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Nutzfahrzeug-Notbremsassistenten werden sicherer

Veröffentlicht am 05.04.2022

Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist es gelungen, sich für höhere Anforderungen an Fahrerassistenzsysteme für Lkw und Busse einzusetzen. Neue Anforderungen werden derzeit auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) festgelegt. Deutschland und Japan werden eine Gruppe von UN-Experten leiten, die sich für die Änderung entschieden haben.


Bundesminister Dr. Volker Wissing:

„Mit den neuen technischen Vorschriften, die Lkw-Notbremsassistenten künftig weltweit erfüllen müssen, erhöhen wir die Verkehrssicherheit und reduzieren die Gefahr von Auffahr-Unfällen. Deutschland war hier ein wesentlicher Impulsgeber. Davon profitieren künftig auch Fußgänger, denn die neue Generation von Notbremsassistenten wird neben Fahrzeugen auch Personen erkennen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für den Einsatz der lebensrettenden Systeme. Deshalb geht es jetzt darum, die Vorgaben schnellstmöglich auf EU-Ebene umzusetzen. Auch dafür werden wir uns mit Hochdruck einsetzen.“

Durch die derzeit ermittelten Neuerungen wird das System vor allem bei Unfallgefahr frühzeitig einschalten. Droht ein Lkw auf ein stehendes Fahrzeug zu fahren, wird dieser erheblich verlangsamt. Gerade am Stauende kann das Leben retten. Zudem ist es künftig nicht mehr möglich, den Notbremsassistenten manuell abzuschalten. Wenn das System vom Fahrer deaktiviert wird, schaltet es sich automatisch nach 15 Minuten wieder ein.

Ebenfalls neu ist, dass der Notbremsassistent nicht mehr nur auf der Autobahn gültig ist. Notbremsassistenten der neuen Generation müssen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuge erkennen können. Damit erweitert sich der Einsatzbereich des Notbremsassistenten des Lkw erstmals auf die Innenstadt.

Die Änderung wird ab September 2025 völkerrechtlich auf neue Fahrzeugmodelle auf UN-Ebene und ab September 2028 auf alle Neufahrzeuge angewendet. Weitere Schritte sind erforderlich, um diese internationalen Vorschriften in verbindliches EU-Recht umzusetzen. In der Regel können sich Autohersteller auf UN-Ebene bewerben, sobald diese neuen Anforderungen in Kraft treten, um verbesserte Systeme schneller auf den Markt zu bringen. Der BMDV arbeitet auf europäischer Ebene intensiv daran, dass neue Anforderungen und Umsetzungsfristen im Rahmen der EU-Fahrzeugzulassung schnellstmöglich vorgeschrieben werden.

Hintergrundinformationen

Der Notbremsassistent ist ein vorhersehendes Fahrerassistenzsystem, das Sie vor einer Kollisionsgefahr warnt und bei Bedarf automatisch eine Notbremsung einleitet. Insbesondere hilft es, Auffahrunfälle mit großen Nutzfahrzeugen zu vermeiden.


Seit November 2013 wurden EU-weit 4.444 Notbremsassistenten schrittweise eingeführt, je nach Fahrzeugkategorie und Bauart. Diese Implementierung wurde im November 2018 abgeschlossen. Damit sind seither EU-weit Notbremsassistenten für bestimmte Lkw und Busse (Neufahrzeuge und neue Typen) vorgeschrieben. Quelle: BMDV – Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Bild: Mercedes-Benz

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