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VIN-Offenlegungspflicht für Fahrzeughersteller?

Veröffentlicht am 15.09.2023

Die dynamische Welt des Kfz-Aftermarkets erlebt einen signifikanten Fortschritt. Der Kampf um Offenheit und Wettbewerbsfähigkeit im Sektor nähert sich einem wichtigen Wendepunkt. Können unabhängige Betreiber im Aftermarket nun auf eine größere Transparenz hoffen? Welche Auswirkungen könnte die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Offenlegung der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) durch die Fahrzeughersteller auf den Aftermarket haben?


EuGH setzt Meilenstein: Offenlegung der VIN ist Pflicht

In einem aufschlussreichen Testverfahren, das vom Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) gegen den Fahrzeughersteller Scania angestrengt wurde, hat das Landgericht Köln mehrere Fragen an den EuGH weitergeleitet. Eine dieser Fragen bezog sich auf die Praxis vieler Fahrzeughersteller, die Offenlegung der VIN aus Datenschutzgründen abzulehnen. Diese Haltung hat bisher dazu beigetragen, den Zugang von unabhängigen Betreibern, darunter Teilehersteller, Teilehändler und Anbieter technischer Informationen, zu den für den Aftermarket wesentlichen Informationen einzuschränken.

In einem bemerkenswerten Schritt hat der Generalanwalt am EuGH jedoch eine konträre Sichtweise eingenommen und sich auf die Seite des Klägers, vertreten durch die international renommierte Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke, gestellt. Der Generalanwalt stellte klar heraus, dass die Fahrzeughersteller laut der Verordnung (EU) 2018/858 zur Offenlegung der VIN verpflichtet sind. Weiterhin betonte er, dass diese Verpflichtung gleichzeitig eine rechtliche Basis für die Datenverarbeitung gemäß Artikel 6(1)(c) der Allgemeinen Datenschutzverordnung darstellt. Dies bedeutet, dass die Offenlegung der VIN auch unter Datenschutzgesichtspunkten zulässig ist.

Dringender Handlungsbedarf bei der Regulierung von Fahrzeugdaten

Der Einfluss auf den Kfz-Aftermarket

Aufgrund der Tatsache, dass der Generalanwalt vom EuGH lediglich zur Klärung der Datenschutzfrage aufgefordert wurde, ist davon auszugehen, dass der EuGH die Rechtsauffassung des Generalanwalts in der endgültigen Entscheidung übernehmen wird. Dies würde die Pflicht der Fahrzeughersteller, ihre VINs den Akteuren auf dem Markt für Serviceleistungen, Ersatzteile und technische Informationen zugänglich zu machen, bestätigen. Eine solche Entscheidung wäre ein entscheidender Schritt, um den Wettbewerb auf diesen Märkten zu fördern und den Kfz-Aftermarket in Europa weiter zu stärken.

Für die Fahrzeughersteller könnte die Bestätigung dieser Offenlegungspflicht allerdings bedeutende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Sie könnten mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, die auf ihre bisherige Weigerung zurückzuführen sind, die VINs offenzulegen. Die potenziellen Auswirkungen dieser Entwicklung sind weitreichend und könnten die Dynamik im Kfz-Aftermarket maßgeblich verändern.

Prognose für den Kfz-Aftermarket

Der Kfz-Aftermarket steht vor einer spannenden Phase. Die Entscheidung des EuGH könnte dazu beitragen, das Gleichgewicht zwischen Fahrzeugherstellern und unabhängigen Betreibern neu zu justieren. Die Erleichterung des Zugangs zu wichtigen Informationen könnte es unabhängigen Betreibern ermöglichen, besser auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und wettbewerbsfähigere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Dies könnte letztendlich dazu beitragen, die Auswahl und Qualität der Angebote im Aftermarket zu erhöhen und den Verbrauchern mehr Optionen zu bieten.


Die Aussage des Generalanwalts am EuGH könnte eine neue Ära im Kfz-Aftermarket einläuten. Sie betont die Rechte unabhängiger Betreiber und stellt klare Anforderungen an die Fahrzeughersteller. Während es noch viele Unbekannte und Herausforderungen gibt, bietet diese Entwicklung eine erfrischende Perspekt. Q: Osborne Clarke

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