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Der richtige Umgang mit Dashcams

Veröffentlicht am 14.11.2021

Dashcams, das sind Minikameras am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, die den Verkehr aufzeichnen können. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „Dashboard“ (Armaturenbrett) und „Camera“ (Kamera) zusammen. Wie sich die Modelle unterscheiden, wie man die kleinen Helfer nutzt und rechtlich korrekt einsetzt, erläutert der A.T.U-Experte Alexander Martin.


Autofahrer auf der ganzen Welt installieren die kleinen Videokameras in ihren Fahrzeugen, um Verkehrsabläufe zu dokumentieren und so die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen klären zu können.

„Nicht nur hierzulande sind jedoch einige rechtliche Details zu beachten“

, betont Alexander Martin, Produktmanager bei A.T.U.

Auf der sicheren Seite – was rechtlich zu beachten ist

Der Einsatz von Dashcams ist nicht immer erlaubt: Die hiesigen Landesdatenschutzbehörden sehen den Einsatz von Dashcams nur dann als zulässig an, wenn die Aufnahmen kurz und anlassbezogen erfolgen.

„Anlassbezogen bedeutet, dass das Videomaterial nur dann gespeichert wird, wenn es tatsächlich zur einer Gefahrensituation kommt. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der Beteiligten, und ohne dass Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ist selbstverständlich nicht erlaubt und verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“

Ob die Kamera in einem PKW, LKW oder an Zweirad-Fahrzeugen angebracht wird, spielt rechtlich übrigens keine Rolle. Vor dem Urlaub oder Auslandsfahrten sollte man sich zudem stets informieren, da die Bestimmungen zum Einsatz der Dashcams in anderen Ländern abweichen können.

Die Qual der Wahl – welches Modell ist das richtige?

Modelle gibt es heutzutage in jeder Preisklasse und mit verschiedensten Funktionen. Welche davon für den Käufer letztlich entscheidend sind, kann in einem Beratungsgespräch ermittelt werden.

„Grundsätzlich ist am wichtigsten, dass nur einzelne, kurze Sequenzen aufgenommen werden, die immer wieder überschrieben werden – außer im Falle eines Unfalls: Hierbei wird die Lösch- bzw. Überschreibfunktion automatisch deaktiviert, und das Unfallvideo bleibt erhalten“

, betont Alexander Martin. Je teurer das Modell, desto höher ist in der Regel die Auflösung, also die Videoqualität, und umso mehr Features sind verbaut.

„So gibt es beim Marktführer Nextbase schon ab dem Mittelklasse-Modell 322GW eine Bluetooth-Verbindung zum Handy sowie ein Notfall-SOS-System, das sich im Falle eines Unfalls aktiviert und automatisch Hilfe ruft, wenn der Fahrer nicht reagieren sollte“

Gut zu wissen – Services rund um Dashcams

Da Dashcam-Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen immer häufiger als Beweise anerkannt werden, gibt es in Deutschland bereits reduzierte Kfz-Versicherungstarife für Dashcam-Nutzer.


„Man kann seine Versicherung auf jeden Fall darauf ansprechen und um eine reduzierte Prämie bitten. Und was den Einbau angeht – bei A.T.U bieten wir unseren Käufern einen Einbauservice zum Pauschalpreis – egal für welches Kameramodell oder Fahrzeug. So ist die Kamera direkt ans Bordnetz angeschlossen und somit immer einsatzbereit. Damit verpasst sie keine brenzlige Situation!“

Quelle: A.T.U

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