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BRV – Zeit für den Reifenwechsel!

Veröffentlicht am 05.10.2015

Der Herbst ist da, der Winter kommt – Zeit für den Reifenwechsel!

02. Oktober 2015 -Von Oktober bis Ostern – so lautet die Faustregel für die Phase, in der Pkw auf Winterreifen unterwegs sein sollten. Natürlich ist dabei auch die aktuelle Wetterlage ausschlaggebend, aber lange wird das in vielen Teilen Deutschlands noch herrschende spätsommerliche Klima nicht mehr anhalten. Zeit also, sich mit dem Reifenwechsel zu befassen. Dazu gibt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn), der bundesweite Fachverband der Reifenspezialisten in Deutschland, folgende Tipps:


Im Winter sind spezielle Winterreifen aufgrund ihrer auf kalte Temperaturen ausgelegten Materialmischung klar die bessere Wahl als Sommerreifen. Bei Schnee- und Eisglätte sind Winterreifen für Pkw per Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben – sonst muss das Auto stehen bleiben. Und noch ein Argument spricht klar für die Umrüstung: Ein Fahrzeug mit den zur Saison passenden Reifen ist einfach sicherer unterwegs, weil die in Materialmix und Profil speziell auf kalte Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse abgestimmten Saisonspezialisten den optimalen Grip bieten.

Was aber ist eigentlich ein „Winterreifen“? Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass ein Pkw-Winterreifen in Deutschland mit „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ gekennzeichnet sein muss. Auch Ganzjahresreifen, die diesen Zusatz tragen, gelten als Winterreifen im Sinne der StVO. Da diese Kennung allein aber insbesondere bei einigen Importreifen nicht immer die Wintereigenschaften garantiert, zeichnen mehr und mehr Hersteller ihre Winterreifen zusätzlich mit dem sogenannten Schneeflockensymbol aus. Drei Berggipfel, die eine Schneeflocke umrahmen, sind wie die M+S-Kennung in die Reifenflanke einvulkanisiert und signalisieren, dass der Reifen seine Wintereigenschaften in einem Vergleichstest mit einem festgelegten Referenzreifen auf schneebedeckter Fahrbahn bewiesen hat. Aber Achtung: Dieses Symbol allein genügt nicht den aktuell in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Winterreifenkennzeichung, es ist aber ein informativer Zusatz zur (vorgeschriebenen) M+S-Kennung.

Auch wenn gesetzlich nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben ist, empfehlen Reifenexperten für Winterreifen mindestens 4 mm Restprofil. Mit jedem Millimeter weniger nimmt die Bodenhaftung – und damit Fahrstabilität und Bremsstärke des Fahrzeugs – deutlich ab.

Die Automobilhersteller empfehlen zudem, die Räder bei jedem Wechsel auswuchten zu lassen. Schon eine Unwucht von zehn Gramm wirkt sich bei der Fahrt wie Hammerschläge auf das Fahrzeug aus. Es kommt zu Mehrverschleiß an Auto und Reifen sowie Lenkradvibrationen. Was viele Autofahrer unterschätzen: Schon einmaliges Überfahren einer Bordsteinkante kann eine Unwucht auslösen!

Last, but not least: Fahrzeuge, die serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sind – und das müssen aufgrund eines EU-Gesetzes alle seit 1. November 2014 neu zugelassenen Pkw, Geländewagen und Wohnmobile sein –, erfordern spezielles Know-How beim Reifenwechsel und gehören deshalb unbedingt in die Hände eines Reifenfachmanns. Mehr Infos dazu sowie eine bequeme Suchfunktion nach Reifenspezialisten in der Nähe gibt es auf der Website www.RDKS-Wissen.de. Das Gleiche gilt für Pkw mit Hochleistungsreifen, die für Geschwindigkeiten von km/h und mehr zugelassen sind. Näheres hierzu siehe unter www.wdk-zertifikat.de.


Quelle: www.bundesverband-reifenhandel.de

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