Die EU-Kommission führte bis zum 8. September 2025 eine öffentliche Konsultation zu Unternehmensflotten mit emissionsfreien Fahrzeugen durch. Der GVA vertritt dabei die Interessen des freien Kfz-Teilehandels und spricht sich klar gegen verbindliche gesetzliche Vorgaben für Zero-Emissions-Fahrzeugen (ZEV) aus. Begründet wird dies mit den hohen Anforderungen an eine zuverlässige Ersatzteil- und Werkstattversorgung sowie den bestehenden Defiziten bei Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit.
Bedeutung der Fahrzeugflotten im freien Kfz-Teilehandel
Rund 55 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland müssen regelmäßig gewartet und repariert werden. Der Kfz-Servicemarkt erreicht dabei ein Volumen von rund 33,8 Milliarden Euro jährlich, wovon allein 21,1 Milliarden Euro auf Ersatzteile entfallen. Für eine stabile Versorgung sind die eigenen Flotten der Teilehändler unverzichtbar. Mehrfach tägliche Lieferungen in die Werkstätten sichern eine schnelle Abwicklung von Reparaturen. Jede Einschränkung bei Reichweite oder Verfügbarkeit von Fahrzeugen hätte direkte Auswirkungen auf Werkstätten und Verbraucher.
Die Ersatzteilversorgung steht in enger Verbindung zur Wettbewerbsfähigkeit. Fahrzeughersteller dominieren das Segment durch ihre Vertragswerkstätten. Der freie Markt trägt mit rund 40 Prozent Marktanteil erheblich zur Auswahl und Kostentransparenz bei. Eingriffe in die Logistikstrukturen könnten diese Marktstellung nachhaltig schwächen.
Die Umstellung auf emissionsfreie Flotten ist mit zahlreichen Hürden verbunden. Fehlende Ladeinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Regionen, stellt einen erheblichen Engpass dar. Hinzu kommen lange Ladezeiten, eingeschränkte Reichweiten und die hohe Investitionslast für Unternehmen. Viele Betriebe müssten Betriebsgelände umbauen, Netzkapazitäten erweitern und Ladepunkte errichten.
Auch die Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist nach wie vor begrenzt. Besonders bei schweren Nutzfahrzeugen und im Langstreckeneinsatz stößt die Technik an ihre Grenzen. Die hohen Anschaffungskosten und Betriebsausgaben würden auf die Kunden – sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – umgelegt werden. Damit bekommt die Debatte neben einer ökologischen auch eine soziale Dimension.
Notwendigkeit technologieneutraler Lösungen
Der GVA warnt vor dirigistischen Eingriffen des Gesetzgebers in unternehmerische Entscheidungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von ZEV würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährden, sondern auch der im Jahr 2025 von der EU selbst formulierten Priorität widersprechen, die Wirtschaftskraft der Unternehmen zu stärken.
Statt starrer Vorschriften fordert der Verband einen technologieneutralen Ansatz. Dieser sollte sowohl emissionsfreie als auch emissionsarme Antriebstechnologien berücksichtigen. Nur so lassen sich die unterschiedlichen betrieblichen Realitäten von Unternehmen in ganz Europa abbilden.
Als Lösungsansatz empfiehlt der GVA ein Anreizsystem, das Investitionen in Ladeinfrastruktur und Netzausbau fördert. Staatliche Unterstützung könnte bei der Finanzierung der notwendigen Vorabinvestitionen helfen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern.
Darüber hinaus wird ein verlässlicher Rechtsrahmen für die Reparaturfähigkeit von E-Fahrzeugen gefordert. Ein offener Markt für Wartung und Ersatzteile schafft nicht nur Kostentransparenz, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher in den Gebrauchtmarkt für Elektrofahrzeuge.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die sorgfältige Folgenabschätzung. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch unverhältnismäßige Vorgaben belastet werden.
Auswirkungen auf die Ersatzteillogistik
Die Ersatzteillogistik ist ein zentraler Baustein für den Betrieb von Werkstätten. Lieferketten müssen zuverlässig, schnell und flexibel funktionieren, da Reparaturen in vielen Fällen sofort durchgeführt werden müssen. Bereits kurze Verzögerungen können Werkstattprozesse erheblich stören. Ein gesetzlicher Zwang zum Einsatz von ZEV würde diese Abläufe massiv belasten, da Reichweite, Ladezeiten und Fahrzeugverfügbarkeit den engen Zeitfenstern der Logistik oft nicht gerecht werden. Dies könnte zu Engpässen bei Ersatzteilen führen und somit die Reparaturzeiten verlängern.
Ein verpflichtender Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen würde zudem zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Fahrzeughersteller verfügen über größere finanzielle Spielräume und eigene Netze an Ladeinfrastruktur, während kleine und mittelständische Großhändler die Umstellung kaum stemmen könnten. Dies würde die ohnehin dominante Marktstellung der Fahrzeughersteller weiter verstärken und die Marktanteile des freien Teilehandels schwächen. Ein ausgewogenes Wettbewerbsumfeld, das für faire Preise und Angebotsvielfalt sorgt, wäre dadurch gefährdet.
Technologische Vielfalt als Chance
Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors erfordert einen breiten Technologieansatz. Neben batterieelektrischen Fahrzeugen können auch Brennstoffzellen, synthetische Kraftstoffe oder Hybridlösungen einen Beitrag leisten. Einseitige Vorgaben zugunsten einer bestimmten Antriebstechnologie ignorieren die Potenziale anderer Lösungen und schränken die Handlungsspielräume von Unternehmen ein. Ein offener, technologieneutraler Ansatz würde nicht nur die Versorgungssicherheit stärken, sondern auch Innovationen fördern.
Unternehmen im Kfz-Teilehandel benötigen Planungssicherheit, um langfristige Investitionen tätigen zu können. Ein unklarer oder sich ständig ändernder Rechtsrahmen erschwert Investitionsentscheidungen und bindet Kapital, das für Digitalisierung, Lagerlogistik oder Schulung von Fachkräften benötigt wird. Verlässliche Rahmenbedingungen, flankiert durch Förderprogramme und steuerliche Anreize, können dagegen die Transformation in Richtung nachhaltiger Flottennutzung beschleunigen, ohne die Betriebe zu überlasten.
Fazit
Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zu sauberen Unternehmensfahrzeugen ist ein wichtiger Meilenstein in der Klimapolitik. Der GVA bekräftigt seine Unterstützung für die Klimaziele, warnt jedoch vor gesetzlichen Zwangsvorgaben, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar sind. Stattdessen braucht es einen flexiblen, technologieneutralen und marktorientierten Ansatz. Nur so können die ambitionierten Umweltziele erreicht werden, ohne die Funktionsfähigkeit der Kfz-Logistik und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden. Quelle: GVA