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Gefährdung des Wettbewerbs im Kfz-Aftermarket

Veröffentlicht am 20.02.2015

Gesamtverband-Autoteile-Handel

GVA: Studie der EU-Kommission zur „Euro 5/6“-Verordnung weist Gefährdung des Wettbewerbs im Kfz-Aftermarket nach

Die EU-Kommission hat kürzlich eine Studie zu den Auswirkungen der „Euro 5/6“-Verordnung für PKW vorgelegt, die insbesondere Aspekte des Zugangs unabhängiger Marktteilnehmer zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller untersucht. Viele GVA-Mitglieder und weitere Marktbeteiligte haben sich auf Einladung der EU-Kommission an der entsprechenden branchenweiten Befragung aktiv beteiligt. Die Untersuchung bestätigt eine Gefährdung des Wettbewerbs im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt.


„Euro 5/6“ regelt Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Die EU-Kommission evaluiert regelmäßig die Auswirkungen bzw. Wirksamkeit von Richtlinien und Verordnungen. Für beteiligte Kreise wie Verbände und Unternehmen ergibt sich damit die Möglichkeit, Feedback zu geben und so die zukünftige Regelsetzung mitzugestalten. Die „Euro 5/6“-Verordnung (EG) Nr. 715/2007, deren Auswirkungen im Auftrag der EU-Kommission durch das Beratungsunternehmen Ricardo-AEA untersucht wurden, enthält für den Kfz-Teile- und Servicemarkt essentielle Vorschriften über den Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller für PKW (und leichte Nutzfahrzeuge), die seit 2009 typgenehmigt wurden. Die Fahrzeughersteller müssen demnach unabhängigen Marktteilnehmern über das Internet mithilfe eines standardisierten Formats uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen auf leicht und unverzüglich zugängliche Weise gewähren.

GVA-Präsident Hartmut Röhl erläutert die Bedeutung der Regeln für den freien Kfz-Teilehandel: „Wer Ersatzteile anbieten bzw. verkaufen will, muss ihre Verwendungsmöglichkeit kennen. Ohne die Information, für welches Fahrzeug ein Teil verwendet werden kann, ist es nicht verkäuflich. Aus Sicht des GVA kommen die Fahrzeughersteller aber vor allem in dieser Hinsicht den ihnen in „Euro 5/6“ auferlegten Pflichten nicht ausreichend nach.“

Kfz-Teilehandel und Kfz-Teileindustrie mit Wettbewerbsnachteilen

Die Studie von Ricardo-AEA zeigt Probleme unabhängiger Marktteilnehmer entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Kfz-Aftermarket beim Zugang zu den Wartungs- und Reparaturinformationen auf, die die Fähigkeit der Unternehmen, im Wettbewerb mit den Fahrzeugherstellern zu bestehen, ernsthaft und nachhaltig bedrohen: Die Teiledistributoren sind bei der Erstellung ihrer Kataloge auf Zugang zu den Basisinformationen der Fahrzeughersteller angewiesen, denn nur so können sie den Servicebetrieben eine eindeutige Ersatzteilidentifikation bieten. Da die Fahrzeughersteller ihren diesbezüglichen Pflichten gemäß „Euro 5/6“ nicht nachkommen, sind dagegen Mehrfachteilebestellungen oder hohe Rücksendequoten aufgrund von Fehllieferungen an der Tagesordnung.

GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Die Studie belegt, dass der freie Kfz-Teilehandel dadurch an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Servicebetriebe sind auf eine zeitnahe Belieferung mit dem passenden Ersatzteil angewiesen, sonst wenden sie sich von ihrem Lieferanten ab. Sie bestellen dann vermehrt beim Fahrzeughersteller, der ihnen gesichert eine eindeutige Teileidentifikation bieten kann. Nur leider sind diese Teile oftmals teurer als die des freien Marktes, was letztlich zu höheren Preisen für die Verbraucher führt. Um hier kurzfristig gegenzusteuern ist vor allem die konsequente Durchsetzung des aus unserer Sicht bestehenden klaren Rechtsanspruchs der Unternehmen des freien Marktes auf Zugang zu den Basisdaten der Fahrzeughersteller notwendig.“

Wettbewerbsfähigkeit weiterer unabhängiger Marktteilnehmer ebenfalls beeinträchtigt

Die Ansprüche weiterer unabhängiger Markteilnehmer, etwa Herstellern von Mehrmarkendiagnosegeräten, Katalogdienstleistern oder Anbietern von Schulungen, auf Zugang zu den Wartungs- und Reparaturinformationen werden in der Studie ebenfalls dargestellt. Diese Unternehmen tragen entscheidend dazu bei, dass unabhängige Werkstätten ihre Leistungen anbieten können. Allerdings werden sie durch Fahrzeughersteller verschiedentlich an einer rentablen Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert. So werden in der Untersuchung Hindernisse wegen fehlender Zeitnähe und mangelnder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen identifiziert. Des Weiteren sind vor allem Datenpublisher beim Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen der Fahrzeughersteller von belastenden Vertragsklauseln, massivem Mehraufwand durch verschiedene Datenformate und hohen Gebühren betroffen. Selbst Werkzeugherstellern werden von den Fahrzeugherstellern nahezu unüberwindbare Hürden beim Datenzugriff auferlegt, weshalb diese oft aufwändiges Reverse Engineering betreiben müssen.

Studie fordert Revision der EU-Rahmenrichtlinie für die Typgenehmigung

Der Bericht liefert konkrete Empfehlungen zur Revision der EU-Rahmenrichtlinie für die Typgenehmigung. Dadurch soll vor allem für mehr Klarheit und bessere Durchsetzbarkeit gesorgt werden. Es wird empfohlen, in ergänzenden Leitlinien spezifische Aspekte der Verordnung etwa bezüglich des Datenformats, der Qualität der Information und der Angemessenheit der Gebühren sowie der Vertragsklauseln näher zu definieren. Für die bessere Durchsetzbarkeit wird ein harmonisiertes System für Untersuchungen, Beschwerden und Sanktionen sowie die Errichtung eines eigenen Kontrollorgans zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen zur Weitergabe von Reparatur- und Wartungsinformationen gemäß „Euro 5/6“-Verordnung empfohlen. GVA-Präsident Hartmut Röhl zeigt sich zufrieden:


„Mit diesen Forderungen wird klar gezeigt, dass der Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu den technischen Informationen der Fahrzeughersteller essentiell für Wettbewerb im Kfz-Aftermarket ist. Der GVA fordert seit langem, dass die EU-Kommission die Pflicht der Bereitstellung technischer Informationen durch die Fahrzeughersteller in den einheitlichen. europäischen Rechtsrahmen zur Typgenehmigung von Fahrzeugen aufnimmt. Mit der vorliegenden Studie hat der Gesetzgeber eine weitere klare und fundierte Handlungsaufforderung dafür erhalten.“

Quelle: www.gva.de

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