Investitionssofortprogramm bringt neue Impulse

Veröffentlicht am 11.07.2025
Mit dem geplanten Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung gezielte wirtschaftspolitische Akzente zur Stärkung der Elektromobilität und zur Unterstützung unternehmerischer Investitionen. Steuerliche Entlastungen wie großzügige Abschreibungen bei E-Fahrzeugen, Anpassungen bei der Dienstwagenbesteuerung und erweiterte Forschungsanreize fördern den Technologiewandel in der Automobilbranche. Der VDA sieht die Maßnahmen positiv, mahnt aber zugleich weiterführende Reformen und schnelle Umsetzungsschritte an.
 

Das Investitionssofortprogramm, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren diskutiert wird, enthält aus Sicht des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) mehrere bedeutende Anreize für Investitionen – insbesondere im Bereich der elektrischen Mobilität. Neben steuerlichen Vorteilen für Unternehmen soll auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland durch forschungs- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen verbessert werden.


Erweiterte Abschreibungsmodelle für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der steuerlichen Behandlung von elektrisch betriebenen Firmenfahrzeugen. Nach aktuellem Entwurf soll eine Sonderabschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr möglich sein. Dies würde die Gesamtbetriebskosten spürbar senken und damit die Einführung elektrischer Antriebe in Unternehmensflotten attraktiver machen. Ausdrücklich vorgesehen ist, dass auch gewerblich eingesetzte Transporter mit Elektroantrieb von dieser Regelung profitieren können. Der VDA spricht sich dafür aus, auch Leasingfahrzeuge steuerlich vorteilhafter zu behandeln, um diese Beschaffungsform für Betriebe wettbewerbsfähiger zu gestalten.

Mehr Flexibilität bei der Besteuerung von elektrischen Dienstwagen

Als positiv bewertet wird auch die geplante Anhebung der Preisobergrenze bei der Ein-Prozent-Regelung für rein elektrisch betriebene Dienstwagen. Eine großzügigere Grenze beim Bruttolistenpreis bedeutet, dass mehr Fahrzeuge unter die begünstigte Besteuerung fallen. Damit soll der Absatz elektrischer Dienstwagen erhöht werden – ein Faktor, der nicht nur den Neuwagenmarkt, sondern auch mittelfristig das Angebot an jungen Gebrauchtfahrzeugen beeinflussen dürfte.

Über steuerliche Maßnahmen hinaus betont der VDA die Bedeutung flächendeckender Ladeinfrastruktur sowie wirtschaftlich tragfähiger Strompreise. Insbesondere eine Reduzierung der Stromsteuer, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, gilt als dringend erforderlich. Nur bei stabilen Rahmenbedingungen lassen sich Investitionen langfristig planen – eine Voraussetzung, die für Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen gilt. Eine klare und verbindliche Förderstrategie sei essenziell, da Unsicherheit über politische Maßnahmen erfahrungsgemäß zu Zurückhaltung beim Kauf führt.

Ein weiterer Aspekt ist die aktuelle Regelung zur Kfz-Steuerbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge. Der VDA drängt darauf, die bisherige Befreiung über das Jahr 2030 hinaus – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – bis 2035 zu verlängern. Dies würde zusätzliche Investitionsanreize schaffen und langfristige Planungssicherheit sichern.

Forschungszulage soll Innovationskraft stärken

Neben der Mobilität stehen auch Forschung und Entwicklung im Fokus des Programms. Die geplante Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage kann aus Sicht der Industrie einen substanziellen Beitrag zur Innovationsförderung leisten. Der VDA fordert hier jedoch eine Erhöhung des Fördersatzes auf international konkurrenzfähige Werte von mindestens 30 Prozent sowie ein vereinfachtes Antragsverfahren. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen könnten dadurch gezielter gefördert werden.

Ergänzend zur Sonderabschreibung bei E-Autos ist eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen, die ab Mitte 2025 angeschafft werden. Diese Maßnahme soll Investitionsentscheidungen beschleunigen. Sinnvoll wäre aus Sicht des VDA jedoch, die Regelung rückwirkend ab Jahresbeginn anzuwenden, um eine ganzjährige Wirkung zu erzielen.

