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Anerkennung der Nachhaltigkeitsbeiträge von Automobilzulieferern

Veröffentlicht am 10.07.2023

Die Europäische Taxonomie-Verordnung zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Geschäftstätigkeiten zu lenken. Dies bedeutet, dass in den kommenden Jahren das Nachhaltigkeitsniveau jeder Unternehmensaktivität Einfluss auf den Zugang zu Finanzierung haben wird. Am 13. Juni stellte die Europäische Kommission neue Vorschläge für delegierte Rechtsakte vor, die das Klassifizierungsschema für nachhaltige Geschäftstätigkeiten ändern und ergänzen sollen. CLEPA begrüßt diese Initiative und sieht die delegierten Rechtsakte als einen Schritt vorwärts in der Anerkennung des Beitrags von Automobilzulieferern zu einer nachhaltigen Wirtschaft und ihrer Rolle bei der Förderung grüner Mobilität in der EU.


Änderungen bei der EU-Taxonomie-Verordnung

Ursprünglich erkannte die Taxonomie-Verordnung die wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion von E-Mobilitätskomponenten nicht als „nachhaltig“ an, während die Montage von Elektrofahrzeugen als solche betrachtet wurde. Die vorgeschlagene Änderung des delegierten Akts zum Klima erkennt einen erheblichen Anteil der Herstellung von Antriebskomponenten, einschließlich Leistungselektronik, thermischem Management und Bremskomponenten, als Beitrag zur Umweltleistung des Fahrzeugs an, wenn sie in einem emissionsfreien Fahrzeug installiert sind. Für Automobilzulieferer stellt der delegierte Akt einen wichtigen ersten Schritt dar, um das Level Playing Field zu verbessern und Finanzierung für entscheidende Elemente der Lieferkette und emissionsfreie Mobilität zu sichern.

Automotive Zulieferer auf dem Weg zu nachhaltiger Wirtschaft und grüner Mobilität

Das Kapitel zur Kreislaufwirtschaft des delegierten Akts über nicht-klimabezogene Umweltziele würdigt den Beitrag einiger Aftermarket-bezogener Aktivitäten zur Nachhaltigkeit, schließt jedoch bisher das Design für Kreislaufwirtschaft aus und bleibt in Bezug auf Remanufacturing-Maßnahmen von Automobilzulieferern unklar. Dadurch besteht die Gefahr, dass entscheidende Aktivitäten von Automobilzulieferern von den Kapitalmärkten übersehen werden und unterinvestiert bleiben. Die Verwendung von kohlenstoffarmen/rekuperierten Materialien, Gewichtsreduktion und Produktrobustheit sollten in zukünftigen Überarbeitungen der Taxonomie berücksichtigt werden.

Um ein faires und ausgeglichenes Spielfeld im Automobilsektor zu schaffen, sind zukünftige Verbesserungen erforderlich. Viele Automobilzulieferunternehmen stehen nach wie vor ungleichem Wettbewerb mit OEMs gegenüber, die Anspruch auf den durch den Verkauf eines Fahrzeugs generierten Umsatz erheben können, dessen Wert durch alle Komponenten generiert wird, während die Herstellungsaktivitäten eines großen Teils dieser Komponenten nicht förderfähig sind. Sofern Mitgliedstaaten oder das Europäische Parlament keinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen, treten die delegierten Rechtsakte nach einer Frist von vier Monaten in Kraft. CLEPA steht bereit, die Europäische Kommission bei der Entwicklung eines umfassenden Wegs zu einer fairen Taxonomie zu unterstützen, die die wertvollen Beiträge aller Automobilzulieferer zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft effektiv anerkennt.


Die vorgeschlagenen delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie-Verordnung bringen wegweisende Änderungen für Automobilzulieferer mit sich. Durch die Anerkennung der Nachhaltigkeitsbeiträge von Zulieferern im Bereich der E-Mobilität und der Kreislaufwirtschaft werden ihre Chancen auf Finanzierung und ein gerechteres Wettbewerbsumfeld verbessert. CLEPA unterstützt diese Maßnahmen und setzt sich weiterhin dafür ein, dass die wertvollen Beiträge aller Automobilzulieferer zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung nachhaltiger Mobilität anerkannt werden.

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