fbpx

EU-Kommission zur Mobilität

Veröffentlicht am 06.06.2017

EU-Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket zur Mobilität

Die Europäische Kommission hat heute das sogenannte „Mobility Package“ mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Verkehr beschlossen. Das Paket ist der erste von zwei Teilen mit verschiedenen Gesetzesinitiativen unter dem Titel „Europe on the Move – An agenda for a socially fair transition towards clean, competetive and connected mobility“. Der zweite Teil soll im November verabschiedet werden.


Mit ihren Vorschlägen nimmt die Kommission eine breite Palette an Optimierungsmöglichkeiten im Verkehrssektor in den Blick. Das ist richtig und wichtig. Denn nur ein integrierter Ansatz, der sämtliche Effizienzpotenziale ausschöpft und alle Verkehrsteilnehmen einbezieht, kann Transport und Mobilität der Zukunft sicher und sauber gestalten und künftiges Verkehrswachstum effizient bewältigen. So rechnet die Kommission mit einer Zunahme des Passagierverkehrs um 42 Prozent im Zeitraum 2010 bis 2050, im Transportsektor liegt die prognostizierte Steigerung sogar bei 60 Prozent.

Für den Straßenverkehr ist eine langfristig angelegte Strategie nötig. Denn die Produktzyklen bei Pkw liegen bei 5 bis 7 Jahren, bei Lkw sind sie doppelt so lang. Zudem sind Nutzfahrzeuge üblicherweise sehr lange im Einsatz. Daher stellt sich die Frage, warum die Kommission mit ihrem Konzept „Mobility in Europe 2025“ zeitlich gesehen so kurz springt. Hier wäre es naheliegend, eine Kongruenz mit den EU-Zielen herzustellen, die für das Jahr 2030 vereinbart sind.

Vor dem Hintergrund des breit gewählten Ansatzes des Maßnahmenpakets erstaunt die Tatsache, dass der Diesel als wichtige Technologie zur Verminderung von CO2 fehlt. Denn klar ist: Benziner und Diesel werden in den kommenden Jahren noch eine tragende Säule der Mobilität sein. Ihr Potenzial bei der Verbrauchssenkung liegt noch bei weiteren 10 bis 15 Prozent. Heute ist noch nicht absehbar, welche Antriebsform in 15 oder 20 Jahren besonders gefragt sein wird. Daher forciert die deutsche Automobilindustrie die Weiterentwicklung effizienter Antriebe konsequent auf ganzer Breite. Auch die EU-Kommission sollte alle Antriebe und Kraftstoffe im Blick behalten.

Positiv ist, dass die Kommission einen starken Focus auf die Digitalisierung legt, denn sie bietet großes Potenzial für weitere Verbesserungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Mit einem Anteil von 58 Prozent an den weltweiten Patenten im vernetzten und automatisierten Fahren ist die deutsche Automobilindustrie Treiber auf diesem Gebiet. Damit diese Technologien ihren Nutzen künftig voll entfalten können, ist zusätzlich zur Verkehrsinfrastruktur eine digitale Infrastruktur nötig.

Durch die Vorschläge zur Revision der EU-Mautrichtlinie drohen langfristig erhebliche Mehrbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Hier muss im weiteren Prozess nachgesteuert werden. ‎Die vorgeschlagene CO2-Differenzierung der LKW-Maut ist dagegen vom Grundsatz her geeignet, richtige Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu setzen.

Nachdem die Mitgliedsstaaten bereits am 11. Mai 2017 den Weg zur Bestimmung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge mit Hilfe des neuen VECTO-Tools (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) frei gemacht haben, schlägt die Kommission nun darüber hinaus ein CO2-Monitoring und -reporting vor. Das schafft zusätzliche Transparenz und verschärft den Wettbewerb unter den Herstellern weiter, denn die Kunden können ihre neuen Fahrzeuge so noch besser mit Blick auf die Verbrauchseffizienz auswählen. Bereits ohne gesetzliche Vorgaben hat die Nutzfahrzeugindustrie die Effizienz und den Verbrauch ihrer neuen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren kontinuierlich und erheblich verbessert. Allein seit Mitte der 1990er Jahre konnten so die Kraftstoffverbräuche neuer Fahrzeuge um mehr als 20 Prozent gesenkt werden. Weitere Verbesserungen werden folgen. Gleichzeitig wurden auch die Schadstoffemissionen im realen Fahrbetrieb um rund 95 Prozent reduziert.

Im Mobility Package wird ausdrücklich auf die Potenziale einer optimierten Aerodynamik bei Nutzfahrzeugen und Trailern hingewiesen. Das ist richtig, allerdings bestehen in der konkreten Umsetzung immer noch erhebliche gesetzliche und praktische Hürden. So ist etwa die Einführung von aerodynamischen Heckklappen am Trailer nach wie vor nicht möglich, da diese nur während der Fahrt im ausgeklappten Zustand über die zulässige Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragen dürfen. Im eingeklappten Zustand, bei Fahrzeugstillstand, ist dies jedoch nicht gestattet. Auch im eingeklappten Zustand weisen die Klappen aber ein Aufbaumaß auf. Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch die EU-Kommission zur Anpassung der Vorschrift 1230/2012.


Quelle: VDA

Rate this post
Teile diesen Beitrag

Teile diesen Beitrag

scroll to top