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Schwer in Ordnung?

Veröffentlicht am 03.07.2014

Anhängerkupplungen und hierzu passenden Fahrradträgern

Bertelshofer ist mit dem Webshop www.bertelshofer.com einer der führenden deutschen Anbieter für Anhängerkupplungen und hierzu passenden Fahrradträgern. Pünktlich zur Ferienzeit gibt das Unternehmen hilfreiche Tipps, auf welche zulässigen Gewichte man achten sollte, wenn man sein Auto für die Fahrt in den Urlaub belädt. „Ein überladenes Fahrzeug kostet Bußgeld und kann in Extremsituationen ganz schön gefährlich werden“, erläutert Bertelshofer-Experte Daniel Korn.

Von zentraler Bedeutung ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, das im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) angegeben ist und nicht überschritten werden darf. Das aktuelle Gesamtgewicht setzt sich aus dem Leergewicht – hier sind ein 75 kg schwerer Fahrer und ein zu 90 Prozent gefüllter Tank bereits einkalkuliert – sowie den Gewichten von Mitfahrern und Gepäck zusammen. Dachlasten und die auf eine vorhandene Anhängerkupplung wirkende Stützlast sind hier ebenfalls einzurechnen. Neben dem zulässigen Gesamtgewicht sind auch die maximal erlaubten Achslasten zu berücksichtigen. Hier lautet die Faustregel: Gewicht möglichst gleichmäßig im Fahrzeug verteilen und nicht an einer einzigen Stelle konzentrieren. Schwere Gegenstände sollten aus Gründen der Fahrsicherheit möglichst tief und nahe der Längsachse des Autos platziert werden. Zudem sollten sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen können – gegebenenfalls bietet sich eine Sicherung mit Hilfe von Spanngurten an. „Bitte nicht vergessen, auch die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer und den Reifendruck entsprechend der Beladung anzupassen“, ergänzt Korn.


Dachträgersysteme verschieben den Schwerpunkt des Autos ungünstig nach oben und üben aufgrund ihrer „erhabenen Position“ eine signifikante Hebelwirkung auf das Fahrwerk aus. Schon aus diesem Grund sollten sie keinesfalls überladen werden: Sowohl Dachboxen als auch Grundträger besitzen produktspezifische Belastungsgrenzen, die im zugehörigen Datenblatt oder der beiliegenden Gebrauchsanweisung aufgeführt sind. Zusätzlich muss die zulässige Dachlast laut Fahrzeugschein beachtet werden: Hierbei sind die addierten Gewichte aller Trägersysteme plus Beladung zu berücksichtigen.

Für den Anhängerbetrieb sind ebenfalls mehrere Werte zu berücksichtigen sowie die vorhandenen Führerscheinklassen des Fahrers – je nach Erwerbsdatum der Lizenz gelten hier teilweise höchst unterschiedliche Regeln und Beschränkungen. Zudem von Bedeutung sind die im Fahrzeugschein für gebremste und ungebremste Anhänger getrennt angegebenen Anhängelasten. Der jeweilige Wert sagt aus, wie viel Anhänger und Ladung maximal wiegen dürfen. Ebenfalls von Bedeutung ist die maximal zulässige Stützlast der Anhängerkupplung, dabei geht es um die Gewichtskraft, die senkrecht von oben auf die Anhängerkupplung drückt. „Für die Messung zu Hause empfiehlt es sich, einfach eine Personenwaage unter das vordere Stützrad des abgekuppelten Anhängers zu stellen“, erläutert Daniel Korn. Ist der Wert zu hoch, reicht es häufig, einfach die Hebelverhältnisse etwas zu ändern und einen Teil der Ladung weiter im Heck des Anhängers zu platzieren oder zumindest auf oder hinter der Achse. Sind mehrere Achsen vorhanden, wird die Stützlast ebenfalls drastisch reduziert – bei Tandemachsen fällt der Effekt nicht ganz so groß aus. In jedem Fall sollte man darauf achten, dass die Ladung auch bei einem starken Bremsmanöver nicht verrutschen kann oder sich losreißt.


Auch bei der Montage eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung ist die Stützlast zu beachten. Anders als bei einem Anhänger wirkt sich hier das gesamte Gewicht von Transportsystem und Ladung direkt und zu 100% aus. Zusätzlich sind auch die produktspezifischen Belastungsgrenzen des Trägers zu beachten, die gerade bei schweren Elektrobikes schnell erreicht sind. „Für eine rückenschonendere und bequemere Beladung empfehlen wir kompakte Auffahrrampen, die bei uns für viele Systeme verfügbar sind und nur einen geringen Aufpreis kosten“, so Korn.

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