fbpx

Es geht um Leben und Geld

Veröffentlicht am 04.11.2016

Arbeitsschutz: es geht um Leben und Geld

Bußgelder bis zu 5.000 Euro – Bei Unfällen haftet der Arbeitgeber – Gefahren drohen überall

Wo gehobelt wird, fallen Späne, heißt es im Volksmund. Und wo gearbeitet wird, kann Gefahr drohen, sogar im ruhigsten Büro. In einer Werkstatt ist es allerdings noch viel gefährlicher. Denn hier bewegen die Mitarbeiter schwere Dinge und gehen mit Gefahrstoffen verschiedenster Art um. Damit möglichst wenig passiert, müssen Betriebe die Bestimmungen zum Arbeitsschutz einhalten. Tun sie es nicht, drohen hohe Strafen bis zu 5.000. Euro. Dazu kommt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitsschutz unzureichend ist, die Mitarbeiter auch tatsächlich in Gefahr sind. Passiert dann ein Unfall, haftet der Unternehmer voll. Und die Versicherung springt auch nicht ein. Wer beim Arbeitsschutz alles richtig machen möchte, kann sich auf die Unterstützung von Partslife verlassen. Die Partslife Mitarbeiter kennen die gesetzlichen Bestimmungen und helfen Betrieben dabei, beim Arbeitsschutz alles richtig zu machen.


„Wer die Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Alexander Granzin, bei Partslife zuständig für den Arbeitsschutz. „Da droht dann schon ein Bußgeld von 3.000 Euro. Kontrollen können jederzeit stattfinden. Das Schlimme daran: sie erfolgen ohne Voranmeldung. Wer in diesem Fall die entsprechenden Unterlagen nicht parat hat, ist fällig.“

So lange nichts passiert, wiegen sich die meisten Inhaber in Sicherheit. Geschieht jedoch ein Unfall, wird es brenzlig. Und wenn vorher niemand zur Kontrolle kam, jetzt wird kaum einer davon verschont. Da ist oft der Verlust des Versicherungsschutzes schon vorprogrammiert. Genau wie beim Autofahren gibt es für den Arbeitsplatz eine Bußgeldverordnung. Der Länderausschuss für Arbeits- und Sicherheitstechnik bestimmt, für welche Verfehlung wie viel Bußgeld fällig wird. Und das kann schnell teuer werden.

Wer zum Beispiel seine Notausgänge und Fluchtwege nicht richtig kennzeichnet, kann mit bis zu 3.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Aber nicht nur die Kennzeichnung der Fluchtmöglichkeiten ist wichtig. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen auch freigehalten werden. Denn was nützt ihre richtige Kennzeichnung, wenn man sie nicht benutzen kann? Stehen hier Dinge im Weg, können Bußgelder bis zu 2.000 Euro verhängt werden. Und auch wer Einrichtungen zur Ersten Hilfe wie zum Beispiel Meldeeinrichtungen oder Rettungsgerät nicht zur Verfügung stellt, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zahlen. Wer solche Kosten vermeiden möchte, sollte von Anfang an die Arbeitsschutzbestimmungen korrekt einhalten. Hier geht es schließlich nicht nur um die möglichen Bußgelder, sondern auch um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter.

Partslife unterstützt Werkstätten bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz. Zum Beispiel sorgt das Unternehmen für die richtigen Schulungen zum Thema. Denn nicht nur die Werkstattausstattung muss auf dem neuesten Stand sein, auch die Mitarbeiter sollten stets genau wissen, was sie tun.


Quelle: Partslife

Rate this post
Teile diesen Beitrag

Teile diesen Beitrag

scroll to top