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Automatisiertes Fahren: VDA begrüßts Rechtsrahmen

Veröffentlicht am 15.05.2017

Bundesrat beschließt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – Automobilindustrie begrüßt neuen Rechtsrahmen für das automatisierte Fahren

Mit dem Beschluss vom 12.05.2017 des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werden rechtliche Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren gesetzt.


Dazu sagte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA): „Die deutsche Automobilindustrie begrüßt den Gesetzentwurf, denn damit wird ein wesentlicher Schritt für die Nutzung hochautomatisierter Fahrzeuge auf deutschen Straßen getan. Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen.“ Die deutschen Automobilhersteller und Zulieferer investieren seit vielen Jahren erhebliche Mittel in die Forschung und Entwicklung von Systemen des automatisierten Fahrens. In den kommenden drei bis vier Jahren sollen weitere 16 bis 18 Milliarden Euro in Technologien der Digitalisierung fließen.

Die deutsche Automobilindustrie unterstützt die Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum Leitmarkt für vernetztes und automatisiertes Fahren zu machen. Die für das automatisierte Fahren getroffenen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellen Rechtssicherheit für Kunden und Fahrzeughersteller her. Dabei werden zu Recht hohe Anforderungen an die Fahrzeugtechnik, aber auch an die Informationspflichten der Fahrzeughersteller und Kunden formuliert.

So ist die Nutzung automatisierter Systeme durch den Kunden zulässig, wenn sie bestimmungsgemäß vom Fahrer eingesetzt werden. Der Fahrzeugführer darf Nebentätigkeiten ausüben, bleibt aber verpflichtet, sich während der automatisierten Fahrt übernahmebereit zu halten und die Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des automatisierten Systems zu erkennen. Erst wenn autonomes Fahren möglich ist, kann auf den Fahrzeugführer verzichtet werden. Bei autonomen Fahrzeugen werden alle Fahrzeuginsassen Passagiere sein.

Die Fahrzeugtechnik wird das automatisierte Fahren im ersten Schritt auf Autobahnen und das fahrerlose Fahren in abgegrenzten Parkräumen ermöglichen. Die Anwendungen werden sich mit der Weiterentwicklung der Technologie zukünftig auch auf weitere Bereiche ausweiten.

Mit dem Gesetzentwurf wird daher auch eine Ermächtigungsgrundlage für Regelungen zum fahrerlosen Parken geschaffen. Es ist vorgesehen, dass während der Nutzung eines automatisierten Systems ein Datenspeicher im Fahrzeug die Funktionsweise des Systems aufzeichnet. Dies bietet gerade aus Sicht des Verbrauchers auch Rechtssicherheit, um im Zweifelsfall Fehlfunktionen nachzuweisen.

Neben der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist noch die bereits begonnene Überarbeitung der technischen Vorschriften für die Zulassung automatisierter Fahrfunktionen abzuschließen. Erst dann ist die Grundlage geschaffen, automatisierte Fahrzeuge in breiterer Fläche dem Kunden anzubieten.


Quelle: VDA

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