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Gefährdungsbeurteilung für Werkstätten

Veröffentlicht am 27.10.2016

Wie Fahren ohne Führerschein: jede Werkstatt braucht eine Gefährdungsbeurteilung

Partslife unterstützt Werkstätten beim Arbeitsschutz – Vorschriften zur Arbeitssicherheit weitgehend unbekannt – Hohe Strafen drohen

Gefährdungsbeurteilung, das riecht förmlich nach Behördenstaub. Und auch wenn es nach Bürokratie klingt, diese Maßnahme ist für jede Kfz-Werkstatt unverzichtbar. Denn laut Berufsgenossenschaft hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz. Der erste Schritt dazu ist die Gefährdungsbeurteilung. Denn wenn es zu Unfällen kommt, wird sie in der Regel zuerst verlangt. Ähnlich wie beim Führerschein weist der Inhaber damit nach, dass er genau weiß, worauf er in seinem Betrieb zu achten hat. Der Führerschein zeigt, dass sein Inhaber die Gefahren des Straßenverkehrs kennt und dass er weiß, wie er darauf reagieren muss. Genau so ist es mit der Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt, dass der Inhaber einer Werkstatt weiß, welche Gefahren sein Betrieb birgt. Es ist erforderlich, sich mit der Gefahr auseinanderzusetzen, die Gefahrenpotenziale zu kennen, zu vermeiden und auf sie hinzuweisen. Partslife unterstützt Werkstätten bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz und kann ihnen dabei helfen, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.


„Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutz dasselbe wie der Führerschein für den Straßenverkehr“, erklärt Alexander Granzin, Projektmanager bei Partslife. „Dabei setzt man sich mit den potenziell in einem Betrieb vorhandenen Gefahren auseinander.“

Genau so wie der Führerschein für das Autofahren eine Voraussetzung ist, so ist auch die Gefährdungsbeurteilung eine Voraussetzung für das Führen eines Kfz-Betriebes. Ohne sie wäre es zwar möglich, es können aber rechtliche Konsequenzen drohen. Wer ohne Führerschein unterwegs ist, riskiert ebenfalls hohe Bußgelder und haftet im Falle eines Unfalls persönlich mit seinem eigenen Vermögen.

Wer keine Gefährdungsbeurteilung erstellt hat, setzt sich ebenfalls der Gefahr empfindlicher Geldbußen aus. Bei Unfällen mit Todesfolge in einem Betrieb kann es sogar sein, dass ihr Fehlen einer Straftat nahekommt. Und wieder ist es wie beim Führerschein: solange nichts passiert, fällt meistens auch das Fehlen des Dokuments nicht weiter auf. Gibt es einen Unfall, ist die Bescherung da. Die Polizei fragt nach dem Führerschein, es droht eine Strafe.

Bei Arbeitsunfällen ist es genauso. Erst wenn der Unfall passiert ist, fragt die Berufsgenossenschaft nach der Gefährdungsbeurteilung. Das kann zwar auch schon vorher passieren, aber nach dem Unfall ist dies sicher der Fall. Kontrollen kommen übrigens oft unangemeldet. Versicherungsschutz und die zu erwartende Strafe können maßgeblich davon abhängen, ob sich der Inhaber des Betriebes an die Bestimmungen in Sachen Arbeitssicherheit gehalten hat oder nicht.

Gibt es zum Beispiel einen Unfall, bei dem die Hebebühne einen Mitarbeiter verletzt, hätte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass bei Problemen mit der Bühne der Bereich zu räumen ist. Ebenso hätten die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden müssen. Hat der Chef diese Pflichten versäumt, so kann ihn dies teuer zu stehen kommen. Wer alle Bestimmungen in Sachen Arbeitssicherheit beachtet, minimiert einerseits die Gefahr von Unfällen. Andererseits ist er auf der sicheren Seite, falls es doch einmal zu einem Zwischenfall kommt.

Partslife unterstützt Werkstätten bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz. Zum Beispiel sorgt das Unternehmen für die richtigen Schulungen zum Thema. Denn nicht nur die Werkstattausstattung muss auf dem neuesten Stand sein, auch die Mitarbeiter sollten stets genau wissen, was sie tun.


Quelle: Partslife

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