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Reparaturklausel: Designschutz notwendig

Veröffentlicht am 21.05.2019

VDA: Designschutz notwendig für Fahrzeugsicherheit und Werterhalt

  • Deutsche Automobilindustrie kritisiert Entscheidung des Bundeskabinetts zur Einführung einer „Reparaturklausel“ und sieht Innovationskraft der Industrie gefährdet
  • VDA wünscht eine einheitliche EU-Regelung statt nationalen Alleingang

Die vom Bundeskabinett beschlossene Einführung einer „Reparaturklausel“ in das deutsche Designrecht stelle einen kritischen Eingriff in das System des gewerblichen Rechtsschutzes dar, so der VDA. Automobildesign erstrecke sich bis in die Details von Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blechen, Türen und Stoßfängern. Ein uneingeschränkter Designschutz sei laut VDA für Fahrzeughersteller und Zulieferer weltweit eine wichtige Voraussetzung, um in Innovationen investieren zu können.


Gewerbliche Schutzrechte seien aus Sicht der Automobilindustrie notwendig, um Produkt- und Markenpiraterie wirksam zu bekämpfen und die Sicherheit der Autofahrer zu gewährleisten. Nachweislich könnten nachgebaute Ersatzteile sowohl die Sicherheit als auch den Werterhalt des Fahrzeugs beeinträchtigen und stellten damit einen erheblichen Kundennachteil dar. Gerade im Ersatzteilebereich sei auf internationaler Ebene zu beobachten, wie Marken, Verpackungen und Produkte in großer Zahl von Produktpiraten gefälscht werden.


„Die Abschaffung des Designschutzes in Deutschland würde auch die Aufweichung von Schutzrechten in anderen Bereichen bedeuten und dem Innovationsstandort Deutschland damit einen Bärendienst erweisen. Eine solche Ausnahmeklausel könne als Präzedenzfall für ähnliche Regelungen – zum Beispiel im Patentrecht – dienen. Der nationale Alleingang Deutschlands vergrößert jetzt den rechtlichen Flickenteppich in Europa. Aus Gründen des Binnenmarktes hätte eine einheitliche Regelung innerhalb der EU abgewartet werden sollen. Im Übrigen sind in der EU Reparaturkosten auch in den Ländern nicht niedriger, in denen kein Designschutz besteht. Deutschland liegt preislich im unteren Bereich in der EU – das zeigt der Vergleich der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) 2017“, verdeutlicht VDA in einem offiziellen Statement.

Quelle: VDA – Verband der Automobilindustrie e. V.

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