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BRV: Dichtmittel für Fahrzeugreifen

Veröffentlicht am 14.09.2017

Pannenhilfe mit Problempotenzial

In jüngster Zeit werben verschiedene Anbieter verstärkt für Dichtmittel, die dafür sorgen sollen, dass Kraftfahrzeuge bei Reifenpannen schnell wieder flott gemacht werden können oder – durch präventiven Einsatz – erst gar nicht mit Plattfuß liegenbleiben. Was für den Autofahrer auf den ersten Blick als attraktive Lösung erscheint, hat allerdings bei genauerem Hinsehen einiges Problempotenzial. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn) weist deshalb ausdrücklich auf die Risiken und Nebenwirkungen von Reifendichtmitteln hin:


Präventiver Einsatz verboten

„Nach § 36 StVZO, der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen, ist die Verwendung von präventiven Reifendichmitteln verboten“, stellt BRV-Geschäftsführer und Technikexperte Hans-Jürgen Drechsler zunächst klar. „Dichtmittel dürfen lediglich nach einem eingetretenen Reifenschaden als temporärer Notbehelf für eine begrenzte Mobilitätssicherung verwendet werden.“

Auf anderslautende Werbeaussagen für solche Produkte reagiert der BRV deshalb mit sofortigem Einspruch, gegebenenfalls mit Abmahnung bis hin zur wettbewerbsrechtlichen Klage.

Nach Nothilfe ist der Reifen Schrott

Dieselbe Richtlinie besagt, dass Schäden an Reifen, die mittels Reifendichtmitteln behandelt wurden, nicht repariert werden können. Damit sind sie auch nicht runderneuerungsfähig. Hieraus können sich für Halter von Pkw, noch mehr aber für die Halter von Nutzfahrzeugen erhebliche Kostennachteile gegenüber der Wahl der Reparatur als Pannenhilfe ergeben!

Probleme bei der Entsorgung

Abgesehen davon, dass die mangelnde Reparatur- und Runderneuerungsfähigkeit mit Dichtmitteln behandelter Luftreifen einen Nachteil für die Umwelt darstellt, stellen sich auch bei der umweltgerechten Entsorgung Probleme – für Werkstätten, aber auch für Fahrzeughalter:


  • Die Entsorgung von Reifendichtmitteln ist nur möglich, wenn das rechtsverbindliche Datenblatt des betreffenden Mittels bzw. seines Herstellers/Anbieters hinsichtlich der Umweltverträglichkeit vorliegt. Hans-Jürgen Drechsler: „Ohne Vorlage eines entsprechenden Zertifikates warnen wir ausdrücklich vor einem ungeprüften Einbringen solcher Mittel in die öffentliche Kanalisation – mit oder ohne Ölabscheider!“
  • Nach Erkenntnissen des BRV werden Reifen, die mit Reifendicht- bzw. Pannenhilfsmitteln betrieben wurden, von den zertifizierten Altreifen-Entsorgungsfachbetrieben entweder nicht angenommen oder es wird eine nicht unerhebliche zusätzliche Entsorgungsgebühr erhoben. Das liegt darin begründet, dass diese Reifen in der Regel auch nicht mehr stofflich verwertbar sind. Drechsler: „Damit wird die rechtssichere Entsorgung als Altreifen zumindest teurer, wenn nicht sogar ein grundsätzliches Problem!“

Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

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