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Einführung einer Reparaturklausel

Veröffentlicht am 15.05.2019

Bundesregierung hat ein Gesetztesentwurf zur Reparaturklausel beschlossen

Um den Wettbewerb auf dem Markt zu verbessern, soll das Designrecht eingeschränkt und eine Reparaturklausel für sogenannte sichtbare Einzelteile für Reparaturzwecke, zum Beispiel bei Autoersatzteilen, eingeführt werden. Die Regelung führt zu einer Öffnung des Marktes für formgebundene Ersatzteile wie Karosserieteile und Scheinwerfer. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nun beschlossen.


VDA: Die Autmobilindustrie kritierist die Entscheidung zur Reparaturklausel

Deutsche Automobilindustrie kritisiert Entscheidung des Bundeskabinetts zur Einführung einer „Reparaturklausel“ und sieht Innovationskraft gefährdet – Einheitliche EU-Regelung statt nationalen Alleingangs. Gewerbliche Schutzrechte sind aus Sicht der Automobilindustrie notwendig, um Produkt- und Markenpiraterie wirksam zu bekämpfen und die Sicherheit der Autofahrer zu gewährleisten. Nachweislich können nachgebaute Ersatzteile sowohl die Sicherheit als auch den Werterhalt des Fahrzeugs beeinträchtigen und stellen damit einen erheblichen Kundennachteil dar. Gerade im Ersatzteilebereich ist auf internationaler Ebene zu beobachten, wie Marken, Verpackungen und Produkte in großer Zahl von Produktpiraten gefälscht werden.

Die Abschaffung des Designschutzes durch die Reparaturklausel in Deutschland würde auch die Aufweichung von Schutzrechten in anderen Bereichen bedeuten und dem Innovationsstandort Deutschland damit einen Bärendienst erweisen.

GVA: Mit der Reparaturklausel können Autofahrer bei Ersatzteilkosten auf Entlastung hoffen

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet hat. Der Designschutz ist im Neufahrzeugbereich daher legitim und wird durch die beschlossene Neuregelung nicht tangiert. Anders als in vielen Staaten Europas sind hierzulande Ersatzteile von diesem Schutz ebenfalls erfasst. Wo es aber keine alternativen Designs geben kann, da die Form eines Ersatzteils schließlich vorgegeben ist, wenn es passen soll, verhindert Designschutz dagegen Wettbewerb. In der Praxis führt das bislang dazu, dass Fahrzeughersteller ein Monopol auf diese Teile erlangen können und Autofahrer in Deutschland in der Folge deutlich mehr für sichtbare Ersatzteile zahlen müssen als etwa in europäischen Staaten, in denen diese Märkte bereits liberalisiert wurden.

Die unabhängigen Marktteilnehmer können bislang in diesem wichtigen Produktsegment vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Reparaturklausel kann für Entlastung sorgen, wenn sie richtig ausgestaltet wird. Der vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet.


„Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass der Markt endlich vollständig liberalisiert ist. Andere Staaten in Europa haben bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Marktes gesetzt. In der Folge wurden dort die Autofahrer spürbar entlastet und der Wettbewerb gestärkt. Auch hat sich dabei gezeigt, dass von Fahrzeugherstellern wiederholt vorgebrachte Warnungen, die Reparaturklausel würde sie wirtschaftlich in die Knie zwingen, schlicht Unfug sind und wohl einzig der Motivation folgen, ihre sehr lukrativen Monopole abzusichern.“

Quelle: Bundesregierung, VDA, GVA, Pixabay

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