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Begleitetes Fahren ab 17 erhöht Verkehrssicherheit

Veröffentlicht am 06.06.2024

Seit 2008 ermöglicht das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) jungen Fahranfängern, bereits vor dem 18. Geburtstag wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Das Programm, das in allen deutschen Bundesländern umgesetzt wird, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und trägt maßgeblich zur Reduzierung von Unfällen bei jungen Fahrern bei. Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) beleuchtet die wichtigsten Aspekte und Regeln dieses Modells.


Rückgang der Unfälle in den „sieben risikoreichsten Jahren“

Statistiken belegen, dass junge Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren besonders unfallgefährdet sind. Das Statistische Bundesamt bezeichnet diese Phase als die „sieben risikoreichsten Jahre“ im Leben eines Autofahrers. Doch seit der Einführung des BF17 hat sich die Unfallrate junger Fahrer signifikant verringert. Im Jahr 2008 verursachten Fahranfänger noch mehr als jeden dritten Unfall, während es ein Jahrzehnt später nur noch jeder fünfte Unfall war.

Experten führen diesen positiven Trend unter anderem auf die Einführung des BF17 zurück. Durch die Möglichkeit, unter Begleitung eines erfahrenen Fahrers schon mit 17 Jahren Fahrpraxis zu sammeln, steigt die Sicherheit auf den Straßen. Die GTÜ hebt hervor, dass das Sammeln von Praxiserfahrungen unter Aufsicht eine entscheidende Rolle spielt, um das Unfallrisiko zu senken.

Voraussetzungen für den Fahranfänger

Bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag können sich Jugendliche für den Führerschein der Klassen B und BE anmelden. Der Klasse B Führerschein ermöglicht das Fahren von Pkw, während Klasse BE das Fahren eines Pkw mit Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 7 Tonnen erlaubt. Voraussetzung ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und die Beantragung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Die Theorieprüfung darf drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat davor abgelegt werden. Nach bestandenen Prüfungen erhalten die jungen Fahrer eine Prüfbescheinigung. Ab dem 17. Geburtstag dürfen sie dann unter Begleitung einer eingetragenen Person fahren. Der endgültige Führerschein wird frühestens am 18. Geburtstag ausgehändigt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfbescheinigung nur drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig bleibt.

Anforderungen an die Begleitperson

Bei jeder Fahrt muss eine eingetragene Begleitperson anwesend sein. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B (oder Klasse 3) besitzen und darf im Fahreignungsregister in Flensburg maximal einen Punkt haben. Mehrere Begleitpersonen sind möglich und müssen alle in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Eine formelle Schulung für Begleitpersonen ist nicht erforderlich. Allerdings dürfen sie während der Fahrt nicht unter Alkoholeinfluss (mehr als 0,5 Promille) oder Drogeneinfluss stehen. Die Rolle der Begleitperson ist es, als Ansprechpartner und Ratgeber zu dienen, nicht jedoch aktiv in das Fahren einzugreifen.

Erfolgsmodell BF17

Das BF17 hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen. Fahranfänger sammeln bis zu ihrem 18. Geburtstag im Durchschnitt rund 1.400 Kilometer Fahrpraxis unter Begleitung von Eltern, Großeltern oder anderen Vertrauenspersonen. Eine Umfrage des ADAC zeigt, dass die Begleitpersonen meist zwischen 40 und 49 Jahre alt sind und die jungen Fahrer durchschnittlich fünfmal pro Woche begleiten. Die Mehrheit der Beteiligten ist der Ansicht, dass das begleitete Fahren erheblich zur Verbesserung der Fahrkompetenz und Sicherheit der jungen Fahrer beiträgt. Zudem profitieren auch die Begleitpersonen von einer Auffrischung ihres eigenen Fahrwissens.

Versicherung und finanzielle Vorteile

Versicherungen honorieren häufig die Teilnahme am BF17 mit günstigeren Tarifen. Wenn Fahranfänger unfallfrei gefahren sind, kann dies zu einer Einstufung in eine vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse führen. Während der Phase des begleiteten Fahrens können unfallfreie Beitragszeiten gesammelt werden, die später bei der Erstzulassung eines eigenen Pkw nach dem 18. Geburtstag von Vorteil sind. Es ist ratsam, die Versicherungspolice zu prüfen, ob das begleitete Fahren abgedeckt ist, und dies gegebenenfalls rechtzeitig anzumelden.

Interessanterweise berechtigt die BF17-Prüfbescheinigung nicht zu Fahrten im Ausland, mit Ausnahme von Österreich, wo ein ähnliches Modell existiert.

Praktische Erfahrungen und Lernvorteile

Das Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 bietet jungen Fahranfängern die Möglichkeit, in einer kontrollierten Umgebung praktische Erfahrungen zu sammeln. Diese Erfahrungen sind besonders wertvoll, da sie in realen Verkehrssituationen und unter verschiedenen Bedingungen gesammelt werden. Während der Begleitzeit lernen die jungen Fahrer, wie man auf unterschiedliche Wetterbedingungen, dichten Verkehr und unerwartete Ereignisse reagiert. Diese praktische Schulung ist von unschätzbarem Wert und kann durch theoretischen Unterricht allein nicht ersetzt werden.

Darüber hinaus lernen Fahranfänger im Rahmen des BF17-Modells auch wichtige Soft Skills, wie Geduld, vorausschauendes Fahren und die Bedeutung von Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr. Die Begleitpersonen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, indem sie nicht nur technische Fähigkeiten, sondern auch eine positive Fahrhaltung vermitteln. Diese umfassende Herangehensweise an das Fahren lernen trägt dazu bei, dass junge Fahrer sicherer und selbstbewusster auf den Straßen unterwegs sind.

Internationale Perspektive und mögliche Weiterentwicklungen

Ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus zeigt, dass ähnliche Modelle des Begleiteten Fahrens auch in anderen Ländern erfolgreich sind. Österreich beispielsweise hat ein vergleichbares System, das ebenfalls positive Ergebnisse in Bezug auf die Fahrsicherheit junger Menschen zeigt. Dies legt nahe, dass das Konzept des Begleiteten Fahrens universell anwendbar und vorteilhaft ist.

In Zukunft könnten weitere Entwicklungen und Anpassungen des BF17-Modells dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr noch weiter zu erhöhen. Denkbar wären beispielsweise zusätzliche Schulungen für Begleitpersonen, um deren Rolle noch effektiver zu gestalten, oder spezielle Programme zur Förderung von Fahranfängern in ländlichen Gebieten, wo der Zugang zu Fahrschulen möglicherweise eingeschränkter ist. Auch der Einsatz von Fahrassistenzsystemen und Telematik zur Überwachung und Verbesserung des Fahrverhaltens könnte eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Fazit und Ausblick

Das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und trägt erheblich zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Durch die Möglichkeit, unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrers Fahrpraxis zu sammeln, wird das Unfallrisiko junger Fahranfänger deutlich gesenkt. Zudem profitieren auch die Begleitpersonen von einer Auffrischung ihrer Fahrkenntnisse.


Zukünftig könnte die Erfolgsbilanz des BF17-Modells weitere Anpassungen und Verbesserungen anregen, um noch mehr junge Fahrer sicher auf den Straßen zu machen. Die kontinuierliche Überwachung und Weiterentwicklung solcher Programme ist entscheidend, um den positiven Trend fortzusetzen und die Straßen sicherer zu machen. Quelle: GTÜ

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