End-of-Life Vehicle Regulation: Was bedeutet dies für Handel und Werkstatt?

Die geplante End-of-Life Vehicle Regulation (ELV) der EU soll ab Ende 2025 oder Anfang 2026 eine einheitliche Regelung zur Verwertung und Wiederverwendung von Altfahrzeugen schaffen. Im Fokus stehen höhere Recyclingquoten, verbindliche Rezyklatanteile und eine ausgeweitete Herstellerverantwortung. Für den Kfz-Ersatzteilhandel und Werkstätten entstehen daraus neue Geschäftsmöglichkeiten – aber auch zusätzliche Anforderungen an Qualität, Prozesse und Dokumentation.