Die Abgasuntersuchung zählt seit Jahren zu den wichtigsten technischen Prüfungen im Rahmen der PTI. Die Einführung der Partikelanzahlmessung für Euro-6-Diesel hat diesen Bereich weiter aufgewertet. Auch aus Sicht des ASA-Verbandes unterstreichen die geplanten Überarbeitungen von AU-Richtlinie und Geräteleitfaden die Notwendigkeit, die Emissionsprüfung an neue technische Entwicklungen anzupassen und eine einheitliche Prüfgrundlage zu schaffen.
Hintergrund zur Revision der AU-Richtlinie
Die aktuelle AU-Richtlinie enthält eine Revisionsklausel, die insbesondere die PN-Messung und die dazugehörigen Grenzwerte einer erneuten Prüfung unterzieht. Dabei wird bewertet, ob das bestehende Verfahren ausreichend praxistauglich ist oder Anpassungen benötigt. Der bisherige Geräteleitfaden, der seit der Einführung der AU 1993 mehrfach überarbeitet wurde, soll im Zuge der Revision umfassend neu strukturiert werden.
Ein zentraler Punkt ist der geplante Übergang von herstellerspezifischen Vorgaben zu einheitlichen gesetzlichen AU-Solldaten. Dieser Schritt orientiert sich an der Vorgehensweise bei der Partikelanzahlmessung und soll die Prüfverfahren langfristig vereinheitlichen und rechtssicher gestalten.
Verschobener Zeitplan durch hohen Anpassungsaufwand
Ursprünglich sollte die überarbeitete AU-Richtlinie bereits Mitte 2026 in Kraft treten. Die Analyse der Prüfabläufe zeigte jedoch, dass der Aufwand zur Ablösung der vielfältigen Herstellervorgaben größer ausfällt als zuvor angenommen. Alle Emissionsprüfungen – sowohl bei Otto- als auch bei Dieselmotoren – sind betroffen.
Die Bekanntmachung im Verkehrsblatt wird nach aktuellem Stand nicht vor Ende des ersten Quartals 2026 erwartet. Erst danach kann Leitfaden 7 veröffentlicht werden. Der geplante Starttermin für die Anwendung der neuen Vorgaben verschiebt sich dadurch auf frühestens den 1. Januar 2027.
Für Werkstätten, Prüfstellen und Hersteller von Diagnosetechnik bedeutet die Verschiebung vor allem Klarheit: Leitfaden 6 bleibt das gesamte Jahr 2026 gültig. Alle derzeit geltenden Herstellervorgaben, Grenzwerte und Prüfabläufe sind weiterhin verbindlich anzuwenden.
In Umlauf befindliche Hinweise, wonach bereits ab dem vierten Quartal 2025 ein neuer Geräteleitfaden gelten soll, sind nicht zutreffend. Leitfaden 7 kann erst dann wirksam werden, wenn die neue AU-Richtlinie offiziell verabschiedet wurde. Somit bleiben die aktuellen Grenzwerte und Datenvorgaben bis mindestens Ende 2026 verbindliche Grundlage aller Emissionsprüfungen.
Bedeutung für Werkstätten und Teilehandel
Die fortlaufende Anpassung der Emissionsprüfung hat direkte Auswirkungen auf Diagnosesysteme, Prüftechnik und Werkstattabläufe. Durch den geplanten Wechsel zu gesetzlichen AU-Solldaten wird eine klare und vergleichbare Datenbasis geschaffen, die langfristig die Prüfprozesse vereinheitlicht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Messgeräte, Software-Updates und die technische Schulung der Mitarbeitenden.
Für den Großhandel im Bereich Kfz-Ersatzteile entsteht zusätzlicher Informationsbedarf, da die künftigen Vorgaben Einfluss auf Abgasmessgeräte, Sensorik und Prüfmodule haben. Die geplante vollständige Revision des Geräteleitfadens wird dabei eine zentrale Rolle spielen.
Die Verschiebung des Zeitplans beeinflusst auch die Planung der messtechnischen Ausstattung in Werkstätten. Hardware- und Softwaremodule, die für die Nutzung gesetzlicher AU-Solldaten ausgelegt sind, befinden sich vielerorts noch in der Entwicklungs- oder Validierungsphase. Durch das spätere Inkrafttreten entsteht zusätzliche Zeit für Funktionsprüfungen, Kalibrierprozesse und die Abstimmung zwischen Geräteherstellern und Prüforganisationen. Die verlängerte Übergangszeit ermöglicht außerdem, bestehende Messgeräte weiterhin vollständig zu nutzen, ohne kurzfristige Investitionsentscheidungen treffen zu müssen.
Fazit
Die Weiterentwicklung der Emissionsprüfungen ist ein notwendiger Schritt, um den technischen Fortschritt im Fahrzeugbereich abzubilden. Die umfassende Revision der AU-Richtlinie und des Geräteleitfadens schafft langfristig einheitliche und rechtssichere Prüfverfahren. Der erhöhte Aufwand führt jedoch zu einer zeitlichen Verschiebung, sodass die neuen Vorgaben frühestens ab Januar 2027 gültig werden. Bis dahin bleiben Leitfaden 6 und alle herstellerspezifischen AU-Solldaten vollständig verbindlich. Quelle: ASA

