Der Batteriepass ist ein zentrales Element der neuen EU-Batterieverordnung. Ab Februar 2027 müssen große Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet sein. Das betrifft nicht nur Fahrzeughersteller, sondern auch Werkstätten, Teilegroßhändler und Recycler, die künftig aktiv in den Lebenszyklus dieser Datensätze eingebunden werden. Christoph Stürmer berichtete auf der Clepa Aftermarket Konferenz 2025
Was ist ein Batteriepass – und was steckt wirklich dahinter?
Im Kern ist der Batteriepass ein digitaler Datensatz, der über die gesamte Lebensdauer einer Fahrzeugbatterie mitgeführt wird. Anders als klassische Produktlabels oder Typenschilder ist der Batteriepass nicht physisch an der Batterie angebracht, sondern digital hinterlegt – meist über einen QR-Code am Fahrzeug zugänglich.
- Pflichtangaben sind unter anderem:
- CO₂-Fußabdruck der Batterie
- Anteil an Recyclingmaterial
- Status und Gesundheitszustand der Batterie
- Reparatur- und Wartungshistorie
- Hinweise zu Rückbau und Recycling
Dabei ist der Batteriepass kein statisches Dokument. Er muss über den gesamten Lebenszyklus einer Batterie hinweg aktualisiert und weitergereicht werden – von der Produktion über den Einsatz im Fahrzeug, über Reparaturen bis hin zur Wiederverwertung.
Herausforderungen für den Aftermarket: Dokumentationspflichten und Datenschnittstellen
Besonders für freie Werkstätten und Teilegroßhändler stellt der Batteriepass eine neue Herausforderung dar. Denn künftig müssen alle Akteure, die an der Batterie arbeiten, den Datensatz ergänzen oder aktualisieren. Das bedeutet konkret:
- Zugriff auf die Batteriepass-Daten
- Dokumentation von Reparaturen und Eingriffen
- Weitergabe des aktualisierten Datensatzes an den nächsten Akteur (z. B. Recycler)
Dabei ist noch vieles unklar:
Welche Systeme kommen zum Einsatz? Wer betreibt die Datenplattform? Welche Standards gelten? Und wie läuft der Datenaustausch praktisch ab?
Empfohlen wird derzeit die Nutzung des Catena-X-Datenstandards – verpflichtend ist das aber nicht. Viele offene Fragen bleiben – doch eines ist sicher: Ohne digitale Prozesse und passende IT-Schnittstellen wird es künftig kaum noch möglich sein, im Batteriegeschäft mitzumischen.
Chancen für Werkstätten und Teilegroßhandel
Neben den Herausforderungen bietet der Batteriepass aber auch neue Möglichkeiten:
1. Bessere Daten für Reparatur und Diagnose
Durch den Zugriff auf den Batteriepass können Werkstätten schnell wichtige Informationen zur verbauten Batterie abrufen – inklusive Wartungshistorie und aktuellem Zustand.
2. Zusätzliche Dienstleistungen
Die Pflicht zur Datenpflege eröffnet neue Geschäftsfelder – etwa für die Zustandsbewertung von Batterien, für den Verkauf gebrauchter Batterien oder für Batterie-Checks im Rahmen von Service-Angeboten.
3. Mehr Transparenz für Kunden
Über den Batteriepass lässt sich der Wert einer gebrauchten Batterie besser einschätzen – was wiederum den Verkauf von Gebrauchtwagen oder Second-Life-Batterien erleichtert.
Blick in die Praxis: Was sich konkret ändern wird
In der Praxis wird der Batteriepass ähnlich wie ein digitales Serviceheft funktionieren – nur mit deutlich mehr Detailtiefe und gesetzlichen Vorgaben. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
Veränderung durch Batteriepass
- Reparatur: Dokumentationspflicht für alle Eingriffe an der Batterie
- Handel: Prüfung und Bewertung von gebrauchten Batterien wird wichtiger
- Recycling: Datenübergabe an Recycler zwingend vorgeschrieben
- IT-Systeme: Neue Schnittstellen und Datenformate erforderlich
Fazit: Der Batteriepass kommt – Vorbereitung ist alles
Auch wenn viele Details zum Batteriepass noch nicht final geregelt sind, steht eines fest: Werkstätten und Teilegroßhändler sollten sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen. Wer jetzt beginnt, interne Prozesse anzupassen, IT-Schnittstellen aufzubauen und Mitarbeitende zu schulen, sichert sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Denn wenn der Batteriepass 2027 Pflicht wird, sind schnelle und unkomplizierte Abläufe gefragt – und die lassen sich nicht kurzfristig aus dem Boden stampfen