TÜV SÜD hat die Tuning-Fachleute
Fahrwerk, Auspuff, Body – die Tuningszene boomt. Dementsprechend riesig ist das Angebot an kompletten Kits für beinahe jede Gestaltungsidee. Anbieter vermitteln nicht selten, dass der Umbau ohne Weiteres durchgeführt werden kann. Ein Änderungsgutachten nach Paragraf 19 kann aber selbst dann erforderlich sein, wenn ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen. Denn genauso groß wie das Angebot ist die Vielfalt an Regularien, die beim Eingriff ins Serienmodell beachtet werden müssen. Die Sachverständigen von TÜV SÜD wissen, welche Umbauten genehmigt werden müssen, und empfehlen, Tuningprojekte vorab zu besprechen.
Die regulatorische Hürde beim Eingriff ins Fahrzeug ist schnell benannt: Der Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die Grenze zur Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis. Und die ist beim Tuning schneller erreicht als gedacht. Beispielsweise schon dann, wenn Räder oder Reifen ohne besondere Betriebserlaubnis montiert werden, bei Spoilern oder auch bei der einen oder anderen modellüblichen Frontschürze. Selbst eigentlich begutachtungsfreie Auspuffanlagen mit EU-Bauartgenehmigung können eine Begutachtung der technischen Änderung im Einzelfall nötig machen, beispielsweise wenn sie mit einem anderen Luftfilter kombiniert werden.
Dazu Philip Puls, Leiter der Technischen Prüfstelle bei TÜV SÜD: „Schon durch kleinste Veränderungen am Auto kann die Betriebserlaubnis in Gefahr geraten. Deshalb Tuning immer vorab mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen von TÜV SÜD durchsprechen und so von vornherein alles richtig machen.“
Gerade dann, wenn Tausende von Euro ins Tuning fließen, sollten Tuner auf Nummer sicher gehen. Denn beim Fahren ohne Betriebserlaubnis lehnt nicht nur die Versicherung unter Umständen die Schadensregulierung ab. Zum finanziellen Verlust kommen nicht selten juristische Folgen dazu. Ein Beispiel dafür ist das Chip-Tuning. Eine Software ohne gültiges Prüfzeugnis kann beispielsweise dazu führen, dass sich Emissionswerte verändern und das Auto so gar nicht mehr betrieben werden darf.
Überblick behalten
Teilegutachten, ABE, EU-Typgenehmigung: Nicht wenige Anbieter von Tuning-Lösungen werben mit dem sorglosen Umbau. Nicht selten ist aber trotzdem ein Änderungsgutachten vonnöten, selbst wenn scheinbar alle Voraussetzungen für den Umbau schon erfüllt sind. Puls: „Es braucht eine Menge Erfahrung, um abschätzen zu können, welche Auswirkungen ein Umbau tatsächlich hat.“ So kann beispielsweise ein Gewindefahrwerk durch nachträgliches Absenken dazu führen, dass Mindesthöhen nicht mehr eingehalten werden. Und diese Erfahrung haben die Sachverständigen von TÜV SÜD, sodass sie vollumfänglich beraten können und zum Beispiel auch angrenzende Vorschriften, wie Paragraf 10 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, im Blick haben: Dort ist festgelegt, dass sich das vordere Kennzeichen mindestens 200 Millimeter über der Fahrbahn befinden muss. Auch kann das Kombinieren von Umbauten dazu führen, dass Vorschriften nicht mehr eingehalten werden, auch wenn die Einzelteile grundsätzlich alle Umbauvoraussetzungen schon mitbringen.
Die Beispiele zeigen: Welche Regeln beim Umbau am Ende wirklich greifen, das wissen die TÜV SÜD-Experten. Sie bringen die nötige Erfahrung mit und kennen durch jahrelanges Begleiten der Tuningszene jedes Detail. An mehr als 350 TÜV SÜD Service-Centern stehen die Experten für Änderungsgutachten bereit. Sie kümmern sich nicht nur darum, dass nötige Vorschriften eingehalten werden, sondern stehen bei jedem Umbauvorhaben mit einer umfassenden Beratung bereit. Das gilt nicht nur fürs Tuning. Auch in Spezialgebieten wie etwa Fahrzeugimport, Oldtimerzulassung oder Motorsportfahrzeuge sind die TÜV SÜD-Gutachter in der Szene gefragt. Sie liefern technische Tipps und stehen mit umfangreichen Datenbanken bereit, wenn es um größere Umbaumaßnahmen geht. Außerdem erstellen sie alle nötigen Gutachten.
Quelle: TÜV SÜD