VDA: Bundestag schafft Rahmen für bidirektionales Laden

Veröffentlicht am 06.01.2026
Mit der Novellierung des Energiewirtschafts- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag zentrale Hürden für das bidirektionale Laden abgebaut. Insbesondere die Abschaffung der doppelten Netzentgeltbelastung sowie Erleichterungen bei der Stromsteuer gelten als wichtige Schritte für den Markthochlauf von Vehicle-to-Grid- und Vehicle-to-Home-Anwendungen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bewertet die Änderungen positiv, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Vereinfachte Messkonzepte und steuerliche Klarstellungen bleiben entscheidend für die breite Einführung der Technologie.
 

Die politische Debatte um die Integration von Elektrofahrzeugen in das Energiesystem gewinnt weiter an Bedeutung. Mit dem Beschluss des Bundestages zur Anpassung des Energie- und Stromsteuerrechts wurden nun grundlegende Voraussetzungen für das bidirektionale Laden geschaffen. Der VDA ordnet die Entscheidung als wichtigen Impuls für die Elektromobilität und für ein flexibles, erneuerbares Energiesystem ein.


Bidirektionales Laden als Schlüsseltechnologie

Bidirektionales Laden ermöglicht es Elektrofahrzeugen, nicht nur Strom aus dem Netz zu beziehen, sondern Energie auch wieder zurückzuspeisen. Damit werden E-Fahrzeuge zu mobilen Speichern, die Lastspitzen ausgleichen und erneuerbare Energien besser integrieren können. Für die Automobilindustrie gilt diese Technologie als ein zentraler Baustein, um die Attraktivität der Elektromobilität weiter zu steigern.

Nach Einschätzung des VDA handelt es sich beim bidirektionalen Laden um eine Zukunftstechnologie mit doppeltem Nutzen. Einerseits profitieren Fahrzeughalter durch zusätzliche Anwendungsoptionen, andererseits wird das Stromnetz flexibler und resilienter. Die soeben beschlossenen gesetzlichen Anpassungen werden daher als starkes Signal für den Markt bewertet.

Abschaffung der doppelten Netzentgelte

Ein wesentlicher Hemmschuh für die Markteinführung des bidirektionalen Ladens lag bislang in der doppelten Belastung durch Netzentgelte. Diese fielen sowohl beim Laden des Fahrzeugs zur Zwischenspeicherung als auch nach der Rückspeisung beim späteren Endverbrauch an. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird diese Doppelbelastung jetzt abgeschafft.

Aus Sicht des VDA ist dieser Schritt überfällig gewesen. Die bisherige Regelung stellte eine systematische Benachteiligung von Speichern dar und erschwerte wirtschaftliche Geschäftsmodelle rund um Vehicle-to-Grid-Anwendungen. Die neue Rechtslage verbessert die Planbarkeit und senkt die Betriebskosten, was die Einführung entsprechender Lösungen beschleunigen dürfte.

Neben den Netzentgelten wurde auch das Stromsteuerrecht angepasst. Für bestimmte Anwendungsfälle entfällt künftig die Stromsteuer, was das bidirektionale Laden zusätzlich attraktiver macht. Der VDA begrüßt diese Entlastung ausdrücklich, weist jedoch auf bestehende Einschränkungen hin.

Unklar bleibt aus Sicht des Verbandes, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Bereich Vehicle-to-Grid zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt wird. Diese Einschränkung wird als sachlich nicht nachvollziehbar bewertet. Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht zu prüfen, sollte daher zeitnah umgesetzt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Marktreife Technologien und Fahrzeugangebot

Die technischen Voraussetzungen für den Markthochlauf sind nach Angaben des VDA bereits gegeben. Die Automobilindustrie hat bidirektionale Ladetechnologien erfolgreich zur Serienreife entwickelt. Alle deutschen Hersteller bieten inzwischen bidirektional ladefähige Elektrofahrzeuge an.

Aktuell sind mehr als zwanzig batterieelektrische Fahrzeugmodelle in Deutschland verfügbar, die für die Rückspeisung in das Stromnetz vorbereitet sind. Dazu zählen sowohl Vehicle-to-Home- als auch Vehicle-to-Grid-Anwendungen. Weitere Modelle befinden sich in der Entwicklung und sollen das Angebot in den kommenden Jahren erweitern.

Trotz der positiven gesetzlichen Anpassungen sieht der VDA weiteren Handlungsbedarf. Für den Einstieg der Technologie in den Massenmarkt sind insbesondere einfache Zähl- und Messkonzepte erforderlich. Die messtechnische Abgrenzung zwischen Fahrstrom und lediglich zwischengespeicherten Strommengen gilt bislang als komplex und aufwendig.

Vereinfachungen bei der Messung sind nicht nur aus technischer Sicht notwendig, sondern auch für die korrekte Anwendung von Netzentgelt- und Stromsteuerbefreiungen. Ergänzend fordert der VDA einkommensteuerliche Klarstellungen, um zusätzliche bürokratische Hürden für Nutzer und Betreiber zu vermeiden.


Fazit und Ausblick

Mit der Abschaffung der doppelten Netzentgelte und ersten stromsteuerlichen Entlastungen hat der Bundestag wichtige Rahmenbedingungen für das bidirektionale Laden geschaffen. Diese Entscheidungen stärken die Elektromobilität und unterstützen den Umbau des Energiesystems. Für einen erfolgreichen Markthochlauf sind jedoch weitere Vereinfachungen erforderlich. Klare steuerliche Regelungen und praxistaugliche Messkonzepte bleiben entscheidend, um das Potenzial von Vehicle-to-Grid und Vehicle-to-Home vollständig zu erschließen. Quelle: VDA

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