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Berechnungsgrundlage für die Anhängelast

Veröffentlicht am 06.02.2015

Bertelshofer erklärt Berechnungsgrundlage für die Anhängelast

Wer sich näher mit dem Thema Anhängerkupplungen beschäftigt, stößt irgendwann unweigerlich auf den ominösen D-Wert. Auf dem Typenschild hat dieser bereits seit längerem die Angabe der viel praxisnäheren maximalen Anhängelast ersetzt, die jedoch weiterhin den Fahrzeugpapieren entnommen werden kann. Doch was sagt dann der D-Wert überhaupt aus? Bertelshofer, einer der führenden Anbieter von Anhängerkupplungen, erläutert die Hintergründe.
„Das D steht zunächst einmal für ,Dauerfestigkeit’. Dieser bezieht sich auf die Krafteinwirkung durch den Fahrbetrieb zwischen Zugfahrzeug und Anhänger auf die Anhängevorrichtung“, so Daniel Korn von Bertelshofer. Angegeben wird der D-Wert in Kilonewton, einer Einheit für die Kraft. Gängige Werte liegen etwa zwischen 7 und 15 kN, wobei 1 Kilogramm die Kraft von 9,81 Newton ausübt – gerechnet bei 1 g Beschleunigung.Eine Anhängerkupplung mit dem D-Wert 7,0 würde also der Dauerbelastung einer Gewichtskraft von 714 Kilogramm standhalten – etwa wenn diese Masse senkrecht an der Anhängerkupplung hängen oder eine enorme Beschleunigungskraft von 1 g auf die Anhängerkupplung einwirken würde. „Deshalb darf man diesen Wert nicht mit der zulässigen Anhängelast verwechseln, er bildet aber im Zusammenspiel mit den zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger die Berechnungsgrundlage hierfür“, so Korn.
Wer noch tiefer in die Materie einsteigen möchte, findet unter folgendem Link weitere Informationen zu diesem und weiteren Themen: www.bertelshofer.com/FAQ-Anhaengerkupplungen-technische-Begriffe/
Quelle: www.bertelshofer.com
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