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Finanzielle Förderung für Werkstätten

Veröffentlicht am 11.01.2019

WERBAS AG ist autorisiertes Beratungsunternehmen bei BMWi-Förderprogramm

Die WERBAS AG wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des Förderprogrammes go-digital (www.bmwi-go-digital.de) als Beratungsunternehmen autorisiert. Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe können dadurch nach einer individuellen Beratung, die sich an den konkreten Bedürfnissen orientiert, von finanziellen Fördermitteln für die Digitalisierung der Betriebe
profitieren.


Mit dem Förderprogramm go-digital werden KMUs und Handwerksbetriebe unterstützt, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Autorisierte Beratungsunternehmen, wie die WERBAS AG, sollen KMUs und Handwerksbetriebe unter anderen bei der Festlegung sinnvoller Maßnahmen sowie bei der Antragsabwicklung unterstützen. Die WERBAS AG unterstützt beratend im Bereich des Fördermoduls „Digitalisierte Geschäftsprozesse“.

Nach den Worten von WERBAS-Vorstand Harald Pfau, umfasst das Spektrum der Unterstützung nicht nur die eigentliche Beratung zur Projektumsetzung, sondern auch die Antragstellung auf Fördermittel, die Abrechnung, das vorgeschriebene Berichtswesen sowie den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel. Inhaltliche Schwerpunkte der Beratungen ist die Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens.

„Das Ziel ist, die Arbeitsabläufe in den KMUs und Handwerksbetrieben möglichst durchgängig zu digitalisieren und so sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren“ macht Harald Pfau deutlich.

In der Praxis stimmen die Berater der WERBAS AG mit den Verantwortlichen der Werkstätten zunächst ein mögliches Förderprojekt ab. Anschließend erfolgt die Beantragung der Projektförderung. Dabei werden die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung sowie die Eigenbeteiligung definiert. Der Vertragsabschluss wird erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam.

Nach Abschluss des Projektes werden die notwendigen Dokumente durch die WERBAS AG eingereicht, geprüft und der Zuschuss ausbezahlt. Das geförderte Unternehmen erhält auch eine entsprechende De minims Bescheinigung ausgestellt.


„Wir freuen uns, dass unsere Kompetenz im Bereich Digitalisierte Geschäftsprozesse das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überzeugt hat“, betont WERBAS-Vorstand Harald Pfau.

Quelle: WERBAS AG

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