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Nach einem Verkehrsunfall richtig handeln

Veröffentlicht am 20.07.2023

Jeder kann in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Im Jahr 2022 wurden allein in Deutschland etwa 2,4 Millionen Verkehrsunfälle von der Polizei erfasst, das entspricht durchschnittlich einer Kollision alle zwölf Sekunden. Glücklicherweise blieben die meisten dieser Unfälle ohne Verletzungen von Personen – es gab 2022 etwa 2,1 Millionen Unfälle mit nur Sachschäden. Dennoch führt selbst ein Blechschaden oft zu großer Aufregung nach einem Unfall. Daher ist es von unschätzbarem Wert, das richtige Verhalten zu kennen. Die GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH gibt hierzu wichtige Ratschläge.


1. Absichern: Die Sicherheit aller Beteiligten und anderer Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall steht an erster Stelle. Aus diesem Grund muss die Unfallstelle mit eingeschaltetem Warnblinker und Warndreieck abgesichert werden. Es ist ratsam, dass alle Beteiligten eine Warnweste, die sich leicht im Fahrzeug befinden sollte, tragen und sich idealerweise bei Autobahnen hinter die Leitplanke begeben.

Die Platzierung des Warndreiecks hängt von der Art der Straße ab: In geschlossenen Ortschaften reichen 50 Meter Entfernung vom Unfallort aus, auf Landstraßen sollten es mindestens 100 Meter sein, und auf Autobahnen sollten es mindestens 200 Meter sein. Die Entfernung auf Autobahnen lässt sich leicht an den seitlichen Signalpfosten abmessen, die jeweils 50 Meter voneinander entfernt sind. Um die Wirkung des Warnblinkers bei Dunkelheit zu verstärken, kann eine gelbe Blink- oder Rundumleuchte auf dem Dach des Unfallfahrzeugs angebracht werden.

2. Erste Hilfe leisten: Wenn es Verletzte gibt, wird ihnen mit den Inhalten des Fahrzeugverbandkastens und den erlernten Maßnahmen aus dem Erste-Hilfe-Kurs Hilfe angeboten. Insbesondere bei schwerwiegenderen Unfallfolgen ist diese Erste Hilfe von besonderer Bedeutung, bis der Rettungsdienst und die Feuerwehr eintreffen. Daher ist es wichtig, besonders als Autofahrer, regelmäßig die eigenen Kenntnisse aufzufrischen. Seit 2016 ist für alle Führerscheine derselbe Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV §19) schreibt neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vor – viele Anbieter bieten diese Schulung an einem einzigen Tag an.

3. Notruf 112: Insbesondere bei verletzten Personen ist es von größter Bedeutung, den Rettungsdienst so schnell wie möglich zu kontaktieren. Zusätzlich wird die Feuerwehr alarmiert, wenn Personen eingeklemmt sind, ein Brand ausbricht oder Betriebsstoffe austreten. Solche Details können Laien oft nicht umfassend einschätzen. Hierbei bietet die gemeinsame Notrufnummer 112 der beiden Hilfsorganisationen in Deutschland einen Vorteil: Die Leitstelle führt den Anrufenden durch alle relevanten Fragen und alarmiert die entsprechenden Einsatzkräfte. Der Notruf wird auch auf dem Mobiltelefon ohne Vorwahl eingegeben, wobei die Standortinformation über die jeweilige Funkzelle automatisch der richtigen Leitstelle zugewiesen wird. Dennoch ist es äußerst wichtig, den Unfallort so genau wie möglich zu beschreiben.

4. Polizei informieren: Die Entscheidung, ob die Polizei zu einem Unfall gerufen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben schweren Unfällen, bei denen Personen verletzt sind (siehe 3.), sollte die Verkehrspolizei auch in den folgenden Situationen kontaktiert werden:

  • Der Verdacht auf Alkoholeinfluss bei einem beteiligten Fahrer besteht
  • Der Verdacht auf überhöhte Geschwindigkeit besteht
  • Fahrzeuge aus dem Ausland involviert sind
  • Der Unfallhergang strittig oder komplex ist
  • Der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann

Das bedeutet im Klartext: Nur bei Unfällen mit geringfügigem Sachschaden und eindeutigem Ablauf ist es möglich, auf einen Anruf bei der Polizei zu verzichten. Dennoch sollte auch bei Verkehrsunfällen die Polizei über den Notruf 110 informiert werden. Für kleinere Unfälle ohne Verletzte und Verkehrsbehinderungen besteht jedoch die Möglichkeit, die örtliche Polizeidienststelle über deren Festnetznummer zu kontaktieren, um den Notruf für wirkliche Notfälle freizuhalten.

5. Daten aufnehmen und Unfallstelle dokumentieren: Um den späteren Abwicklungsprozess zu erleichtern, ist es von Bedeutung, die Daten der Unfallbeteiligten und Zeugen zu erfassen. Zudem ist es wichtig, die Unfallstelle zu dokumentieren. Die beste Methode hierfür ist die Anfertigung von Übersichts- und Detailfotos – dabei sollte stets auf die eigene Sicherheit geachtet werden. Checklisten und vorgefertigte Formulare für einen Unfallbericht inklusive einer Unfallskizze können äußerst nützlich sein. Automobilclubs bieten solche Dokumente beispielsweise zum Herunterladen im Internet an.

6. Versicherung informieren: Wenn ein Fahrer eindeutig schuldhaft an einem Unfall ist, übernimmt in der Regel seine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die gesamten Unfallkosten. Schadenersatzansprüche werden demnach direkt bei dieser Versicherung geltend gemacht. Falls jedoch eine Mitverantwortung des anderen Fahrers besteht, wird nur ein Teil des entstandenen Schadens erstattet.

7. Höhe des Schadens feststellen lassen: Bevor ein Reparaturauftrag erteilt wird, erfolgt eine objektive und unabhängige Bewertung der Schadenshöhe durch unabhängige Sachverständige, wie beispielsweise die erfahrenen Partner der GTÜ. Ein Schadengutachten beinhaltet unter anderem eine Schätzung der Reparaturkosten sowie eine Einschätzung der Wertminderung des Fahrzeugs.


8. Reparatur in der Werkstätte der Wahl: Sie haben das Recht, für die Reparatur Ihrer Fahrzeugschäden eine Werkstatt Ihrer Wahl zu wählen, einschließlich einer unabhängigen freien Werkstatt. Dabei besteht die Möglichkeit, mit der Werkstatt eine direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung zu vereinbaren. Es ist ratsam, vor dieser Sicherungsabtretung eine Kostenübernahmeerklärung von Ihrer Versicherung einzuholen. Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Erstattung, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Üblicherweise wird eine Reparatur ausgeschlossen, wenn die Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Quelle: GTÜ

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