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Schadengutachten nach einem Unfall – Worauf gilt es zu achten?

Veröffentlicht am 05.05.2023

Hat sich ein Autounfall mit dem eigenen Fahrzeug ereignet, ist grundsätzlich die Höhe des entstandenen Schadens ausschlaggebend dafür, ob durch die Versicherung ein Schadengutachten angefordert wird oder sie auf ein solches verzichtet.


In der Regel liegt die Grenze dabei bei einem Schadenswert von 750 Euro. Dieser Wert wird auch als Bagatellgrenze bezeichnet. Liegt die Schadenshöhe unterhalb der Bagatellgrenze, ist es normalerweise ausreichend, die Reparaturrechnung oder den Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der Versicherung einzureichen, damit diese den Schaden entsprechend reguliert.

Die Aufgabe eines professionellen Schadengutachters besteht jedoch häufig auch darin, zu klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Doch worauf ist bei einem Schadengutachten nach einem Unfall eigentlich im Detail zu achten? Der folgende Artikel klärt auf.

Wann ist die Erstellung eines Schadengutachten nötig?

Nachdem sich ein Unfall im Straßenverkehr ereignet hat, stehen oft noch viele Fragen im Raum, etwa, wer den Unfall verschuldet hat, wie das Unfallereignis genau abgelaufen ist und welche Höhe der entstandene Schaden aufweist.

Um unter anderem diese Fragen zu klären, fordert die Versicherung ein professionelles Sachverständigengutachten an – vorausgesetzt, der Unfallschaden übersteigt die Bagatellgrenze von 750 Euro. Durch den Kfz-Gutachter kann daneben unter anderem auch festgestellt werden, welche Reparaturen in Zukunft ausgeführt werden müssen und welche Kosten diese nach sich ziehen.

Zum Beispiel kann es ebenfalls möglich sein, dass auch die Nutzungsausfallkosten von der Versicherung übernommen werden müssen oder Schmerzensgeld für Personenschäden, die sich im Rahmen des Unfalls ereignet haben, im Raum steht. Falls der Unfallgegner bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das Ergebnis jedoch zu keinem Einverständnis führt, kann ein weiteres Gutachten durch die andere Partei in Auftrag gegeben werden.

Im Übrigen umfasst die Begutachtung des Unfallfahrzeuges durch den Gutachter nicht nur die Ermittlung der nötigen Reparaturen. Der Fachmann stellt außerdem weitere Ansprüche fest, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise die Nutzungsausfallentschädigung und die Wertminderung. Daher zeigt sich die Beauftragung eines unabhängigen Gutachtens oft als überaus sinnvoll. Zu finden ist ein kompetenter Gutachter etwa unter www.holdeinengutachter.de.

Die Kosten für das Schadengutachten

Die Kosten, die für die Erstellung des Schadengutachtens anfallen, richtigen sich in der Regel nach der Schadenhöhe. Die Gutachter müssen sich demnach an spezielle Gebührenordnungen orientieren.

Falls die Schadenhöhe die Bagatellgrenze nicht übersteigt, erstellen Sachverständige häufig ein sogenanntes Kurzgutachten. Für dieses fallen im Vergleich zu einem umfangreicheren Gutachten geringe Kosten an. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass diese Art des Gutachtens vor Gericht nicht verwendet werden kann. Ein umfassendes Schadengutachten zieht demnach höhere Kosten nach sich. Außerdem nimmt seine Erstellung selbstverständlich mehr Zeit in Anspruch.

Fällt die Schuldfrage bei dem Unfall eindeutig aus, ist auch schnell klar, wer die Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens tragen muss – nämlich die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.


Falls jedoch eine Mitschuld des Unfallgegners besteht, muss sich dieser zur Hälfte an den Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens beteiligen. Handelt es sich bei dem Unfall dagegen um einen Fall für die Kaskoversicherung, bestellt die Versicherung selbst den Gutachter. Falls zusätzlich ein einiges, unabhängiges Gutachten gewünscht wird, sind die Kosten dafür selbstständig zu tragen.

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