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Forderung der Hardware-Nachrüstung

Veröffentlicht am 18.09.2017

Fabrikatshändler bekräftigen Forderung der Hardware-Nachrüstung für Euro 5-Diesel

Die Forderung der Hardware-Nachrüstung für Euro 5-Diesel soll in den Gesprächen der Fabrikatshändlerverbände mit ihren Herstellern und Importeuren ganz oben auf der Agenda stehen.


Auf der Sitzung der Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen im ZDK am 13. September in Frankfurt am Main betonte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn, dass auch die Hersteller und Importeure ein massives Interesse am Erhalt des Diesel-Motors haben müssten.

Denn ohne diese sparsame, effiziente Antriebsart sei der EU-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer ab 2020 nicht einzuhalten. Dies würde dann hohe Strafzahlungen zur Folge haben, die die Hersteller besser in die Nachrüstung von Euro 5-Dieseln investieren sollten.

Die Kunden dürften dabei auf keinen Fall zusätzlich belastet werden. Sinnvoll sei es, über öffentliche Fördermaßnahmen ähnlich wie beim Rußpartikelfilter nachzudenken. Denn zum Zeitpunkt der Zulassung seien Euro 5-Diesel nach der damals gültigen Norm rechtskonform gewesen.

Es müsse alles getan werden, die Vorteile des modernen Diesel-Antriebs als effizientes, sparsames Antriebskonzept gegenüber den Kunden zu kommunizieren. Darüber hinaus fordert die Fachgruppe Unterstützungsmaßnahmen der Hersteller und Importeure für die Wertverluste von Euro 5-Diesel-Bestandsfahrzeugen und Leasing-Rückläufern.

Zum Thema „Gestaltung zukünftiger Händlerverträge“ stellte ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann erste Zwischenergebnisse vor.

Nach Ansicht der Arbeitsgruppe wird es in Zukunft verschiedene Vertriebskanäle geben, zum Beispiel stationär und online sowohl vom Handel als auch von Herstellern und Importeuren. „Die Kunden werden sich in allen diesen Kanälen bewegen, und das muss zu einer wesentlich engeren Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Handel führen“, so Antje Woltermann.

Hier spiele das Thema Nutzung der Kundendaten eine ganz entscheidende Rolle. Ganz wichtig sei es außerdem, die Vertriebskanäle aus Sicht der Kunden zu betrachten, denn diese seien durch Amazon und Co. vorkonditioniert und hätten entsprechende Erwartungshaltungen, die zu beachten seien.

Für das Modul „Eckpunkte Händlerverträge“ wurde als wichtiges Kriterium erarbeitet, dass alle Fahrzeuge und Dienstleistungen von Händlerverträgen erfasst sein müssen. Es dürfe keine Zersplitterung geben, so Antje Woltermann.

Darüber hinaus sei die Absicherung von Investitionen, die der Handel auf Betreiben der Hersteller und Importeure tätige, unabdingbar. Diskussionsbedarf bestehe noch bei den Themenfeldern „Vergütungssysteme“ und „zukünftige Geschäftsmodelle“.

Die detaillierten Ergebnisse wird die Arbeitsgruppe auf einer Pressekonferenz am 16. Oktober in Berlin im Vorfeld der ZDK-Bundestagung präsentieren.


Quelle: ZDK

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