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Tipps zur Haupt- und Abgasuntersuchung

Veröffentlicht am 12.03.2019

Was Autofahrer zum Thema HU und AU wissen sollten

Alle zwei Jahre müssen Autos in Deutschland zur Hauptuntersuchung – eine Vorschrift, die Halter von älteren Fahrzeugen ins Bangen und Schwitzen bringen kann. Denn besteht das Auto die Prüfung nicht, müssen zusätzlich Zeit und Geld investiert werden. Ein Vorab-Check senkt das Risiko einer solchen Nachprüfung, freie Werkstattketten wie A.T.U bieten diesen an.


Warum sind HU und AU wichtig?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist nach § 29 StVZO gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fahrsicherheit des Fahrzeuges zu garantieren. Dabei untersuchen amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA das Fahrzeug auf seine Verkehrstüchtigkeit und die Erfüllung von vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Bei Neuwagen wird die HU erstmalig 36 Monate nach dem Kauf fällig, danach steht sie alle zwei Jahre an. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert. Diese gibt Auskunft darüber, ob das Fahrzeug noch die festgelegten Abgasgrenzwerte einhält und unterliegt denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung wie die HU.

Wann die nächste HU fällig ist, erfährt man sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) als auch auf der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Die zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette markiert hierbei das Jahr, in welchem die nächste Untersuchung ansteht. Die Zahl auf 12-Uhr-Stellung am oberen Rand steht für den Monat.

Vorab-Check verbessert Chancen auf bestandene Prüfung

Die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) ist nicht nur bei Prüforganisationen möglich, sondern auch direkt in der Werkstatt. A.T.U-Experte Franz Eiber betont:

„Die Prüfung bei uns bietet den Vorteil, dass Fehler direkt vor Ort behoben werden können. Untersucht wird das Fahrzeug auch hier durch amtlich anerkannte Prüfer.“

A.T.U bietet außerdem einen Vorab-Check vor der HU an, bei dem etwaige Fehler und Schäden schon vor der Prüfung entdeckt und in Absprache mit dem Kunden behoben werden können – dadurch sinkt für den Fahrzeughalter das Risiko, die HU nicht zu bestehen. Auch andere Leistungen wie z.B. die Inspektion oder ein Ölwechsel können bei dieser Gelegenheit durchgeführt werden.

Das gilt es bei HU und AU zu beachten

Experten prüfen bei der HU und AU das Fahrzeug auf Zustand und Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Zu Beginn der HU gibt es eine kurze Prüfungsfahrt, im weiteren Verlauf werden beispielsweise Brems- und Lenkanlage, Achsen, Räder und Reifen sowie Sichtverhältnisse und Umweltbelastung untersucht.

„Autohalter müssen für die Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie eventuell vorhandene Anbaubestätigungen bereithalten“, rät A.T.U-Experte Eiber. „Auch Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten müssen vorhanden sein.“

Den Antritt zur HU hinauszuzögern ist keine gute Idee: Wird man im Straßenverkehr ohne gültige HU erwischt, kostet eine Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten 15 Euro Bußgeld, wartet man noch länger, sind es sogar bis zu 60 Euro. Nach acht Monaten gibt es dann Punkte in Flensburg und es wird eine vertiefte Prüfung fällig, wofür 20 Prozent Aufschlag verlangt werden. Erhält ein Fahrzeug bei der HU die Prüfplakette nicht auf Anhieb, ist der Fahrzeughalter zur Mängelbeseitigung und Vorführung für die Nachprüfung innerhalb eines Monats verpflichtet. Wird diese Frist überschritten, ist eine erneute HU notwendig.


Quelle: A.T.U

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