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GVA-Kongress und die Fahrzeugvernetzung

Veröffentlicht am 02.12.2016

Gesamtverband-Autoteile-Handel

GVA-Kongress setzt Schwerpunkt auf das Thema Fahrzeugvernetzung

Im ihrem Vortrag der FIGIEFA-Generalsekretärin Sylvia Gotzen führte Sie aus, weshalb es europäischer Regeln rund um das vernetzte Auto bedarf. So muss etwa sichergestellt werden, dass die Fahrzeughersteller die neuen technischen Möglichkeiten nicht zur Monopolisierung des Kfz-Aftermarket einsetzen können. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, und die Interessenvertretungen des freien Kfz-Teilehandels, etwa mit der FIGIEFA in Brüssel oder auf nationaler Ebene mit dem GVA, sind ebenfalls engagiert. Durch die Fahrzeugvernetzung haben die Hersteller erstmals direkten, permanenten Zugang zum Fahrzeug und zum Autofahrer.


Wie der Kampf um diese begehrte Schnittstelle zum Kunden geführt wird und welche Auswirkungen das auf den Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt heute und in der Zukunft haben wird, erläuterte Philipp Grosse Kleimann (Roland Berger GmbH) in seinem Beitrag. Wesentliche technische Entwicklungen rund ums Automobil werden von Zulieferern geleistet.

Dr. Uwe Thomas von der Robert Bosch GmbH, einem der weltweit führenden Anbieter im Bereich Telematik, referierte auf dem GVA-Kongress über die tiefgreifenden Veränderungen im Kfz-Aftermarket durch fahrzeugintegrierte Telematiksysteme.

Alexander Haid von CARUSO stellte in Hannover eine mögliche Datenplattform für die Branche vor, die von seinem Unternehmen entwickelt wird. Die Plattform soll allen interessierten Akteuren offenstehen und ein standardisiertes technisches „Ökosystem“ für Anwendungen rund um die Fahrzeugvernetzung schaffen.

GVA-Präsident Hartmut Röhl betonte in seinem anschließenden Fazit, dass eine geeignete Lösung aus Sicht des freien Marktes nur auf einer offenen, interoperablen Telematikplattform basieren kann, die allen Akteuren gleichermaßen Zugriff auf die Daten im Fahrzeug ermöglicht und das genau in dem Umfang, den der Autofahrer festlegt. Die unabhängigen Marktteilnehmer sollten den in der eCall-Verordnung definierten Rahmen vollumfänglich nutzen. Nur so würde verhindert, dass die Autofahrer zu Gefangenen der Fahrzeughersteller werden.


Quelle: GVA

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