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Unfallinstandsetzung mit Fahrzeugelektronikdiagnose

Veröffentlicht am 23.01.2017

Kosten für Kfz-Schadenfeststellung müssen erstattet werden

Im Falle einer Schadenfeststellung am KFZ durch einen Sachverständigen, kann eine Analyse der Fahrzeugelektronik zwingenden notwending und wichtig sein.


Der ZDK und BVSK fordern einem gemeinsamen Vorschlag, dass die dafür zusätzlichen Kosten von den Versicherern zu erstatten sind. Für diese Erstattung gehört auch der Aufwand für Vermessung vom Fahrzeug vor und nach der Reparatur des Schadens wie auch für die notwendige Demontage von Fahrzeugteilen.

Nach einem Unfall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fahrzeugelektronik Schaden genommen habe. Die defekte Fahrzeugelektronik kann erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Nach Auffassung von BVSK-Präsident Dirk Barfs gehört es zu den Aufgaben der Schadendiagnose, die Fahrzeugelektronik umfassend zu überprüfen.

Dafür halten die qualifizierten Unfallreparaturwerkstätten umfangreiche Diagnosetechnik vor, die dem Sachverständigen für die Begutachtung bereitgestellt wird.

„Die anfallenden Kosten können dem Sachverständigen oder dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt werden. Das wird leider von vielen Betrieben vernachlässigt“, ergänzt Kfz-Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.

Der Versicherer sei im Rahmen seines Leistungsversprechens gehalten, diese Kosten zu erstatten, da sie zur Schadenfeststellung gehörten, so BVSK-Vizepräsident André Reichelt.

Mit dieser gemeinsamen Erklärung von ZDK und BVSK wollen beide Verbände die Werkstätten und Sachverständigen auf dieses Thema hinweisen und die Versicherer sensibilisieren, ihren Leistungsversprechen umfänglich gerecht zu werden.


Quelle: ZDK

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