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BRV – Lkw-Reifenrunderneuerung

Veröffentlicht am 09.03.2016

Lkw-Reifenrunderneuerung: Förderprogramm des Bundes bedroht Arbeitsplätze im Mittelstand

08. März 2016 – Es klingt paradox, ist aber leider bittere Wahrheit für die Lkw-Reifenrunderneuerer in Deutschland: Die Förderrichtlinie 2016 des Förderprogramms „“ droht sich zum Sargnagel für die mittelständischen Betriebe der Branche zu entwickeln. Und das, obwohl runderneuerte Reifen ei-gentlich perfekt zur Zielsetzung des Programms passen. Im Rahmen von De-minimis werden Un-ternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Primäres Ziel des nationalen Förderprogramms ist es, „die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutz-fahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, indem Emissionen gesenkt und Materialverbräuche re-duziert werden.“ In der Vergangenheit gehörte auch der Erwerb neuer oder runderneuerter Reifen zu den Investitionen, für die Güterverkehrsunternehmen staatliche Zuschüsse beantragen konnten. Doch seit Beginn des Jahres knüpft die Förderfähigkeit in punkto Pneus an das EU -Reifenlabel an. Damit sind runderneuerte Lkw-Reifen de facto von der Förderung ausgeschlossen, denn das Label gibt es derzeit nur für Neureifen.


„Für die vorwiegend mittelständisch strukturierten Runderneuerungsunternehmen mit ihren gut 1.800 Beschäftigten ist das eine Katastrophe“,sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn), der auch die Interessen der Runderneuerer in Deutschland vertritt. „Unsere Mitglieder berichten, dass die Nachfrage von Speditionskunden nach ihren Produkten seit Jahresbeginn rapide gesunken ist.“ Aus Kostengrün-den entschieden die Spediteure sich jetzt lieber für günstige Neureifen, die die geforderten Label-werte vielleicht gerade so erfüllten, durch die staatlichen Subventionen im Endeffekt aber deutlich billiger zu haben seien als qualitativ hochwertige, ressourcenschonend produzierte Runderneuerte. Das aber kann nicht im Sinne des Förderprogramms sein, denn: „Runderneuerte Lkw- Reifen leis-ten per se einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz. Im Vergleich zur Herstellung eines Neu-reifens ist der Energieaufwand um rund 50 Prozent und der Wasserbedarf um rund 80 Prozent niedriger. Es wird bis zu 70 Prozent weniger Rohöl benötigt. Bei einer Runderneuerung werden zudem im Schnitt 50 kg weniger Rohstoffe eingesetzt, was ebenfalls einer Einsparung von durch-schnittlich etwa 70 Prozent im Vergleich zur Herstellung eines Neureifens entspricht. Und in Sum-me verursacht die Produktion von runderneuerten Reifen um 30 Prozent niedrigere CO2-Emissionen als die Produktion von Neureifen“, erklärt Hans-Jürgen Drechsler.

Diese Umweltargumente zählen aber offenbar nicht – jedenfalls nicht für den Bundesrechnungs-hof. An dessen Veto scheitert nämlich bislang ein Änderungsvorschlag zur Förderrichtlinie des Programms, den das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf An-trag des BRV mittlerweile vorgelegt hat.

Das Verkehrsministerium plant, runderneuerte Lkw -Reifen für förderfähig zu erklären, ohne dass für sie Vorgaben hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand gelten, die auf Basis des EU-Reifenlabels definiert sind. Die Wirtschaftlichkeits-Wächter des Finanzministeriums hingegen beharren darauf, eben diese Vorgaben in der Richtlinienänderung auch für Runderneuerte beizu-behalten.

Einwände, dass für runderneuerte Lkw-Reifen mangels Reifenlabel gar kein Nachweis für die Ein-haltung dieser Vorgaben erbracht werden kann, wischt der Bundesrechnungshof vom Tisch. An-stelle des Labels müssten das eben die Runderneuerer ihren Produkten attestieren.

Für die Runderneuerungsunternehmen aber ist dieser Lösungsvorschlag ungefähr so gut wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Verbandsexperte Drechsler erklärt warum: „Entweder sie be-scheinigen das ungeprüft und machen sich dann im Rahmen von De-minimis-Förderungen ihrer Produkte des Subventionsbetrugs schuldig. Oder sie müssen quasi jeden einzelnen Reifen, den sie runderneuern, einem Test nach den Vorgaben für die Neureifenkennzeichnung unterziehen. Das aber können die Runderneuerer weder organisatorisch noch finanziell bewältigen!“ Der sprin-gende Punkt dabei ist, dass Runderneuerer im Gegensatz zu Neureifenherstellern ihre Produkte nicht in Serie fertigen können, da gebrauchte Karkassen unterschiedlicher Hersteller und unter-schiedlichen Alters, in der Kalterneuerung gegebenenfalls auch unter Verwendung von Laufstrei-fen unterschiedlicher Hersteller, verwendet werden. Für den BRV ist das Ansinnen des Bundesrechnungshofes deshalb kein akzeptabler Kompromiss. „Gerade weil der im Vergleich zu Neureifen um ein Vielfaches höhere Testaufwand den wirtschaftlichen Exitus für die mittelständi-schen Runderneuerungsunternehmen bedeuten würde, hat die EU ja die runderneuerten Reifen aus der Reifenkennzeichnungsverordnung vorerst ausgenommen und der Branche eine Über-gangsfrist bis 2017 gewährt“, sagt Hans-Jürgen Drechsler. „Seither arbeiten wir auf europäischer Ebene und in einem von der EU unterstützten Projekt unter Hochdruck daran, eine vergleichbare, aber für die Runderneuerungsbranche tragbare Lösung zu erarbeiten. Zur Sicherung der De-minimis-Förderung wird diese aber definitiv zu spät kommen – bis dahin ist die laufende Förderpe-riode vorbei und ein großer Teil der mittelständischen Runderneuerer in Deutschland wird den Exi-tus erlebt haben!“

Der Verband sieht in der Causa De-minimis eine klare Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der von ihm vertretenen Runderneuerungsbetriebe und will deshalb für sie weiter um eine akzeptable Lö-sung kämpfen. Drechsler: „Wenn es sein muss, auch auf dem Rechtsweg. An der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht arbeiten wir bereits.“

Mehr Infos zu runderneuerten Lkw-Reifen: www.deutschland-runderneuert.de

Quelle: BRV


 

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