Die geplante, schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 wird ebenfalls angesprochen – allerdings als zu spät angesetzt. Angesichts der internationalen Wettbewerbssituation sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf für umfassendere und rascher wirksame steuerpolitische Reformen.

Relevanz für mittelständische Kfz-Betriebe

Für kleine und mittlere Unternehmen im automobilen Umfeld – etwa Kfz-Werkstätten oder regionale Teilegroßhändler – schafft das Investitionssofortprogramm neue wirtschaftliche Spielräume. Die Möglichkeit, Investitionen schneller abzuschreiben, kann im laufenden Geschäftsjahr Liquidität sichern und dabei helfen, den Fuhrpark zu elektrifizieren. Besonders für Betriebe mit Servicefahrzeugen oder Lieferwagen im urbanen Raum wird der Umstieg auf batterieelektrische Transporter steuerlich attraktiver. Gleichzeitig können Werkstätten, die bereits heute auf E-Mobilität spezialisiert sind, von einem steigenden Fahrzeugbestand mit alternativem Antrieb profitieren – etwa durch neue Aufträge im Bereich Wartung, Diagnose und Hochvolt-Reparaturen.

Während E-Pkw zunehmend im Markt angekommen sind, gilt das Segment der elektrischen Nutzfahrzeuge nach wie vor als Entwicklungsschwerpunkt. Hier setzt das Investitionssofortprogramm gezielt an, indem es auch für Transporter, leichte Lkw und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge steuerliche Erleichterungen vorsieht. Dieser Schritt kann dazu beitragen, die Elektrifizierung im innerstädtischen Lieferverkehr sowie bei kommunalen Flotten zu beschleunigen. Gleichzeitig entsteht ein wachsender Markt für gebrauchte elektrische Nutzfahrzeuge – ein bislang kaum erschlossenes Segment, das mittelfristig auch neue Geschäftsmodelle im Gebrauchtfahrzeughandel oder der Fahrzeugumrüstung hervorbringen kann.

Auswirkungen auf den automobilen Aftermarket

Ein steigender Anteil elektrifizierter Fahrzeuge hat direkte Folgen für den automobilen Ersatzteil- und Servicemarkt. Da E-Fahrzeuge weniger verschleißanfällige Bauteile aufweisen, verlagert sich der Fokus im Aftermarket zunehmend auf neue Komponentenbereiche: Software-Updates, Steuergeräte, Hochvoltkomponenten und Ladelösungen gewinnen an Bedeutung. Förderprogramme wie das Investitionssofortprogramm beschleunigen diesen Trend, da sie die Marktdurchdringung elektrischer Antriebe steigern. Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Transformation einstellen – etwa durch Schulungen oder die Erweiterung des Sortiments – können ihre Marktposition festigen und ausbauen.

Neben kurzfristigen Investitionsanreizen verfolgt das Programm auch übergeordnete strategische Ziele. Die Transformation hin zu klimaneutraler Mobilität, wie sie auf EU-Ebene und im nationalen Klimaschutzgesetz festgeschrieben ist, lässt sich nur mit massiver Investitionstätigkeit in Infrastruktur, Fuhrparks und Forschung realisieren. Die im Sofortprogramm vorgesehenen Maßnahmen tragen dazu bei, den Standort Deutschland für diese Transformation zu rüsten. Diese Verbindung aus steuerlicher Entlastung, gezielter Forschungsförderung und klaren Rahmenbedingungen erhöht die Attraktivität für Investitionen in Zukunftstechnologien – ein entscheidender Faktor, um industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung langfristig zu sichern.


Fazit

Das Investitionssofortprogramm enthält zahlreiche Elemente, die den Wandel hin zu klimafreundlicher Mobilität und technologischer Erneuerung unterstützen können. Wichtig ist jetzt vor allem, dass das parlamentarische Verfahren zügig abgeschlossen wird. Verzögerungen könnten nicht nur Investitionsentscheidungen bremsen, sondern auch das Vertrauen der Unternehmen in die politische Planungssicherheit untergraben. Aus Sicht der Industrie gilt: Nur wenn klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, kann der Transformationsprozess erfolgreich gestaltet werden. Quelle: VDA

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