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Hardware-Nachrüstung für Diesel

Veröffentlicht am 01.06.2018

Hardware-Nachrüstung für Diesel soll rechtssicher geregeld werden

Wer sein älteres Diesel-Fahrzeug mit Hardware freiwillig sauberer machen will, sollte dafür auf eine rechtssichere Regelung zurückgreifen können und von Fahrverboten verschont bleiben. Mit dieser Forderung hat sich ZDK-Präsident Jürgen Karpinski an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt. In einem Schreiben an den Minister weist Karpinski auf die existenzbedrohenden Folgen der Dieselkrise für den Autohandel hin: „Die Gebrauchtwagenbestände quellen über von unverkäuflichen, oft noch jungen Euro 5-Dieselfahrzeugen. Aus Angst vor Fahrverboten will niemand mehr diese Autos kaufen. Hinzu kommt die weit verbreitete vertragliche Verpflichtung der Händler, Leasingrückläufer zum ursprünglich kalkulierten Restwert anzukaufen. Bei Euro 5-Dieseln ist dies angesichts des eingetretenen Wertverfalls zwangsläufig mit einem Verlust von mehreren tausend Euro pro Fahrzeug verbunden“, heißt es in dem Schreiben.


Dass eine Hardware-Nachrüstung technisch möglich und äußerst wirksam sei, hätten Tests von Zulieferern und des ADAC eindrucksvoll bewiesen. Dem Minister vorliegende Gutachten würden dies bestätigen.

Vor diesem Hintergrund sei es sinnvoll, Dieselbesitzer durch technische Nachrüstung ihrer Fahrzeuge vor etwaigen Fahrverboten zu bewahren. Nur dann würden Dieselfahrzeuge mit ihrem sparsamen und klimafreundlichen Antrieb wieder werthaltig, heißt es in dem Schreiben. Und so würden Dieselbesitzer, gewerbliche Flottenbetreiber und vor allem die geballt betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser aus einer ansonsten ausweglosen Situation befreit.

„Im Übrigen sehen wir in dieser beim Fahrzeugbestand ansetzenden Maßnahme zur Reduktion der Stickoxid-Belastung in Deutschland einen Befreiungsschlag gegenüber der nun beschlossenen Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof“, so der ZDK-Präsident.

Wichtig sei die Kooperation der Hersteller mit Zulieferern und Kfz-Betrieben durch die Bereitstellung von Informationen und Nachrüstteilen, um die Umsetzung zu beschleunigen.

Schließlich würde der ZDK die finanzielle Unterstützung der privaten oder gewerblichen Fahrzeugbesitzer bei der Nachrüstung durch ein öffentliches Förderprogramm wie seinerzeit beim Rußpartikelfilter begrüßen: „Luftreinhaltung und Gesundheitsschutz betreffen wichtige öffentliche Interessen und rechtfertigen deshalb den Einsatz öffentlicher Mittel“, so Karpinski. Begrüßenswert wäre dabei eine freiwillige Unterstützung der Bestandsnachrüstung durch die Fahrzeughersteller ähnlich dem beim Diesel-Gipfel beschlossenen kommunalen Unterstützungsfonds.

Mit einem Appell pro Nachrüstregelung endet das Schreiben an den Bundesverkehrsminister: „Wir bitten Sie im Namen von Tausenden existenziell bedrohter Autohäuser sehr herzlich darum, sich für unsere Forderung stark zu machen und die Schaffung rechtssicherer Kriterien für eine freiwillige Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen auf den Weg zu bringen“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski abschließend.


Quelle: ZDK

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