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Werkstattsoftware: Haftstrafe für Raubkopien

Veröffentlicht am 02.03.2022

Der spanische Verband CAPA fordert zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe für den Besitz und Nutzung von Raubkopien in einer Kfz-Werkstatt in Madrid.


Zwei Jahre Haft für Raubkopien

Der Verband CAPA (siehe unten) hat Anklage gegen eine Madrider Werkstatt erhoben und eine zweijährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe beantragt. Grund dafür sind schwerwiegend Vorwürfe, die die Zeitung Infotaller offenbarte.  Die Werkstatt in Madrid nutzt illegal erworbene Software für diverse Tätigkeiten für die tägliche Arbeit. Gemeint sind Raubkopien von Reparaturinformationen, Gerätesoftware für Diagnosearbeiten aber auch für die Ersatzteilidentifikation. Der Verband CAPA verweist außerdem darauf hin:

„Es ein Sicherheitsrisiko für Autofahrer, wenn die Werkstatt illegale Software von Diagnosegeräten nutzt. Abgesehen von der zivilrechtlichen Haftung und der unrechtmäßigen Verwendung von Geräten und Software“

Bei der Werkstatt-Durchsuchung durch die Polizei wurden zwei Computer mit illegaler Software sichergestellt. Unter Anderem handelt es sich um Reparaturinformations-Programme von AUTODATA und HAYENSPRO und Diagnose-Programm von DELPHI. Darüber hinaus fand die Polizei auch betrügerische Schlüssel-Generatoren für diese und weitere Werkstatt-Software.


Die Gründung von CAPA in Spanien

In Spanien gehen die lokalen Aftermarket Verbände rigoros gegen kriminelle Aktivitäten im Kfz-Handwerk und Teilehandel vor. Bereits im Jahr 2011 haben sich die Verbände ANECRA (Nationaler Verband der Händler von Kraftfahrzeugausrüstung, -teilen, -reifen und -zubehör) und AFIBA Verband der Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeug geeinigt eine eigene Kommission namens CAPA (Anit-Piraterie-Kommission) zu gründen um gegen gefälschte Teile aber auch illegale Nutzung von Werkstatt-Software vorzugehen. Har / Bild: Pixabay

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