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Verpackungsgesetz: Verpackungen in der Automobilindustrie

Veröffentlicht am 12.04.2023

Das Verpackungsgesetz, welches das Vermeiden von Verpackungsabfällen und das Wiederverwenden derselben vorsieht, stellt die Automobilindustrie vor neue Herausforderungen und Änderungen. Obwohl viele Hersteller bereits seit einigen Jahren ihre Verpackungen umweltfreundlich gestaltet und gekennzeichnet haben, geht das Verpackungsgesetz über diese freiwilligen Maßnahmen hinaus. Dies führt dazu, dass die Verpackungsplanung in der Automobilbranche, die mehr versendet als jede andere Branche, immer komplexer wird.


Seit dem 1. Januar 2019 ist in Deutschland das Verpackungsgesetz in Kraft, das die Hersteller von Verpackungen für ihre abfallrechtliche Produktverantwortung verantwortlich macht. Das Ziel des Gesetzes ist es, Verpackungsabfälle im Interesse des Umweltschutzes zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Hersteller müssen nun sicherstellen, dass ihre Verpackungen für eine Wiederverwendung oder für das Recycling vorbereitet sind. Im Vergleich zur bisherigen Verpackungsverordnung geht das Verpackungsgesetz weit darüber hinaus und zwingt die Hersteller dazu, mehr Verantwortung zu übernehmen. Eine neue zentrale Kontrollbehörde, die unter der fachlichen Aufsicht des Umweltbundesamtes steht, sorgt für die Einhaltung der Gesetzesvorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro verhängen.

Neue Novellen verschärfen Gesetzesvorgaben

Obwohl Umweltschutz schon seit langer Zeit ein wichtiges Thema ist, hat das Verpackungsgesetz eine viel größere Verpflichtung für die Branche eingeführt als die bisherigen selbst auferlegten Standards. Obwohl das Gesetz die Branche nicht komplett revolutioniert hat, war seine Wirkung bereits im Einführungsjahr spürbar: Im Jahr 2016 exportierten deutsche Hersteller noch über 560.000 Tonnen Müll nach China und Südostasien, während es im Jahr 2019 nur noch 2600 Tonnen waren.

Seit der Einführung des Verpackungsgesetzes hat der Gesetzgeber weitere Änderungen eingeführt, um die Anforderungen an Hersteller zu verschärfen. Seit letztem Jahr müssen Hersteller beispielsweise grundsätzlich auch Mehrwegverpackungen für den Endverbrauch anbieten und alle ihre Verpackungen im öffentlichen Verpackungsregister LUCID bei der zentralen Kontrollbehörde registrieren. Eine Registrierung ist für Verpackungen aus Pappe, Papier, Karton, Glas, Kunststoff, Metall, Baumwolle, Holz, Kautschuk, Kupfer oder Keramik erforderlich.

Das Verpackungsgesetz betrifft nicht nur Verpackungen, die als Hülle von Produkten beim Endverbraucher ankommen und der Systembeteiligungspflicht unterliegen, sondern auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie Transportverpackungen. Dies hat zur Folge, dass auch die Automobilindustrie stark von den Vorgaben des Gesetzes betroffen ist.

Automobilproduzenten nicht nur als Inverkehrbringer in der Pflicht

Da die Automobilindustrie täglich mehr Güter versendet als jede andere Branche, auch mehr als der Handelsmarktführer Amazon, muss sie natürlich Fahrzeuge und Fahrzeugteile für den Versand verpacken. Hersteller dieser Verpackungen unterliegen nun mit dem Verpackungsgesetz neuen Anforderungen, wie zum Beispiel der Registrierung von Verpackungen in LUCID seit Juli des vergangenen Jahres und der Rücknahme durch den Händler.

Der Hersteller muss Nachweise erbringen, die die Rücknahme und die Erfüllung der Verwertungsanforderungen an die verwendeten Materialien belegen. Darüber hinaus müssen Mechanismen zur Selbstkontrolle eingeführt werden. Für alle Arten von Verpackungen und Füllmaterialien, wie Kartons, Holzpaletten, Kunststoffkisten oder -kanister, Vollschaumladungsträger, Schutzfolien oder Verpackungschips, gibt es strenge Vorgaben im Verpackungsgesetz.

Falls die Autobauer ihre Produkte in eigenen Verpackungen versenden, sind sie für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften selbst verantwortlich. Wenn sie jedoch Verpackungen von anderen Herstellern beziehen, müssen sie sicherstellen, dass diese den Vorgaben entsprechen, z.B. hinsichtlich der vorgeschriebenen Kennzeichnung. Die Verpackungen müssen bestimmte Recyclingcodes aufweisen, die Informationen darüber geben, ob und wie die Materialien recycelt werden können. Dies umfasst nicht nur das allgemein bekannte Dreieck mit den drei Pfeilen, sondern auch die Recycling-Nummer, die das verwendete Material angibt.

Diese Codes sind von großer Bedeutung für Verpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen. Sie helfen bei der Identifizierung des verwendeten Materials, z.B. steht PAP 20 für Wellpappe, FOR 50 für Holz, FE 40 für Eisen und PP 05 für Polypropylen. Bei Verpackungen mit verschiedenen Materialien, wie z.B. Wellpappe, die mit einer Kunststofffolie beschichtet ist, müssen beide Materialien getrennt voneinander entsorgt werden.

Mehrwegverpackungen noch ohne Kennzeichnung im Umlauf

Die Autoindustrie verwendet nicht nur recycelbare Einwegverpackungen aus Holz und Pappe, sondern auch wiederverwendbare Verpackungen aus Kunststoff oder Stahl. Einige dieser Verpackungen haben jedoch noch keine Kennzeichnung, da sie mindestens sieben Jahre im Umlauf sind und das Verpackungsgesetz erst seit etwas mehr als vier Jahren gilt. Daher gibt es immer noch Verpackungen ohne Recyclingcodes, die am Ende nicht einfach zu entsorgen sind.

Neue Verpackungen in der Automobilindustrie müssen jetzt den Anforderungen des Verpackungsgesetzes entsprechen und die notwendigen Recyclingcodes aufweisen. Die Priorität bei der Verpackungsherstellung ist nicht mehr nur der bestmögliche Schutz des Bauteils, sondern auch die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes. Es ist wichtig, dass die Materialien, die vom Einkauf gefordert werden, tatsächlich verwendet werden und dass die Spezifikationen im Herstellungsprozess nicht verändert werden. Zum Beispiel muss bei der Herstellung eines Kunststoffbehälters der vorgegebene Kunststoff verwendet werden.

Der Geltungsbereich der Verpackungsverordnung ist übrigens auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Für Verpackungen, die ausschließlich und nachweislich für den Export bestimmt sind, gelten die Vorgaben des Gesetzes also nicht, für alle anderen schon. Wichtig ist auch: Wenn Automobilhersteller Waren importieren, unterliegen die Verpackungen den gesetzlichen Regelungen. Inverkehrbringer – und damit verantwortlich für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes – ist dann derjenige, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt.

Fazit

Die meisten Verpackungen in der Automobilindustrie müssen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes entsprechen, da sie Rekordhalter im Versand sind. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar oder recycelbar sind, um die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren. Die Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, liegt nicht nur bei den Herstellern von Verpackungen, sondern auch bei den Autoproduzenten selbst. Die Herstellung und der Abnahmeprozess von Verpackungen müssen sich ändern, um nicht nur den Schutz der Waren, sondern auch deren Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit in den Fokus zu stellen.


Quelle: C-P-S Group

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