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Reparaturklausel: Kostenentlastung

Veröffentlicht am 16.05.2019

Gesamtverband-Autoteile-Handel

Bundesregierung billigt Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs – Durch die Reperaturklausel können Autofahrer bei Ersatzteilkosten auf Entlastung hoffen

Der Gesamtverband Autoteile-Handel kurz GVA begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung am 15.05.2019 den Gesetztesentwurf zur Stärkung des freien und fairen Wettbewerbs verabschiedet haben. Dieser Gesetztesentwurf enthält u.a. eine Neuordnung des deutschen Designgesetzes, die den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher im Kfz-Ersatzteilmarkt stärken soll:


Durch eine Einführung der Reparaturklausel werden sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Leuchten zukünftig vom Designschutz ausgenommen – unabhängige Marktteilnehmer dürfen diese Ersatzteile auch in Deutschland produzieren und vertreiben. Der GVA erwartet, dass in der Folge die Ersatzteilpreise für diese Teile sinken könnten, was die Autofahrer spürbar entlasten würde.

Verbraucher und unabhängige Marktteilnehmer leiden unter Monopolen der Fahrzeughersteller

OEMs haben die Möglichkeit, das Design ihres Fahrzeugs schützen zu lassen. Dadurch wird im Neufahrzeugmarkt ein gesunder Wettbewerb um das im Auge der Kunden beste Design befeuert. Der Designschutz ist im Neufahrzeugbereich daher legitim und wird durch die beschlossene Neuregelung nicht tangiert. Anders als in vielen Staaten Europas sind in Deutschland Kfz-Ersatzteile von diesem Designschutz ebenfalls erfasst. Wo es aber keine alternativen Designs geben kann, da entsprechend die Form eines Kfz-Ersatzteils schließlich vorgegeben ist, wenn dies passen soll, verhindert der Designschutz hingegen den Wettbewerb.

In der Praxis führt das bislang dazu, dass OEM ein Monopol auf diese Kfz-Ersatzteile erlangen können und Autofahrer im Deutschen Markt in der Folge deutlich mehr für sichtbare KfzErsatzteile bezahlen müssen als etwa in anderen europäischen Staaten, in denen diese Länder bereits liberalisiert wurden.

Auch unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Teilehersteller und freie Kfz-Teilegroßhändler sind betroffen: Rund ein Viertel bis ein Drittel des Umsatzes von rund 12 Mrd. Euro pro Jahr im deutschen Markt für Kfz-Ersatz- und Verschleißteile entfällt auf die besagten Karosserie- bzw. karosserieintegrierten Kfz-Ersatzteile. Die unabhängigen Marktteilnehmer können bislang in diesem großen Segment vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, was für Sie zum Nachteil ist, müssen sie ihren Kunden doch eigentlich ein umfassendes Produktsortiment anbieten können, um am Markt konkurrenzfähig zu sein.

Reparaturklausel kann für Entlastung sorgen, wenn sie richtig ausgestaltet wird

Der Gesamtverband Autoteile-Handel und viele weitere Verbände aus der Automobilwirtschaft, Vertreter von Versicherern sowie Verbraucherschützer haben sich seit Jahren für die Liberalisierung des Marktes für sichtbare KfzErsatzteile eingesetzt.

GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage von den erdrückend vielen und guten Argumenten pro Wettbewerb hat überzeugen lassen und endlich gehandelt hat. Das für die Autofahrer teure Monopol der OEMs in diesem Segment war und ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Da der Autofahrer das Design eines Fahrzeugs bereits beim Kauf mitbezahlt, dient der Designschutz im Ersatzteilbereich letztlich nur dazu, den Autobauern hohe Erträge aus dem Ersatzteilgeschäft zu ermöglichen. Die Einführung dieser Reparaturklausel kann nun dafür sorgen, dass die Ersatzteilpreise sinken – mit der deutlichen Betonung auf kann.“

Der GVA-Präsident spielt damit auf eine Stichtagsregelung an, die in dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs enthalten ist. Demnach wären Kfz-Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen.

Hartmut Röhl, GVA-Präsident weiter: „Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, ganz massiv. Eingetragene Designs sind bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern. Das ist abstrus. Auch werden Autofahrer, die sich nur ältere Fahrzeuge leisten können, von dieser Einschränkung besonders benachteiligt, denn nur Halter von Fahrzeugen mit Designs, die nach dem Stichtag auf dem Markt kommen, könnten von der Liberalisierung umgehend profitieren.“

Das bedeutet weiter, es müsste überhaupt erst einmal ein Fuhrpark aufgebaut werden, für den die gerade beschlossene Reparaturklausel gilt. Bei einem Kfz-Bestand von rund 57 Mio. Fahrzeugen in Deutschland würde es schon gemessen allein an rund 3,4 Mio. jährlich neu zugelassenen Pkw viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, bis die Reparaturklausel überhaupt spürbar im Markt greifen würde.

Der Gesamtverband Autoteile-Handel sieht Bundestag gefordert, den Gesetzentwurf entscheidend zu verbessern

Der vom Bundeskabinett gebilligte Gesetztesentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Hartmut Röhl mahnt von den Parlamentariern dringend notwendige Änderungen an:

„Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass der Markt endlich vollständig liberalisiert ist. Andere Staaten in Europa haben bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Marktes gesetzt. In der Folge wurden dort die Autofahrer spürbar entlastet und der Wettbewerb gestärkt. Auch hat sich dabei gezeigt, dass von Fahrzeugherstellern wiederholt vorgebrachte Warnungen, die Reparaturklausel würde sie wirtschaftlich in die Knie zwingen, schlicht Unfug sind und wohl einzig der Motivation folgen, ihre sehr lukrativen Monopole abzusichern.“


Quelle: GVA

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