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Überarbeitung der Richtlinien zur Hauptuntersuchung?

Veröffentlicht am 02.03.2023

Ein Arbeitskreis der Vereinten Nationen befasst sich mit neuen Bewertungen während der periodischen technischen Inspektion – auf Deutsch grob übersetzt: Es handelt sich um eine Überarbeitung der weltweiten Vorschriften zur Hauptuntersuchung zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Fahrzeuge im Fahrzeugbestand.


Clepa unterstützt diese Initiative

Das Weltforum der Vereinten Nationen für die Harmonisierung von Regelungen (WP.29) hielt seine 188. Sitzung vom 14. bis 16. November in Genf ab, wobei der Schwerpunkt auf dem Rahmendokument über die Einhaltung der Vorschriften für den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen lag.

In diesem Zusammenhang begrüßt der CLEPA die Initiative, das Niveau der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Teilen in den verschiedenen Phasen ihrer Lebensdauer weiter zu bewerten und zu prüfen, ob neue Regelungen erforderlich sind, um nachzuweisen, dass die Fahrzeuge zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Lebensdauer bestimmte Sicherheits- oder Umweltanforderungen erfüllen, mit dem Ziel, die bestehenden Verfahren für die Typgenehmigung, die Übereinstimmung der Produktion, die Konformität in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, die regelmäßige technische Überwachung und die straßenseitige Überwachung zu ergänzen.

Während der Sitzung betonte CLEPA, dass das vorgeschlagene Projekt unter Berücksichtigung einiger grundlegender Leitprinzipien entwickelt werden sollte, einschließlich der vorherrschenden Rolle der Vertragsparteien der Genfer Abkommen von 1958 und 1998 bei der Bewertung und Festlegung des Sicherheits- und Umweltleistungsniveaus von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Teilen in den verschiedenen Phasen der Fahrzeuglebensdauer. Im Anschluss an die oben genannte Bewertung wird die Definition der spezifischen (neuen) Parameter, die für den Nachweis der Sicherheits- und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen erforderlich sind, von der WP.29 und ihren Untergremien im Rahmen des Wiener Übereinkommens von 1997 und der Genfer Abkommen von 1958 und 1998 durchgeführt.

Darüber hinaus betonte der CLEPA die Bedeutung der Vertraulichkeit, des Schutzes des geistigen Eigentums und der Datensicherheit sowie die Notwendigkeit, den Regelungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren und doppelte Anforderungen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, ohne neue rechtliche Verpflichtungen zu schaffen, die sich von denen unterscheiden, die im Rahmen der Typgenehmigung festgelegt wurden, und unter gebührender Berücksichtigung von Original- und Nicht-Original-Ersatzteilen, die legal in laufende Fahrzeuge eingebaut werden.


Viele UN-Mitgliedstaaten schlossen sich der CLEPA-Empfehlung an, so dass das WP.29-Dokument nun zur zweiten Bewertungsrunde an die Arbeitsgruppe „Regelmäßige technische Überwachung“ geschickt wurde. Quelle: CLEPA / BIld: GTÜ

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