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Mitgebrachte Teile – Sicherheitsrisiko

Veröffentlicht am 12.10.2016

Mitgebrachte Teile: Sicherheitsrisiko und Haftungsfragen

Krefeld, 10.10.2016    Im Internet eröffnen sich überall Möglichkeiten, Geld zu sparen. Das bekommen auch die freien Kfz-Werkstätten immer häufiger zu spüren. Auf dem Ersatzteilemarkt im Netz tummeln sich unzählige Anbieter, die billige, qualitativ fragwürdige Teile anbieten. Der Kunde, der lediglich die Ersparnis sieht, greift gern zu – und bittet dann seine Kfz-Werkstatt, das Teil einzubauen. In vielerlei Hinsicht ein Problem: nicht nur wegen des finanziellen Verlusts für die Werkstätten. In einem Interview für die Vox-Sendung „auto mobil“ (Sonntag, 09.10.2016, 17 Uhr) sprach Christina Guth, Pressesprecherin der Initiative „Qualität ist Mehrwert“ ausführlicher über dieses Thema. Hier kann man sich die Sendung anschauen.


Finger weg bei unbekannten Privathändlern
Zunächst gilt es, das Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein des Kunden zu schärfen. Wie auch bei Mode- und Luxusartikeln gibt es auf dem Auto-Ersatzteilemarkt rücksichtslose Fälscher, die „Originalteile“ zu Schnäppchenpreisen anbieten. Ob ein über unbekannte Quellen im Internet bezogenes Teil aber tatsächlich zum Einbau im eigenen Pkw geeignet ist, ist für den Laien kaum zu beurteilen. Hersteller- und Produktnummern bieten keine ausreichende Sicherheit, denn sie können falsch sein. Ganz generell handelt es sich bei diesen Produktfälschungen und Nachbauten um Artikel meist minderwertiger Material- und Verarbeitungsqualität, die die eigene Sicherheit und das Funktionieren des Fahrzeugs unter Umständen massiv gefährden.

Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, sind Online-Händler und Hersteller solcher Teile nicht selten unauffindbar. Schon ein einfacher Umtausch kann sich da als schwierig erweisen, erst recht problematisch wird es bei Haftungsfragen im Schadensfall. Übernimmt hingegen die Werkstatt sowohl die Beschaffung der Marken-Ersatzteile als auch deren fachgerechten Einbau, liegt die Haftung im Schadensfall bei ihr oder dem jeweiligen Teilehersteller. Kann dem Hersteller ein Fehler nachgewiesen werden, muss er entsprechend dafür aufkommen. Ist die Ursache beim fehlerhaften Einbau zu suchen, ist die Werkstatt in der Pflicht. Ein überschaubares Risiko, da die Hersteller für Rückfragen zur Verfügung stehen oder entsprechende Anleitungen mitliefern. Das bietet Sicherheit für den Kunden und die Werkstatt.

Markenteile bringen Sicherheit
Wer haftet aber, wenn es zu einem durch ein Billigteil verursachten Fahrzeugschaden kommt? Kann überhaupt ein Hersteller ausfindig gemacht werden, um Ansprüche geltend zu machen? Nur auf den ersten Blick ein Problem des Kunden, der das Teil erworben hat, denn das Gesetz entlässt den Fachbetrieb nicht gänzlich aus der Pflicht. Er muss den Kunden über die potenziellen Gefahren, die vom Einbau eines mangelhaften Ersatzteils ausgehen, aufklären und sollte darüber hinaus unbedingt einen entsprechenden Vermerk in den Vertragsunterlagen aufnehmen (Formulierungsbeispiele finden sich hier: http://qualitaet-ist-mehrwert.de/aufgepasst/gewaehrleistungsansprueche-bei-mitgebrachten-ersatzteilen/).

Noch besser ist es natürlich, man sieht vom Einbau mitgebrachter Teile kategorisch ab, auch wenn der Kunde noch so sehr darum bittet. Nicht nur, um etwaigen juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sondern auch um dem eigenen Anspruch an Professionalität und Qualität zu entsprechen. Ein einleuchtendes Beispiel, das zur Veranschaulichung dient: Ein Koch, der etwas auf sich hält, verarbeitet auch nicht das Schnitzel aus der Tiefkühltruhe seines Gastes.

Quelle: Qualität ist Mehrwert


 

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