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Teilehandel fordert fairen Wettbewerb

Veröffentlicht am 26.11.2018

GVA-Jahresmitgliederversammlung 2018: Freier Kfz-Teilehandel fordert notwendige Weichenstellungen für fairen Wettbewerb

Rund 280 Vertreter aus dem Kfz-Teilehandel, der Kfz-Teileindustrie und von Anbietern technischer Informationen waren am 20. November der Einladung des Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) zu dessen Ordentlicher Jahresmitgliederversammlung 2018 gefolgt. Die Stimmung unter den GVA-Mitgliedern war verbreitet positiv und von wirtschaftlicher Zuversicht geprägt, und dass trotz der vielfältigen aktuellen Herausforderungen an die Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkts. Einigkeit herrschte darüber, dass sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber drängende politische Weichenstellungen zum Schutz nachhaltigen Wettbewerbs in der Automobilwirtschaft zügig angehen muss.


Wettbewerbspolitik: Bei zahlreichen Themen müssen wichtige Weichen gestellt werden!

Bei manchen wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Anliegen der Branche konnte der GVA in diesem Jahr Fortschritte erzielen, wenngleich bei zahlreichen Themen der Gesetzgeber zum weiteren Handeln aufgerufen ist. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Der quälend lange Prozess zur Bildung einer Regierungskoalition in Deutschland hat die Arbeit auf politischer Ebene in diesem Jahr besonders anspruchsvoll gemacht. Einerseits bietet sich dann zwar ein Zeitfenster, um eigene Anliegen vorzutragen, andererseits besteht immer auch das Risiko, dass man nicht ausreichend gehört wird.“

So hatten sich die Koalitionäre von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Reparaturklausel im Designrecht einzuführen und damit die Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzeile entscheidend voranzubringen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die Reparaturklausel stärkt den Wettbewerb im Kfz Ersatzteilmarkt, ohne die berechtigten Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz ihrer Neufahrzeugdesigns anzutasten. Allerdings führt der im Entwurf zusätzlich vorgesehene Bestandsschutz für bereits angemeldete Designs zur praktischen Wirkungslosigkeit der Klausel etwa für die Besitzer älterer Autos. Denn nur Halter von neuen Fahrzeugmodellen, die nach Einführung der Reparaturklausel auf den Markt kommen, könnten so überhaupt von der Liberalisierung des Ersatzteilmarktes profitieren. Nur bei einem Wegfall des Bestandsschutzes kann das Gesetz den beabsichtigten Zweck erfüllen und auf dem Ersatzteilmarkt zum Vorteil der Verbraucher wirken. GVA Präsident Hartmut Röhl: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Reparaturklausel für den gesamten Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile unverzüglich eingeführt wird. Andernfalls bewirken die neuen Regeln das Gegenteil dessen, was sie eigentlich sollen: Sie würden Wettbewerb nachhaltig verhindern anstatt ihn zu fördern.“ Experten rechnen damit, dass ein Kabinettsentwurf im ersten Quartal 2019 in den parlamentarischen Prozess eingebracht wird. Röhl weiter: „Für die Verbraucher ist das erfreulich, wird den Fahrzeugherstellern damit doch die Möglichkeit für die Errichtung teurer Monopole bei karosserieintegrierten Ersatzteilen wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten genommen. Für die unabhängigen Marktteilnehmer bedeutet die Liberalisierung, dass sie nicht länger von rund einem Viertel des potentiellen Umsatzes im Kfz-Ersatzteilmarkt ausgeschlossen werden können.“ GVA-Präsident Hartmut Röhl ruft die Politik auf, nicht unter dem Druck von Fahrzeugherstellern und ihrer Lobbyvertreter einzuknicken und das Gesetzgebungsvorhaben weiter zügig voranzutreiben: „Fahrzeughersteller möchten natürlich gerne die für sie finanziell äußerst lukrative gesetzliche Möglichkeit für ein Ersatzteilmonopol behalten. Allerdings gibt es keine sachlich haltbare Begründung, warum sich die Autokonzerne durch den Ausschluss von Wettbewerb weiter auf Kosten der Autofahrer Monopolrenten sichern sollten. Die Politik sollte sich nicht von den immer wieder gezündeten und bereits altbekannten Nebelkerzen der Hersteller ablenken lassen, sondern im Interesse der Verbraucher weiter Rückgrat zeigen und das Gesetz mit den notwendigen Änderungen zum parlamentarischen Abschluss bringen!“

Als positiv für den Wettbewerb dürften sich die neuen europäischen Regeln für die Typgenehmigung erweisen, die in diesem Jahr nach langen Verhandlungen verabschiedet wurden. Sowohl der GVA als auch sein internationaler Dachverband FIGIEFA haben den Gesetzgebungsprozess engagiert begleitet. Die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 kommt ab September 2020 zur Anwendung. GVA-Präsident Hartmut Röhl ordnet einen besonders wichtigen Aspekt des Themas ein: „Im Werkstattalltag bereitet die eindeutige Identifikation eines benötigten Ersatzteils für ein konkretes Fahrzeug oft Probleme. Die notwendige Voraussetzung für wettbewerbsfähige und leistungsstarke IAM Ersatzteilkataloge ist der Zugang der Ersatzteilanbieter zu eindeutigen Ersatzteil- und Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeughersteller in Form von maschinenlesbaren und elektronisch verarbeitbaren Datensätzen. Die neue Verordnung trifft diesbezüglich glasklare Formulierungen, die den Fahrzeugherstellern nicht einmal den Hauch von Interpretationsansätzen in der Auslegung der Regeln bieten. Spätestens ab September 2020 erhalten die unabhängigen Marktteilnehmer Zugang zu den Daten in der von ihnen benötigten Form und für den gesamten Fuhrpark aus PKW, NKW und Anhängern.“ Aus Sicht des GVA bestehen diese Pflichten der Fahrzeughersteller bereits heute schon gemäß der geltenden Euro 5/6-Verordnung für PKW und der Euro VI-Verordnung für NKW. Dennoch weigern sich viele Fahrzeughersteller, unabhängigen Marktteilnehmern einen entsprechenden Zugang zu den Daten zu ermöglichen. Im Interesse seiner Mitglieder sowie zum Schutz fairen Wettbewerbs und damit zum Wohl der Verbraucher hat der GVA bereits vor einigen Jahren ein Musterverfahren gegen einen Fahrzeughersteller angestrebt. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof die inhaltlich entscheidenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Wir stehen im harten Konkurrenzkampf mit den Teilevertriebsnetzen der Fahrzeughersteller und können nicht weitere zwei Jahre auf das Inkrafttreten der neuen Regeln zur Typgenehmigung warten – wir benötigen diesen Zugang eher gestern als heute oder gar erst morgen, um auf der Basis fairer Wettbewerbsbedingungen am Markt bestehen zu können. Mit den Entscheidungen des EuGH und dem darauf aufbauenden Urteil des BGH kann ggf. bereits im kommenden Jahr gerechnet werden.


 

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