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Neue UN-Sicherheits-Fahrzeugregelungen

Veröffentlicht am 14.07.2021

Zwei neue Fahrzeugregelungen der Vereinten Nationen sollen die Anzahl und Schwere von Kollisionen zwischen Fahrzeugen, die aus dem Stand oder im Rückwärtsgang mit geringer Geschwindigkeit anfahren, und Fußgängern und Radfahrern verringern. Die neuen Regelungen, die von der Arbeitsgruppe für allgemeine Sicherheitsbestimmungen (GRSG) entwickelt und vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugregelungen verabschiedet wurden, traten am 10. Juni 2021 in Kraft.


Die EU hat angedeutet, dass sie die Anwendung dieser beiden neuen Verordnungen ab September 2022 vorschreiben will. Schätzungen der Europäischen Kommission zeigen, dass durch die Anwendung dieser Vorschriften in der Europäischen Union jährlich etwa 860 Leben gerettet und etwa 10.000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.

Traditionell wurde die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern durch die Erhöhung der Anzahl von Spiegeln verbessert, um dem Fahrer eine bessere Sicht auf den Bereich vor und hinter dem Fahrzeug zu ermöglichen. In den letzten Jahren hat das Aufkommen fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme für mehrere Fahrzeugtypen neue Lösungen eröffnet, die nun in Ländern, die Mitglied des Übereinkommens über Fahrzeugvorschriften von 1958 sind, verbindlich werden.

Über die Vorschriften

Die UN-Regelung Nr. 158 über die Rückwärtsfahrt (Verbesserung der Aufmerksamkeit der Fahrer gegenüber ungeschützten Verkehrsteilnehmern hinter Fahrzeugen beim Rückwärtsfahren) sieht vor, dass Pkw, Transporter, Busse und Lkw (Fahrzeugklassen M und N) Objekte hinter dem Fahrzeug erkennen müssen, die mindestens 80 cm hoch und 30 cm breit sind, und zwar in einem Bereich von 20 cm bis 1 Meter hinter dem Fahrzeug. Es werden hauptsächlich zwei Technologien verwendet: Ultraschall-Sensoren und Rückfahrkameras. Im Falle von Kameras legt die Verordnung die Anforderung fest, die Sichtbarkeit des Bereichs von 30 cm bis 3,5 Meter hinter dem Fahrzeug zu gewährleisten.


Die UN-Regelung Nr. 159 über Informationssysteme für das Anfahren zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern schreibt für Kraftomnibusse sowie mittlere und große Lastkraftwagen (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) die Aktivierung eines Annäherungs-Informationssignals für den Fall vor, dass Fußgänger oder Radfahrer in den kritischen Bereich des toten Winkels vor dem Fahrzeug eindringen, wenn das Fahrzeug entweder ein Anfahren aus dem Stillstand in gerader Linie vorbereitet oder mit geringer Geschwindigkeit bis zu 10 km/h geradeaus fährt. Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass ein zusätzliches Signal gegeben werden muss, wenn eine Kollision droht, z. B. wenn das Fahrzeug aus dem Stillstand beschleunigt und sich der Fußgänger oder Radfahrer direkt vor dem Fahrzeug befindet. Die Systeme müssen die Erkennung von erwachsenen oder kindergroßen Fußgängern sowie von erwachsenen Radfahrern und Fahrrädern gewährleisten. Quelle: CLEPA

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