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Ölabscheider günstig und sicher handhaben

Veröffentlicht am 26.09.2014

Auf der Automechanika stellt LIQUI MOLY neuen Konzeptbaustein für Kfz-Werkstätten und Autohäuser vor

September 2014 – Die Aufgabe eines Ölabscheiders ist einfach beschrieben: Er muss Öl und Schlamm vom Wasser separieren und auffangen. Ungleich komplexer sind die Aufgaben desjenigen, der ihn nutzt. Wie Rechtssicherheit gewährleistet und Kosten gespart werden können, zeigt das von LIQUI MOLY entwickelte Ölabscheiderkonzept, das auf der Automechanika vorgestellt wurde.


Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung, Umwelthaftungsgesetz – das sind nur drei von vielen Regelwerken für den Betrieb eines Ölabscheiders. „Darin verborgen sind zahlreiche Fallstricke“, weiß Michael Bader, Key Account Manager Konzepte bei LIQUI MOLY. Eine wichtige Einrichtung, die richtig betrieben sein will, möchte man mitunter teuren Ärger mit den Behörden vermeiden. Genau hier setzt das Ölabscheiderkonzept an, das der Autochemiespezialist als neuen Baustein in sein Gefahrstoffmanagement integriert hat.

Das Konzept besteht aus zwei Teilen: Einer ist die Beratung durch Spezialisten von LIQUI MOLY. „Dass eine monatliche Eigenkontrolle und halbjährliche Wartung der Anlage vorgenommen und ein Betriebstagebuch geführt werden muss, ist vielen Betreibern von Ölabscheidern nicht bekannt“, weiß Michael Bader.

Gravierend kann sich Unwissen bei Unglücksfällen auswirken: Steht ein Ölabscheider im Verdacht, einen Umweltschaden verursacht zu haben, ist der Betreiber des Ölabscheiders in der Beweispflicht seiner Unschuld. „Diese so genannte Beweislastumkehr regelt §6 im Umwelthaftungsgesetz. Deshalb ist eine sauber betriebene und gewartete Anlage so wichtig“, erklärt der LIQUI MOLY Fachmann.

Die Rechtssicherheit spielt die größte Rolle, doch sollte man die Betriebskosten nicht unterschätzen. Michael Bader: „Immer noch werden Ölabscheider öfter als notwendig geleert, weil sich die Betreiber am alten halbjährlichen Entsorgungsintervall orientieren. Die Folge sind sehr hohe, vermeidbare Ausgaben.“ Denn der Gesetzgeber erlaubt mittlerweile eine Entsorgung alle fünf Jahre im Rahmen der Generalinspektion. Bezogen auf eine Abscheideanlage mit einem Volumen von sechs Kubikmeter und veranschlagten Entleerungskosten von 130 Euro pro Kubikmeter entstünden bei den bisherigen Intervallen pro Halbjahr Entsorgungskosten in Höhe von 780 Euro. Nach fünf Jahren betrüge die Summe 7.800 Euro. Durch das Fünf-Jahres-Intervall fällt nur ein Bruchteil der Kosten an: 780 Euro – 7.020 Euro weniger. Viel Geld für jeden Kfz-Betrieb und ein gewichtiges Argument für das neue Konzept des Autochemiespezialisten.


Quelle: www.liqui-moly.de

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