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Händler werden zu Sammelstellen für Elektrogeräte

Veröffentlicht am 12.06.2014

Daniel Grub, Projektmanager bei Partslife. Foto: Partslife

– Elektrogesetz wird neu geregelt

– größere Händler müssen für das Recycling sorgen

– Partslife unterstützt bei der Umsetzung

Derzeit wird das Elektrogesetz neu geordnet. Das wird auch Konsequenzen für Unternehmen haben, die Geräte mit einem Stecker verkaufen. Sie müssen zukünftig in vielen Fällen solche Geräte zurücknehmen. Egal, ob der Kunde ein neues gekauft hat oder nicht. Damit werden sie faktisch zu Sammelstellen für Elektroschrott. Partslife unterstützt Unternehmen des freien Teilemarkts bei der Umsetzung des Gesetzes. Für sie gibt es einiges zu beachten. Denn sie müssen sich registrieren und monatlich eine Meldung abgeben. Betroffen sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern.


Das neue Elektrogesetz wird eine ganze Reihe von Teilehändlern betreffen. Auch und vor allem Fachmärkte werden es umsetzen müssen. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen?, sagt Daniel Grub, Key Account Manager bei Partslife. Denn wer auf mindestens 400 Quadratmetern auch elektronische Geräte verkauft, muss für ihre Rücknahme sorgen.

Händler müssen Geräte bis zur äußeren Abmessung von maximal 25 x 25 x 25 Zentimetern zukünftig annehmen, egal ob der Kunde bei ihnen ein neues Gerät kauft. Kunden können also theoretisch auch ihre defekte elektrische Zahnbürste oder ihren Tintenstrahldrucker an ein Handelsunternehmen zurückgeben, sofern es überhaupt Elektrogeräte verkauft und über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügt.

Wer diese Bedingungen erfüllt, muss sich zunächst als Vertreiber registrieren und unterliegt dann einer Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflicht. Er ist in der Folge dazu verpflichtet, monatlich Geräteart und die Menge der gesammelten Altgeräte zu melden. Jährlich muss er die Verwertungsquote und Exportrate bekannt geben. Außerdem muss er dafür sorgen, dass die Geräte nach der Rücknahme auch recycelt werden.

Das alles sind Aufgaben, die bisher im Handel noch nicht anfielen. Wer mit solchen Geräten zu tun hat, wird aber in Zukunft diesen administrativen und auch logistischen Mehraufwand zu schultern haben. Partslife hat es sich als Branchendienstleister zum Ziel gesetzt, den Handel bei diesen Aufgaben nicht allein zu lassen.

Deshalb unterstützt Partslife den freien Teilemarkt bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen. Im einzelnen können die Spezialisten unter anderem folgende Aufgaben für ihre Kunden übernehmen: Registrierung der Sammelstelle, Melden der Sammelmenge, operative Rücknahme sowohl für das Endkunden- als auch für das Geschäftskundensegment.

Händler und Inhaber von Fachmärkten können sich in allen Belangen rund um das Elektrogesetz jederzeit an die Experten von Partslife wenden.

 Über Partslife

Partslife ist eine Initiative des freien Kfz-Teilemarktes mit 56 vertraglich gebundenen Systempartnern aus Industrie und Handel. Das Unternehmen übernimmt Verantwortung im Entsorgen und Verwerten der Produkte dieser Kfz-Teilehersteller und -händler zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen aus der Altfahrzeugverordnung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Partslife beauftragt flächendeckend mehr als 40 zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe mit der Wahrnehmung dieser Verpflichtung gegenüber den Systempartnern und 10.000 gelisteten Werkstätten. Partslife bietet darüber hinaus weiter gehende Beratungsleistungen.

Daniel Grub, Projektmanager bei Partslife. Foto: Partslife

Quelle: www.partslife.de

Pressekontakt: Dr. Frauke Weber Kommunikation


info@dr-weber-kommunikation.de

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