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BRV: RDKS-Check bei Reifenwechsel

Veröffentlicht am 26.10.2018

Umstieg auf Winterreifen: Der RDKS-Check gehört dazu!

Seit rund vier Jahren sind Reifendruck-Kontrollsysteme als Serienausstattung für Pkw gesetzlich vorgeschrieben. Das hat Auswirkungen auf den Reifenwechsel, z.B. bei der jetzt anstehenden Umrüstung auf Winterreifen.


Mit sinkenden Temperaturen kommt für Autofahrer die Zeit für die Umrüstung ihres Pkw auf Winterreifen. Was Fahrzeughalter oft nicht wissen: Zur Sicherheit tragen neben optimaler Bereifung die seit November 2014 für neu zugelassene Pkw als Serienausstattung vorgeschriebenen Reifendruck-Kontrollsysteme (kurz: RDKS) bei – aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sie auch einwandfrei funktionieren.

Haupt-Bestandteil von RDKS sind elektronische Sensoren, die im Fahrbetrieb permanent den Reifendruck überwachen und an ein Steuergerät im Fahrzeug senden. In direkt messenden Systemen sind das spezielle, im Reifen oder an dessen Ventil verbaute RDKS-Sensoren, indirekte Systeme nutzen ABS-Sensoren und Sensoren zur Traktionskontrolle. Diese messen die Drehzahl der Räder, daraus errechnet das indirekte RDKS den Luftdruck im Reifen. Bei Abweichungen vom Sollwert gibt eine Warnleuchte am Armaturenbrett Alarm. Die Ursache sollte umgehend überprüft und die Abweichung behoben werden, damit die Reifen mit ihrer nur postkartengroßen Kontaktfläche auf der Fahrbahn das Fahrzeug weiterhin sicher in der Spur halten können.

Bei direkt messenden RDKS ist es für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Systems entscheidend, dass bei jedem Reifenwechsel die nachfolgenden Vorgaben eingehalten werden, die die Hersteller der RDKS-Sensoren den Werkstätten ins Pflichtenheft schreiben:

Bei RDKS-Sensoren mit Metall-Schraub-Ventilen müssen rund um Sensor/Ventil die Teile erneuert werden, die besonderen Alterungs- und Korrosionseinflüssen unterliegen. Dafür gibt es je nach Sensor spezielle Service-Kits, die alle zu wechselnden Teile enthalten – in der Regel sind das alle Dichtungen, der Ventileinsatz und die Staubkappe sowie in manchen Fällen auch die Überwurfmutter zum Verschrauben des Ventils.
Bei RDKS-Sensoren mit Gummi-Snap-in-Ventilen sind – wie generell bei jedem herkömmlichen Reifenwechsel – die Ventile zu erneuern.

„Grundsätzlich sind alle Kfz-Servicebetriebe dazu angehalten, bei jedem Reifenservice an Kfz mit einem direkten Reifendruck-Kontrollsystem vor der Reifenmontage eine Eingangs- und abschließend eine Ausgangskontrolle des RDKS durchzuführen und die Ergebnisse für den Fahrzeughalter zu dokumentieren“, erläutert Reifenexperte Drechsler. „Zudem sind beim Reifenwechsel die oben beschriebenen Vorgaben einzuhalten.“

Doch weil diese oftmals nur vom Sensor-, nicht aber vom Fahrzeughersteller vorgegeben werden, halten manche Werkstätten sie nicht für verbindlich, berichteten Vertreter der namhaften RDKS-Sensorhersteller jüngst im gleichnamigen Arbeitskreis des BRV auf Basis der Erfahrungen ihrer Außendienst- und Schulungsabteilungen.

„Autofahrer sollten deshalb darauf achten, ob auf der Rechnung die Ein-/Ausgangsprüfung des RDKS und die erforderlichen Teile für Wechsel bzw. Wartung des Sensorventils aufgeführt sind, und gegebenenfalls nachhaken.“, gibt Hans-Jürgen Drechsler eine Empfehlung der Sensorhersteller, die als Fördermitglieder dem Bonner Reifenfachverband angehören, an die Verbraucher weiter.

Denn nur die Einhaltung der Herstellervorgaben gewährleistet den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Reifendruck-Kontrollsystems und sorgt damit letztendlich für wirksamen Schutz vor Reifenpannen und dadurch verursachten Schäden und Unfällen.

Ein wachsames Auge auf die regelmäßige Pflege und Instandhaltung des RDKS ihres Fahrzeugs zu haben liegt also im eigenen Interesse der Autofahrer. Nicht zuletzt deshalb, weil ein nicht funktionsfähiges Reifendruck-Kontrollsystem neuerdings als erheblicher Mangel in der Fahrzeughauptuntersuchung gilt. Und das heißt: Die Prüfplakette wird verweigert, der Mangel ist unverzüglich zu beheben und das Fahrzeug neu zur Prüfung vorzuführen. Ein Kosten- und Zeitaufwand, dem man vorbeugen kann.

Eine verlässliche Prävention für den Ausfall der Batterien, die RDKS-Sensoren funktionieren lassen, gibt es derzeit allerdings (noch) nicht. Denn aktuell ist es nicht möglich, die Restkapazität der aus technischen Gründen in den Sensoren fest verbauten Batterien festzustellen, deren Lebensdauer die Sensorhersteller auf etwa 5 bis 7 Jahre beziffern. Es kann deshalb vorkommen, dass kurz nach einem Reifenwechsel die Sensorbatterie ihren Dienst versagt und deshalb das System Alarm meldet, obwohl zuvor bei der ordnungsgemäßen Ein-/Ausgangskontrolle die Funktionsfähigkeit des RDKS festgestellt wurde.

„Autofahrer sollten sich darauf einstellen, dass die Sensorbatterien in direkt messenden Typen der seit 01.11.2014 gesetzlich vorgeschriebenen RDKS-Systeme ab 2019 sukzessive ausfallen können“, sagt Reifenfachmann Drechsler.

Wann das aber im Einzelfall eintreten wird, hängt nicht zuletzt vom individuellen Nutzungsprofil des Fahrzeugs ab, was eine genauere Prognose leider nicht möglich macht.


Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

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