Die vom Bundesfinanzministerium angekündigte Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem Jahr 2026 stellt eine wichtige steuerpolitische Maßnahme dar. Der ADAC sieht darin eine längst notwendige Entlastung für Berufspendler, die durch steigende Mobilitätskosten besonders belastet sind.
Bedeutung der Entfernungspauschale für Pendler
Die Entfernungspauschale zählt zu den zentralen Instrumenten, um Mobilität für Arbeitnehmer finanzierbar zu halten. Sie ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und kann somit sowohl für Fahrten mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden. Da die tatsächlichen Kosten pro Kilometer bei modernen Fahrzeugen in der Regel deutlich über 40 Cent liegen, wirkt die steuerliche Absetzbarkeit lediglich als Teilkompensation.
Die erste gesetzliche Regelung von 30 Cent pro Kilometer gilt unverändert seit 2004 für die ersten 20 Kilometer. Mit der geplanten Anpassung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer wird nun eine erhebliche Lücke geschlossen. Diese Anpassung berücksichtigt die Realität vieler Pendler, die täglich steigenden Betriebskosten für Mobilität tragen müssen.
Steuerliche Entlastung mit spürbarer Wirkung
Bei einer durchschnittlichen einfachen Pendlerstrecke von 17 Kilometern und 200 Arbeitstagen ergibt sich durch die Erhöhung ein zusätzlicher Absetzungsbetrag von rund 272 Euro jährlich. In der Praxis fallen viele Pendelstrecken jedoch deutlich länger aus, was die Entlastungswirkung noch verstärkt. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer in ländlichen Regionen, die oftmals keine Alternative zum eigenen Fahrzeug haben.
Die Maßnahme trägt somit nicht nur zur finanziellen Entlastung bei, sondern schafft auch mehr Gerechtigkeit zwischen Arbeitnehmern mit kurzen und langen Arbeitswegen.
Die Notwendigkeit einer Anpassung wird auch durch die Entwicklung der vergangenen Jahre deutlich. Neben steigenden Energiekosten im Verkehr sind auch die Anschaffungspreise für Fahrzeuge erheblich gestiegen. Hinzu kommen absehbar höhere CO₂-Preise, die sich unmittelbar auf die Kraftstoffkosten auswirken werden. Die Entlastung durch die Entfernungspauschale stellt damit einen wichtigen Gegenpol zu den stetig wachsenden Ausgaben dar.
Gerade für Berufspendler bedeutet die Regelung eine gewisse Planbarkeit und ein Stück Entlastung im Alltag. Ohne eine Anpassung würden steigende Kosten zunehmend zur Belastung für die Arbeitsmobilität.
Auswirkungen auf den ländlichen Raum
Besonders im ländlichen Raum zeigt die Anpassung der Entfernungspauschale große Wirkung. Dort sind Arbeitsplätze oft nur mit dem eigenen Fahrzeug erreichbar, da ein dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln fehlt. Viele Beschäftigte legen täglich Strecken von 30 Kilometern oder mehr zurück. Die steuerliche Entlastung ist hier nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern auch ein Beitrag zur Sicherung der Mobilität im Alltag. Ohne diese Unterstützung würde die Kostenbelastung für viele Arbeitnehmer erheblich steigen.
Ein Blick auf andere europäische Länder verdeutlicht, dass Deutschland mit der neuen Regelung im Mittelfeld liegt. In manchen Staaten existieren kilometerbezogene Steuervergünstigungen, während andere pauschale Abzüge gewähren. Auffällig ist, dass die Entlastung in vielen Ländern stärker an die tatsächlichen Kosten gekoppelt ist. Mit der Anpassung auf 38 Cent pro Kilometer bewegt sich die deutsche Entfernungspauschale zwar näher an den realen Mobilitätskosten, deckt diese aber noch nicht vollständig ab.
Bedeutung für Arbeitgeber und Wirtschaft
Die Höhe der Entfernungspauschale hat nicht nur Auswirkungen auf Arbeitnehmer, sondern indirekt auch auf Arbeitgeber. Steigende Mobilitätskosten können die Bereitschaft beeinflussen, längere Arbeitswege auf sich zu nehmen. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel ist eine faire steuerliche Behandlung der Fahrtkosten ein wichtiger Faktor, um Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen. Eine angepasste Entfernungspauschale trägt somit zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei.
Die Anhebung ab 2026 ist ein erster Schritt, doch die Frage nach einer dynamischen Anpassung bleibt bestehen. Da sich Energiepreise und Fahrzeugkosten laufend verändern, wäre eine automatische Indexierung der Entfernungspauschale an die realen Mobilitätskosten ein denkbarer Ansatz. Eine solche Lösung könnte verhindern, dass Pendler erneut über viele Jahre mit einer veralteten Pauschale arbeiten müssen, während ihre Ausgaben weiter steigen. Dies würde die steuerliche Regelung transparenter und gerechter gestalten.
Fazit
Die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 ist ein bedeutender Schritt für die Entlastung von Berufspendlern. Sie gleicht zum Teil die gestiegenen Kosten aus und berücksichtigt die tatsächlichen Belastungen von Arbeitnehmern mit langen Fahrwegen. Mit Blick auf die künftige Entwicklung der CO₂-Bepreisung und die hohen Fahrzeugkosten bleibt die Maßnahme jedoch nur ein Baustein. Langfristig wird es notwendig sein, die steuerlichen Regelungen regelmäßig zu überprüfen und an die realen Kosten der Mobilität anzupassen. Quelle: ADAC