Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die dort geltenden Tempolimits und Verkehrsregeln genau beachten. Der ADAC weist regelmäßig darauf hin, dass Verstöße in vielen europäischen Ländern deutlich strenger geahndet werden als in Deutschland. Besonders hohe Bußgelder drohen in Skandinavien: In Norwegen kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h mindestens 610 Euro. Auch in Italien, Spanien oder Frankreich sind Verkehrsdelikte mit hohen Strafen verbunden.
Rechtliche Grundlagen der EU-weiten Vollstreckung
Seit mehreren Jahren können Bußgelder aus EU-Mitgliedstaaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Grundlage dafür ist der sogenannte EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung. Ab einer Höhe von 70 Euro – in Österreich bereits ab 25 Euro – kann eine ausländische Behörde über das Bundesamt für Justiz die Zahlung in Deutschland einfordern. Damit ist das Ignorieren eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland kein empfehlenswerter Weg.
Die rechtliche Zuständigkeit liegt dabei ausschließlich bei den Behörden. Private Inkassofirmen dürfen keine Bußgelder eintreiben, auch wenn solche Schreiben regelmäßig im Umlauf sind. Im Zweifel sollte die Echtheit des Bescheids geprüft und bei Unsicherheit juristische Beratung eingeholt werden.
In vielen Ländern gelten deutlich längere Verjährungsfristen als in Deutschland. Während hierzulande Bußgelder meist nach drei Jahren verjähren, beträgt die Frist in Italien fünf Jahre, in Spanien vier. Offene Beträge können bei späteren Aufenthalten oder Verkehrskontrollen im jeweiligen Land eingezogen werden. Selbst bei einer Passkontrolle am Flughafen kann ein offener Bescheid auffallen.
Zudem gewähren einige Länder Rabatte bei schneller Zahlung. In Frankreich, Spanien, Italien oder Griechenland sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, wenn innerhalb der festgelegten Frist gezahlt wird. Eine zügige Begleichung kann sich daher finanziell lohnen.
Handlungsempfehlungen für Kfz-Betriebe und Mobilitätsdienstleister
Werkstätten, Autohäuser und Fuhrparkbetreiber werden häufig mit Fragen von Kunden konfrontiert, die im Ausland geblitzt wurden. Grundsätzlich gilt: Die Datenübermittlung zwischen den EU-Staaten erfolgt automatisiert, Bußgelder sind rechtskräftig und bei korrekter Zustellung zu bezahlen.
Empfehlenswert ist, den Bußgeldbescheid sorgfältig zu prüfen – insbesondere Kennzeichen, Ort und Datum. Bei fehlerhaften Angaben oder Zweifeln am Tatvorwurf kann ein Einspruch über einen Anwalt im jeweiligen Land eingelegt werden. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist zudem eine interne Dokumentation sinnvoll, um Fahrer und Tatzeit eindeutig zuordnen zu können.
Für Betriebe mit internationaler Kundschaft oder Mietfahrzeugen lohnt sich außerdem eine regelmäßige Information über die unterschiedlichen Verkehrsbestimmungen in den Zielmärkten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und unnötige Zusatzkosten reduzieren.
Die zunehmende Digitalisierung der europäischen Verwaltungsstrukturen erleichtert den Austausch von Halterdaten bei Verkehrsverstößen erheblich. Grundlage ist der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI in Verbindung mit dem sogenannten EUCARIS-System (European Car and Driving Licence Information System). Darüber erfolgt der automatisierte Zugriff auf nationale Fahrzeugregister.
Für Werkstätten und Fuhrparkbetreiber bedeutet das, dass auch Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen bei Verstößen im Ausland schnell identifiziert werden können. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt häufig digital über zentrale Behörden, was die Bearbeitungszeit verkürzt und den Verwaltungsaufwand reduziert. Der europaweite Datenaustausch sorgt damit für mehr Transparenz – aber auch für weniger Spielraum bei offenen Verstößen.
Fazit
Verkehrsverstöße im Ausland können auch nach der Rückkehr rechtliche Konsequenzen haben. Die EU-weite Vollstreckung sorgt für einheitliche Durchsetzung der Bußgelder, unabhängig vom Aufenthaltsort des Fahrzeughalters. Eine sorgfältige Prüfung des Bescheids, die Einhaltung der Zahlungsfristen und gegebenenfalls juristische Unterstützung sind entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Für Kfz-Betriebe bietet das Wissen über diese Regelungen einen klaren Vorteil im Kundengespräch und unterstreicht die fachliche Kompetenz im Bereich Mobilität und Verkehrsrecht. Quelle: ADAC

