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Neugestaltung der Typengenehmigung

Veröffentlicht am 06.12.2016

Gesamtverband-Autoteile-Handel

Neugestaltung der Typgenehmigung darf Zugang zu technischen Informationen nicht gefährden

In Brüssel treibt die EU-Kommission aktuell die Revision der Typgenehmigungs-Rahmenrichtlinie voran. Diese soll durch eine Verordnung ersetzt werden, um eine unmittelbare, harmonisierte Anwendung und Durchsetzung in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Es ist geplant, die Anforderungen an die Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen aus den Euro 5/6-Verordnungen (für Pkw) und Euro VI-Verordnungen (für Nkw) in eine neue TypgenehmigungsRahmenverordnung zu übernehmen.


Vom Grundsatz her begrüßenswert, sagt GVA-Präsident Hartmut Röhl, verbindet dies allerdings mit einem großen Aber: „Im vorliegenden Entwurf wurde vom Gesetzgeber versäumt, für fairen Wettbewerb im Kfz-Aftermarket essentielle, bestehende Regelungen zu übertragen. So wurden etwa die zentralen Ergebnisse des RICARDO-Berichts zur Evaluierung der Euro 5/6-Verordnungen nicht berücksichtigt.“ Der Bericht hatte teils gravierende Defizite bei der Umsetzung der Rechte des freien Marktes aufgedeckt. Die EU-Kommission will die neue Verordnung aufgrund des Drucks in Folge des VW-Abgasskandals gerne so bald wie möglich verabschieden. „Eile darf aber nicht dazu führen, dass derart wichtige Regeln für unsere Branche nachlässig oder unzureichend formuliert werden.“, wendet Hartmut Röhl ein.

Und der GVA-Präsident weiter: „Ansätze, dem technischen Fortschritt angepasste Bestimmungen zum Zugang der unabhängigen Marktteilnehmer zu den Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) der Fahrzeughersteller etappenweise aufzunehmen, sind nicht zielführend. Der Regelungsbedarf besteht bereits jetzt und die Anforderungen sind unter anderem aus dem RICARDO-Bericht bekannt.“ Röhl reagiert damit auf Gedankenspiele der EU-Kommission, das Thema RMI umfassend im Zusammenhang mit einer geplanten Studie zur Telematik anzugehen. Da diese Studie voraussichtlich erst 2017 vorliegen wird, ist eine auf deren Ergebnissen basierende Überprüfung der Gesetzgebung nicht vor 2018 zu erwarten. Die Revision der Typgenehmigungs-Rahmenrichtlinie könnte damit die Nachjustierung der Euro 5/6- Verordnung „überholen“. „Die Unternehmen des mittelständisch geprägten freien Kfz-Teile- und Servicemarktes könnten sich in dieser Frage keine Hängepartie leisten. Dafür geht es um zu viel.“, so GVA-Präsident Hartmut Röhl.


Quelle: GVA

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