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So senken Fahranfänger die Versicherungsprämie

Veröffentlicht am 07.07.2016

Das Bestehen der Führerscheinprüfung ist die erste Hürde, die für das Fahren mit dem eigenen Auto gemeistert werden muss. Wer als Fahranfänger das Glück hat, über ein eigenes Auto zu verfügen, wird sich ziemlich schnell die Augen reiben. Häufig kostet die Versicherungsprämie für Fahranfänger mehr, als er für das Auto bezahlt hat. Es gibt allerdings einige Tricks, wie sich diese Prämie senken lässt.


Das richtige Fahrzeug wählen

Es gibt einige Autos, die als klassische Fahranfängerautos gewichtet werden. Der Nachteil ist, dass diese Fahrzeuge häufiger in Unfälle verwickelt sind und damit in eine höhere, also teurere Typklasse eingeordnet werden. Zu den klassischen Anfängerautos zählen unter anderem der Opel Corsa, Fiat Punto und VW Polo. Wer sich beispielsweise mit einem Skoda oder Mitsubishi anfreunden kann, wählt ein von vorneherein ein günstigeres Auto.

Die Zweitwagenregelung

Wie die HUK24 Erfahrungen zeigen, lohnt die Zweitwagenregelung. Die Zweitwagenregelung stellt nach wie vor den effizientesten Weg dar, die Versicherungsprämie für Fahranfänger zu mindern. Während der Tarife für Anfänger in der Stufe SF 0 beginnt, werden Zweitwagen in der Schadensfreiheitsklasse SF 1 mit 70 Prozent des Grundbeitrages abgerechnet. Besitzen die Eltern ein Auto, können diese den Wagen des Fahranfängers als Zweitwagen versichern.

Der Rabattübertrag, beispielsweise von Großeltern, die nicht mehr fahren wollen, lohnt sich ebenfalls nur, wenn das Auto als Zweitwagen auf die Eltern zugelassen wird. Hintergrund ist die Tatsache, dass nur soviel schadensfreie Jahre angerechnet werden können, wie der Fahrer tatsächlich nachweisen kann. Bei einem Fahranfänger sind dies null. Fahren die Eltern mit SF 20, der Großvater hatte SF 30, so erfolgt die Einstufung des Zweitwagens von Beginn an mit SF 20.

Vor dem 1. Juli zulassen

Steht der Führerschein für den Juli oder August an, empfiehlt es sich, das Auto vor dem 1. Juli anzumelden. Wird das Fahrzeug im ersten Halbjahr angemeldet, erfolgt automatisch zum 1. Januar des Folgejahres die Einstufung in die nächstbessere Rabattstufe. Erfolgt die Anmeldung nach dem 30. Juni, greift die neue Einstufung erst zum 1. Januar des übernächsten Jahres.

Führerschein mit 17

Das begleitete Fahren, der Führerschein mit 17, wirkt sich ebenfalls massiv auf die Prämienhöhe der Fahranfängerversicherung aus. Teilnehmer am begleiteten Fahren verursachen deutlich weniger Unfälle als Personen, welche ihren Führerschein erst mit 18 oder später bestehen. Auch wenn ein Fahranfänger kein eigenes Auto besitzt, und er nur den Wagen der Eltern benutzt, erhöht dies auch deren Versicherungsprämie. Bei einem Führerscheinerwerb zwischen 18 und 23 Jahren kann es bis zu einer Verdoppelung der Prämie kommen. Beim Führerschein mit 17 fällt die Erhöhung deutlich moderater aus.


 

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