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CLEPA warnt vor No-Deal-Brexit!

Veröffentlicht am 23.01.2019

CLEPA warnt vor einem No-Deal-Brexit für die Automobilzulieferindustrie

„Die Automobilindustrie betreibt hochintegrierte Lieferketten. Teile, Komponenten und Fahrzeuge überschreiten viele Male die Grenzen, bevor sie den Verbraucher erreichen. Reibungsloser Handel sowie regulatorische Sicherheit sind wichtig. Der Brexit wirkt sich auf beide aus, und es ist wichtig, in diesen Bereichen bald Fortschritte zu erzielen“, sagt Sigrid De Vries, Generalsekretärin von CLEPA, dem europäischen Verband der Automobilzulieferer.


„Es wäre sehr positiv, wenn auf dem Weg zu einem Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die künftigen Beziehungen, einschließlich einer Übergangszeit und der Vermeidung eines „No-Deal“-Brexits, ermöglichen würde. Ein No-Deal-Brexit würde der Industrie des Zulieferers in Europa und Großbritannien ernsthaft schaden. Die derzeitige Ungewissheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens ist eines der wichtigsten Anliegen der Hersteller von Automobilteilen und -komponenten, wie kürzlich in einer Umfrage unter der CLEPA-Mitgliedschaft gezeigt wurde.“

Die Prioritäten der Automobilzulieferer für eine künftige Handelsbeziehung umfassen den zollfreien Warenaustausch, minimale Zollverfahren und den Zugang zu Handelspräferenzen, wie in der Zollunion vorgesehen. Darüber hinaus sind die Angleichung der Rechtsvorschriften und die künftige Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung, um nichttarifäre Handelshemmnisse zu vermeiden.

„Die Gültigkeit von, in Großbritannien in der Vergangenheit ausgestellten, Typgenehmigungen ist ein besonderes Problem und wird derzeit im Rat und im Europäischen Parlament diskutiert“, sagt De Vries. CLEPA plädiert dafür, dass Teile, Komponenten, Systeme und Ausrüstungen, die zum Zeitpunkt des Brexit über eine gültige Typgenehmigung für das Vereinigte Königreich verfügen, ihren Zugang zum EU-27-Markt weiter erhalten müssen. Daher müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt für die Platzierung auf dem Markt als gültig betrachtet werden. Darüber hinaus muss ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die Anwendung der mit dieser neuen Verordnung bereitgestellten Lösungen zuzulassen. Daher gilt für diesen Übergangszeitraum mindestens das gesamte Jahr 2020, wobei die Möglichkeit besteht, die Typgenehmigungen des Vereinigten Königreichs auch nach deren Ablauf zu übertragen. Umgekehrt fordert CLEPA im Rahmen des Rücktrittsabkommens eine Schutzklausel, die auch Waren gewährt wird, die über eine gültige EU-27-Zulassung für die fortgesetzte Platzierung auf dem britischen Markt verfügen. „Es ist wichtig, dass diese Punkte sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament bei der Änderung der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.“


Quelle: CLEPA – European Association of Automotive Suppliers

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