Europäische Verbände begrüßt das Inkrafttreten des EU Data Acts

Veröffentlicht am 22.09.2025
Mit dem Inkrafttreten des EU Data Acts am 12. September 2025 und der Veröffentlichung des sektorspezifischen Leitfadens für die Automobilindustrie sind zentrale Grundlagen für den digitalen Wandel in Europa geschaffen. Der Datenakt sichert Nutzern von IoT-Geräten Rechte an ihren Daten und soll einen fairen Zugang zu fahrzeuggenerierten Informationen ermöglichen. Die Gruppe der Independent Service Providers begrüßt diesen Schritt, warnt jedoch eindringlich davor, die gesetzlichen Vorgaben durch Vereinfachungen oder freiwillige Rahmenwerke zu verwässern.
 

Das Inkrafttreten des Datenrechts bzw. EU Data Acts markiert einen entscheidenden Schritt. Mit dem horizontalen Rechtsrahmen soll sichergestellt werden, dass Nutzer von Fahrzeugen und IoT-Geräten ihre Daten kontrollieren und weitergeben können. Für den Kfz-Ersatzteilmarkt und die unabhängigen Dienstleister bzw. Independent Service Providers (ISP) bedeutet dies eine neue Grundlage für fairen Wettbewerb, Innovation und Rechtssicherheit. Zu der Gruppe der ISPs gehören folgende Verbände: ADPA, CECRA, CLEPA, ETR, FIGIEFA ,Insurance Europe, Leaseeurope, FIA.


Bedeutung des EU Data Acts für den Automobilsektor

Der Datenakt verfolgt das Ziel, den Zugang zu Fahrzeugdaten fair und transparent zu gestalten. Nutzern wird das Recht eingeräumt, die von ihren Fahrzeugen erzeugten Daten frei zu nutzen und mit Dritten zu teilen. Für Werkstätten, Ersatzteilhändler und Dienstleister entstehen dadurch neue Möglichkeiten, digitale Mobilitätsdienste zu entwickeln und bestehende Angebote effizienter zu gestalten. Gleichzeitig stärkt der Rechtsrahmen die Position kleiner und mittelständischer Unternehmen, die bisher beim Zugang zu relevanten Fahrzeugdaten benachteiligt waren.

Für den Kfz-Ersatzteilmarkt bietet das neue Gesetz erhebliche Potenziale. Ein gesicherter Datenzugang kann:

  • die Diagnose und Wartung moderner Fahrzeuge vereinfachen,
  • unabhängigen Werkstätten den Wettbewerb mit autorisierten Vertragsbetrieben erleichtern,
  • die Entwicklung innovativer Services wie vorausschauender Wartung oder digitaler Fahrzeugakte fördern.

Damit eröffnet das Datenrecht die Grundlage für ein breiteres Angebot an Mobilitätslösungen und trägt zur Stärkung der europäischen Wertschöpfungskette im Automotive-Bereich bei.

Warnung vor Deregulierung durch den Digital Omnibus

Trotz der positiven Bewertung warnt die ISP-Gruppe vor einer Verwässerung der gesetzlichen Vorgaben. Geplante Vereinfachungen im Rahmen des Digital Omnibus dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Verpflichtungen aufgeweicht werden. Nach Ansicht der unabhängigen Dienstleister liegt das zentrale Problem nicht in der Verwaltungslast, sondern im nach wie vor eingeschränkten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten.

Ein Rückbau der Verbindlichkeit würde die Marktungleichgewichte weiter verschärfen und vor allem großen, marktbeherrschenden Unternehmen Vorteile verschaffen. Die bisherigen Erfahrungen im Automobilsektor zeigen, dass freiwillige Rahmenwerke verbindliche Vorschriften nicht ersetzen können, wenn strukturelle Ungleichgewichte bestehen.

Für die ISP-Gruppe ist klar: Vereinfachung darf nicht gleichbedeutend mit Deregulierung sein. Um Vertrauen zu schaffen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen faire Marktchancen zu eröffnen, braucht es klare, durchsetzbare und verbindliche Regeln. Nur so lassen sich Wettbewerb und Innovation in der europäischen Mobilitätsbranche langfristig sichern.

Auswirkungen auf digitale Geschäftsmodelle im Aftermarket

Der gesicherte Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten eröffnet im Aftermarket neue Geschäftsmodelle. Anbieter von Ersatzteilen können ihre Produkte mit digitalen Dienstleistungen verknüpfen, etwa durch cloudbasierte Diagnoseplattformen oder datenbasierte Logistiklösungen. Auch die Integration von KI-gestützten Prognosemodellen für Verschleißteile wird erleichtert, da die dafür notwendigen Daten rechtssicher zur Verfügung stehen. Für den Großhandel ergibt sich damit die Möglichkeit, Bestände effizienter zu steuern und Lieferketten stabiler zu gestalten.

Die Veröffentlichung des Leitfadens für die Automobilindustrie ergänzt den allgemeinen Rechtsrahmen des Datenakts durch branchenspezifische Orientierung. Er zeigt, wie die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis angewendet werden können, und gibt konkrete Hinweise für die Datenweitergabe im Werkstatt- und Ersatzteilumfeld. Für Betriebe bedeutet dies mehr Planungssicherheit und eine bessere Grundlage, um Investitionen in digitale Systeme zielgerichtet vorzunehmen. Der Leitfaden wird somit zu einem wichtigen Werkzeug, um die Transformation des Automobilsektors aktiv zu gestalten.

Herausforderungen bei der Umsetzung in Werkstätten

Trotz der rechtlichen Grundlagen bleibt die praktische Umsetzung anspruchsvoll. Viele unabhängige Werkstätten verfügen noch nicht über die notwendige digitale Infrastruktur, um große Datenmengen zu verarbeiten. Auch Schulungen für Mitarbeiter und die Integration neuer Softwarelösungen erfordern Zeit und Investitionen. Ohne entsprechende Unterstützung könnte die Gefahr bestehen, dass kleinere Betriebe trotz rechtlichem Anspruch ins Hintertreffen geraten. Förderprogramme und Kooperationen mit Technologieanbietern könnten hier Abhilfe schaffen.

Die Einführung des EU Data Acts  hat nicht nur nationale, sondern auch europäische Tragweite. Ein einheitlicher Rahmen für den Datenzugang stärkt den Binnenmarkt und schafft faire Wettbewerbsbedingungen über Ländergrenzen hinweg. Damit werden Innovationsprojekte wie vernetzte Mobilitätsdienste oder grenzüberschreitende Wartungs- und Reparaturkonzepte erleichtert. Gleichzeitig wird verhindert, dass einzelne Mitgliedstaaten eigene, voneinander abweichende Regelungen entwickeln, die den Markt fragmentieren würden. Europa positioniert sich so als globaler Vorreiter für faire Datenökonomien im Mobilitätssektor.


Fazit

Das Inkrafttreten des Datenrechts ist ein Meilenstein für den fairen Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Automobilindustrie. Entscheidend wird sein, dass die Grundprinzipien des Gesetzes nicht durch Vereinfachungen oder freiwillige Rahmenwerke aufgeweicht werden. Europa braucht einheitliche, verbindliche Standards, damit sowohl Verbraucher als auch unabhängige Dienstleister nachhaltig von den Chancen des digitalen Wandels profitieren können. Quelle: FIGIEFA

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