizubehalten und zu verbessern. Diese Verbände arbeiten insbesondere in der Frage des Zugangs zu technischen Informationen zusammen, die für alle Marktteilnehmer das größte Problem zu sein scheint.


FIGIEFA steht auch in Kontakt mit anderen Verbänden rund um den Globus, um bewährte Verfahren auszutauschen. In anderen Regionen der Welt gibt es zwar noch keine vergleichbare Gesetzgebung, aber in einigen Ländern gibt es eine Entwicklung hin zu einer von der Regierung oder den Wettbewerbsbehörden überwachten Vereinbarung oder Regelung. Dies sind die ersten Schritte auf dem Weg zu einer vollständigen, verbindlichen und echten Regulierungslösung, und es zeigt die Leuchtturmwirkung der europäischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Quelle: Figiefa

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